Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 5

Beschlussvorschlag:

 

Die Besetzung im Aufsichtsrat der Luftkurort Wiesmoor Touristik GmbH durch die Mitglieder der Gruppe GfW  wird gem. § 71 Abs. 5 NKomVG wie folgt festgestellt:

 

 

Mitglied: Wolfgang Sievers                                       Vertreter: Alfred Marzodko


Sachverhalt:

 

Die Gruppe Wiesmoorer Bündnis (WB) hat in der letzten Ratssitzung erklärt, dass die Gruppe auf den Sitz im Aufsichtsrat der Luftkurort Wiesmoor Touristik GmbH verzichtet. Zwischenzeitlich hat die Gruppe WB dem Geschäftsführer der Luftkurort Wiesmoor Touristik GmbH schriftlich den Verzicht auf den Sitz im Aufsichtsrat mitgeteilt.

 

Gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung der Luftkurort Wiesmoor Touristik GmbH setzt sich der

Aufsichtsrat zahlenmäßig aus den stimmberechtigten Mitgliedern des Verwaltungsausschusses gem. § 74 Abs. 1 NKomVG und einem von der Belegschaft der Gesellschaft gewählten und in den Aufsichtsrat entsandten Belegschaftsmitglied zusammen. Der Hauptverwaltungsbeamte ist Mitglied des Aufsichtsrates. Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden vom Rat der Stadt Wiesmoor in entsprechender Anwendung des § 71 Abs. 2 und 3 NKomVG bestellt und in den Aufsichtsrat gesandt; diese Mitglieder müssen dem Stadtrat angehören und sollen Mitglieder des Verwaltungsausschusses sein.

 

Der nun freigewordene Sitz im Aufsichtsrat der Luftkurort Wiesmoor Touristik GmbH steht gem. § 71 Abs. 2 NKomVG der Gruppe Gemeinsam für Wiesmoor (GfW) zu.

 

Die Gruppe GfW hat in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 13.06.2016 mitgeteilt, dass als Mitglied Herr Wolfgang Sievers und als Vertreter Herr Alfred Marzodko in den Aufsichtsrat der Luftkurort Wiesmoor Touristik GmbH entsendet werden soll.

 

Es ist erforderlich, dass der Rat den feststellenden Beschluss gem. § 71 Abs. 5 NKomVG fasst.

 

Die Verwaltung führt in die Thematik ein.

 

Da keine Fragen vorliegen, wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt. 


Abstimmungsergebnis: