Sitzung: 21.06.2016 Ausschuss für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau
Beschluss: Zurückgestellt
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: AN/030/2016
Sachverhalt:
Die
Gruppe GfW beantragt mit Schreiben vom 09.02.2016 die Erstellung eines
Bebauungsplanes für die im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt
Wiesmoor (37. Änderungsverfahren) dargestellten Sonderbauflächen mit der
Zweckbestimmung Windenergieanlagen, so wie dieses bereits für den Windpark
Hinrichsfehn erfolgt ist. Der Plan soll dann in öffentlicher Sitzung vorgestellt
und abschließend vom Rat verabschiedet werden. Die Schwerpunkte der Planung
sollen Höhe und Anzahl der Windenergieanlagen, die Abstandsregelungen zum
Innen- und Außenbereich, die naturschutzfachlichen Belange und Vorgaben, das
Landschaftsbild sowie immissionsrechtlichen Grundlagen sein.
Die
Thematik sollte vom Antragsteller in der Sitzung vorgetragen und erläutert
werden. In der Sitzung sollte dann beraten werden, ob weitere städtebauliche
Planungen in Form eines Bebauungsplanes für das angesprochene Plangebiet
erarbeitet werden sollen. Die Verwaltung wird sich zum Stand des
Genehmigungsverfahrens für die beantragten vier Windenergieanlagen äußern.
Der Vorsitzende Lenz eröffnet
den Tagesordnungspunkt 4 und erteilt der Verwaltung das Wort.
Fachbereichsleiter Johannes
Bohlen erläutert den Sachstand. Die Verwaltung hat zwischenzeitlich eine
Rechtsberatung zur Erstellung eines Bebauungsplanes für die in der 37. Änderung
des Flächennutzungsplanes der Stadt Wiesmoor dargestellten Sonderbauflächen
eingeholt.
Die Rechtsberatung ergab,
dass die Erstellung eines Bebauungsplanes sehr kritisch gesehen wird. Die in
einem eventuellen Bebauungsplan dargestellten Sonderbauflächen müssten relativ
großflächig sein. Zudem sei im Fall einer Klage gegen den Bebauungsplan eine Entschädigung
nach § 39 und § 42 BauGB zu erwarten. Die Größenordnung der Entschädigung müsse
im Einzelfall ermittelt werden.
Die Versagung des
Einvernehmens zur Errichtung von 4 weiteren Windenergieanlagen innerhalb der
Teilfläche A der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes wird sehr kritisch
gesehen.
Bezüglich einer eventuellen
Amtspflichtverletzung teilt der Fachbereichsleiter mit, dass diese entfällt,
sobald der Landkreis Aurich das Einvernehmen ersetzt.
Hierzu wird die Stadt Wiesmoor jedoch erneut gehört.
Die Verwaltung sieht das
Landschaftsbild bereits jetzt erheblich beeinträchtigt, so dass dieses Argument
für einen Bebauungsplan entfällt.
Zum Verfahrensstand bezüglich
der Errichtung von vier Windenergieanlagen gibt es derzeit nichts zu berichten.
Weitere Informationen liegen der
Verwaltung nicht vor. Fachbereichsleiter J. Bohlen schließt seine Ausführungen.
Der Antragsteller erhält das
Wort. Ausschussmitglied Sievers bedankt sich und bekräftigt seine Forderung auf
Erstellung eines Bebauungsplanes, vor allem im Hinblick auf das Repowering.
Herr Sievers teilt dem Ausschuss mit, dass er zwischenzeitlich den bestehenden
Flächennutzungsplan im Hinblick auf die Ziele der Raumordnung prüfen lasse.
Ferner fragt Herr Sievers,
warum es zu seinem Antrag keinen Beschlussvorschlag seitens der Verwaltung
gibt.
Fachbereichsleiter J. Bohlen
teilt mit, dass die Verwaltung auf die Reaktionen aus den Gruppen und
Fraktionen warte, da die Thematik bekanntlich in der letzten Ausschusssitzung
in den Fraktionen/Gruppen verwiesen wurde.
Weiter erkundigt sich Herr
Sievers nach dem Verfahrensstand zum Antrag auf Errichtung von vier weiteren
Windenergieanlagen im Bereich Wiesmoor-Süd. Inzwischen soll die UVP beim
Landkreis Aurich vorliegen. Ausschussmitglied Sievers wünscht eine zeitnahe
Einsichtnahme.
Herr Sievers weist weiterhin
auf den fehlenden Landschaftsrahmenplan und das Regionale Raumordnungsprogramm
des Landkreises Aurich hin.
Fachbereichsleiter J. Bohlen
teilt mit, dass das RROP des Landkreises Aurich hier nicht Thematik sei. Er
wiederholt nochmals, dass seiner Ausfassung nach das Landschaftsbild bereits
jetzt erheblich gestört sei. Durch das verweigerte Einvernehmen der Stadt
Wiesmoor habe die Politik bereits verdeutlicht, dass die beantragten vier
Windenergieanlagen nicht gewünscht seien.
Ausschussmitglied Jelken
erhält das Wort. Jelken erklärt für die SPD-Gruppe, dass es nach langer
Diskussion über das Für und Wider eines Bebauungsplanes einen Beschluss gibt,
der Erstellung eines Bebauungsplanes die Zustimmung zu verweigern. Repowering
sei gesondert zu behandeln. Nach eigener Rechtsberatung, so Ausschussmitglied
Jelken, habe man ihn dringend von der Aufstellung eines Bebauungsplanes für die
Teilfläche A der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes abgeraten.
Ausschussmitglied Reder
ergänzt, dass es seitens der CDU-Fraktion ebenfalls keine Zustimmung zu einem
entsprechenden Bebauungsplan geben wird. Ein eventuell entstehender Schaden
muss von der Stadt abgewendet werden.
Ausschussmitglied Weiss bemängelt
die fehlenden Unterlagen zur eingeholten Rechtsberatung seitens der Verwaltung.
Da augenscheinlich eine Regressforderung seitens des Anlagenbetreibers nicht
auszuschließen sei, stellt sich für Weiss die Frage, in welcher Höhe diese
Forderung ausfallen und ob die Stadt Wiesmoor sich entsprechende Zahlungen
leisten kann.
Ausschussmitglied Weiss
wünscht eine Auskunft über die Höhe möglicher Regresszahlungen.
Fachbereichsleiter J. Bohlen
will keine Größenordnung nennen. Es müsse eine Anwaltskanzlei beauftragt
werden, um die mögliche Höhe der Regressforderungen zu ermitteln.
Ausschussmitglied Sievers
betont, dass es grundsätzlich nicht darum geht, Windenergie zu verhindert,
sondern nur um Anlagen mit einer Gesamthöhe von 200m und mehr. Die Entwicklung
im Bereich der Windenergie sei nicht absehbar, so Sievers. Zudem sei der
Ortsteil Hinrichsfehn mit einem bestehenden Bebauungsplan D8 und darin
enthaltener Höhenbegrenzung bevorteilt.
Ausschussmitglied Jelken
betont nochmals, dringend von der Erstellung eines Bebauungsplanes Abstand zu
nehmen, um mögliche Regressforderungen in Millionenhöhe zu vermeiden. Der
Landkreis Aurich als Genehmigungsbehörde muss eine entsprechende Entscheidung
fällen. Der Stadt und den Bürgern dürfen die Kosten keinesfalls aufgebürdet
werden, so Jelken. Ein Gutachten zur Ermittlung der möglichen
Schadensersatzforderung kann durchaus veranlasst werden.
Ausschussmitglied Sievers
sieht den Bürgermeiser und die Verwaltung in der Verantwortung. Zudem fragt
Sievers an, ob der Inverstor des Baugebietes „Georgspark“ A 12 ausreichend zum
Thema Windenergie informiert wurden.
BGM Völler bekundet sein
Verständnis für Herrn Sievers Sichtweise. Jedoch sei die Energiewende nicht
ohne Windenergie zu schaffen, so der BGM. Ein Repowering für die betroffenen
Flächen steht nach seiner Einschätzung erst in 10-15 Jahren an. Da
Regressforderungen durch die Entscheidung für einen Bebauungsplan keinesfalls
auszuschließen seien, sei es an ihn, einen Schaden von der Stadt abzuwenden, so
BGM Völler. Er ergänzt, dass die Windenergie für die Stadt durchaus einträglich
sei.
BGM Völler betont, dass die
Stadt durch das fehlende Einvernehmen im Verfahren nochmals beteiligt werde.
Ausschussmitglied Weiss
fordert die Ermittlung der Höhe möglicher Regressforderungen und eine
entsprechende Rechtsauskunft. Hierzu müsse umgehend ein Auftrag erteilt werden,
so Weiss. Ausschussmitglied Weiss stellt einen Antrag zur Beauftragung einer
Kanzlei zur Ermittlung der Regressforderungen.
Ausschussmitglied Reder
betont, dass er keine weiteren Steuermittel für Gutachten verwenden möchte.
Zunächst sollten die entstehenden Kosten des Gutachtens ermittelt werden. Es
sei fraglich, ob eine konkrete Aussage über die Höhe des Regresses getroffen
werden könne, so Ausschussmitglied Reder.
BGM Völler wünscht, die
Thematik erneut in die Fraktionen und Gruppen zu verweisen. Ziel muss es sein,
einen Schaden von der Stadt abzuwenden. Die Verwendung von Steuergeldern für
weitere Gutachten lehne er ab, so BGM Völler. Der Landkreis Aurich werde in der
Sache unweigerlich auf die Stadt zukommen.
Ausschussmitglied Reder
stellt fest, dass die Anzahl der in Niedersachsen bereits errichteten
Windenergieanlagen der Summe der in Hessen und Bayern gemeinsam errichteten
Anlagen entspricht. Die Bürger hätten zu wenig oder gar nicht an der
Windenergie beteiligt. Eine Bürgerwindmühle sei angebracht, um die Akzeptanz in
der Bevölkerung zu erhöhen, so Ausschussmitglied Reder.
Fachbereichsleiter J. Bohlen
ergänzt zur Anfrage zum Baugebiet A12, dass der Investor zur Thematik
Windenergie ausreichend informiert wurde. Der Bebauungsplan A12 sei seinerzeit
allseits gewollt.
Ausschussmitglied Weiss
beantragt den Verweis an die Fraktionen/Gruppen. Zudem solle ein Büro
kontaktiert werden, die Höhe der möglichen Regressforderungen der
Anlagenbetreiber zu ermitteln.
BGM Völler konkretisiert den
Antrag. Es soll kein Auftrag erteilt, sondern die Anfrage über die Kosten für
ein Gutachten zur Ermittlung der Höhe der möglichen Regressforderungen gestellt
werden.
Ausschussmitglied Jelken
begrüßt den Antrag zum Verweis in die Fraktionen und Gruppen sowie zur Anfrage
zur Kostenermittlung für ein Gutachten und wünscht hierzu die Abstimmung im
Ausschuss.
Der Vorsitzende Lenz lässt
entsprechend abstimmen.
Die Abstimmung erfolgt
einstimmig mit 8 Ja-Stimmen.
Die Thematik wird somit zur
weiteren Diskussion in die Fraktionen und Gruppen verwiesen. Die Verwaltung
erhält den Auftrag, die Höhe der Kosten für ein Gutachten zur Ermittlung
möglicher Regressforderungen zu ermitteln. Sie wird hierzu in der nächsten
Fachausschusssitzung berichten.
Der Tagesordnungspunkt 4 wird geschlossen.
Abstimmungsergebnis: