Sitzung: 20.06.2016 Rat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 5
Vorlage: BV/098/2016/1
Beschlussvorschlag:
Die Besetzung im Aufsichtsrat der Luftkurort Wiesmoor Touristik GmbH durch die Mitglieder der Gruppe GfW wird gem. § 71 Abs. 5 NKomVG wie folgt festgestellt:
Mitglied: Wolfgang Sievers Vertreter: Alfred Marzodko
Sachverhalt:
Die Gruppe
Wiesmoorer Bündnis (WB) hat in der letzten Ratssitzung erklärt, dass die Gruppe
auf den Sitz im Aufsichtsrat der Luftkurort Wiesmoor Touristik GmbH verzichtet.
Zwischenzeitlich hat die Gruppe WB dem Geschäftsführer der Luftkurort Wiesmoor
Touristik GmbH schriftlich den Verzicht auf den Sitz im Aufsichtsrat mitgeteilt.
Gemäß § 9 Abs. 2
der Satzung der Luftkurort Wiesmoor Touristik GmbH setzt sich der
Aufsichtsrat
zahlenmäßig aus den stimmberechtigten Mitgliedern des Verwaltungsausschusses
gem. § 74 Abs. 1 NKomVG und einem von der Belegschaft der Gesellschaft gewählten
und in den Aufsichtsrat entsandten Belegschaftsmitglied zusammen. Der
Hauptverwaltungsbeamte ist Mitglied des Aufsichtsrates. Die Mitglieder des
Aufsichtsrates werden vom Rat der Stadt Wiesmoor in entsprechender Anwendung
des § 71 Abs. 2 und 3 NKomVG bestellt und in den Aufsichtsrat gesandt; diese
Mitglieder müssen dem Stadtrat angehören und sollen Mitglieder des
Verwaltungsausschusses sein.
Der nun
freigewordene Sitz im Aufsichtsrat der Luftkurort Wiesmoor Touristik GmbH steht
gem. § 71 Abs. 2 NKomVG der Gruppe Gemeinsam für Wiesmoor (GfW) zu.
Die Gruppe GfW hat
in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 13.06.2016 mitgeteilt, dass als
Mitglied Herr Wolfgang Sievers und als Vertreter Herr Alfred Marzodko in den
Aufsichtsrat der Luftkurort Wiesmoor Touristik GmbH entsendet werden soll.
Es ist erforderlich, dass der Rat den feststellenden Beschluss gem. § 71 Abs. 5 NKomVG fasst.
Die Verwaltung führt in die Thematik ein.
Da keine Fragen vorliegen, wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: