Beschluss: Zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Sachverhalt:

 

Die Gruppe GfW beantragt mit Schreiben vom 09.02.2016 die Erstellung eines Bebauungsplanes für die im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Wiesmoor (37. Änderungsverfahren) dargestellten Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung Windenergieanlagen, so wie dieses bereits für den Windpark Hinrichsfehn erfolgt ist. Der Plan soll dann in öffentlicher Sitzung vorgestellt und abschließend vom Rat verabschiedet werden. Die Schwerpunkte der Planung sollen Höhe und Anzahl der Windenergieanlagen, die Abstandsregelungen zum Innen- und Außenbereich, die naturschutzfachlichen Belange und Vorgaben, das Landschaftsbild sowie immissionsrechtlichen Grundlagen sein.

 

Die Thematik sollte vom Antragsteller in der Sitzung vorgetragen und erläutert werden. In der Sitzung sollte dann beraten werden, ob weitere städtebauliche Planungen in Form eines Bebauungsplanes für das angesprochene Plangebiet erarbeitet werden sollen. Die Verwaltung wird sich zum Stand des Genehmigungsverfahrens für die beantragten vier Windenergieanlagen äußern.

 

Der Vorsitzende Lenz eröffnet den Tagesordnungspunkt 4 und erteilt der Verwaltung das Wort.

 

Fachbereichsleiter Johannes Bohlen erläutert den Sachstand. Die Verwaltung hat zwischenzeitlich eine Rechtsberatung zur Erstellung eines Bebauungsplanes für die in der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wiesmoor dargestellten Sonderbauflächen eingeholt.

Die Rechtsberatung ergab, dass die Erstellung eines Bebauungsplanes sehr kritisch gesehen wird. Die in einem eventuellen Bebauungsplan dargestellten Sonderbauflächen müssten relativ großflächig sein. Zudem sei im Fall einer Klage gegen den Bebauungsplan eine Entschädigung nach § 39 und § 42 BauGB zu erwarten. Die Größenordnung der Entschädigung müsse im Einzelfall ermittelt werden.

Die Versagung des Einvernehmens zur Errichtung von 4 weiteren Windenergieanlagen innerhalb der Teilfläche A der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes wird sehr kritisch gesehen.

Bezüglich einer eventuellen Amtspflichtverletzung teilt der Fachbereichsleiter mit, dass diese entfällt, sobald der Landkreis Aurich das Einvernehmen ersetzt.

Hierzu wird die Stadt Wiesmoor jedoch erneut gehört.

Die Verwaltung sieht das Landschaftsbild bereits jetzt erheblich beeinträchtigt, so dass dieses Argument für einen Bebauungsplan entfällt.

 

Zum Verfahrensstand bezüglich der Errichtung von vier Windenergieanlagen gibt es derzeit nichts zu berichten. Weitere  Informationen liegen der Verwaltung nicht vor. Fachbereichsleiter J. Bohlen schließt seine Ausführungen.

 

Der Antragsteller erhält das Wort. Ausschussmitglied Sievers bedankt sich und bekräftigt seine Forderung auf Erstellung eines Bebauungsplanes, vor allem im Hinblick auf das Repowering. Herr Sievers teilt dem Ausschuss mit, dass er zwischenzeitlich den bestehenden Flächennutzungsplan im Hinblick auf die Ziele der Raumordnung prüfen lasse.

Ferner fragt Herr Sievers, warum es zu seinem Antrag keinen Beschlussvorschlag seitens der Verwaltung gibt.

 

Fachbereichsleiter J. Bohlen teilt mit, dass die Verwaltung auf die Reaktionen aus den Gruppen und Fraktionen warte, da die Thematik bekanntlich in der letzten Ausschusssitzung in den Fraktionen/Gruppen verwiesen wurde.

 

Weiter erkundigt sich Herr Sievers nach dem Verfahrensstand zum Antrag auf Errichtung von vier weiteren Windenergieanlagen im Bereich Wiesmoor-Süd. Inzwischen soll die UVP beim Landkreis Aurich vorliegen. Ausschussmitglied Sievers wünscht eine zeitnahe Einsichtnahme.

Herr Sievers weist weiterhin auf den fehlenden Landschaftsrahmenplan und das Regionale Raumordnungsprogramm des Landkreises Aurich hin.

 

Fachbereichsleiter J. Bohlen teilt mit, dass das RROP des Landkreises Aurich hier nicht Thematik sei. Er wiederholt nochmals, dass seiner Ausfassung nach das Landschaftsbild bereits jetzt erheblich gestört sei. Durch das verweigerte Einvernehmen der Stadt Wiesmoor habe die Politik bereits verdeutlicht, dass die beantragten vier Windenergieanlagen nicht gewünscht seien.

 

Ausschussmitglied Jelken erhält das Wort. Jelken erklärt für die SPD-Gruppe, dass es nach langer Diskussion über das Für und Wider eines Bebauungsplanes einen Beschluss gibt, der Erstellung eines Bebauungsplanes die Zustimmung zu verweigern. Repowering sei gesondert zu behandeln. Nach eigener Rechtsberatung, so Ausschussmitglied Jelken, habe man ihn dringend von der Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Teilfläche A der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes abgeraten.

 

Ausschussmitglied Reder ergänzt, dass es seitens der CDU-Fraktion ebenfalls keine Zustimmung zu einem entsprechenden Bebauungsplan geben wird. Ein eventuell entstehender Schaden muss von der Stadt abgewendet werden.

 

Ausschussmitglied Weiss bemängelt die fehlenden Unterlagen zur eingeholten Rechtsberatung seitens der Verwaltung. Da augenscheinlich eine Regressforderung seitens des Anlagenbetreibers nicht auszuschließen sei, stellt sich für Weiss die Frage, in welcher Höhe diese Forderung ausfallen und ob die Stadt Wiesmoor sich entsprechende Zahlungen leisten kann.

Ausschussmitglied Weiss wünscht eine Auskunft über die Höhe möglicher Regresszahlungen.

 

Fachbereichsleiter J. Bohlen will keine Größenordnung nennen. Es müsse eine Anwaltskanzlei beauftragt werden, um die mögliche Höhe der Regressforderungen zu ermitteln.

 

Ausschussmitglied Sievers betont, dass es grundsätzlich nicht darum geht, Windenergie zu verhindert, sondern nur um Anlagen mit einer Gesamthöhe von 200m und mehr. Die Entwicklung im Bereich der Windenergie sei nicht absehbar, so Sievers. Zudem sei der Ortsteil Hinrichsfehn mit einem bestehenden Bebauungsplan D8 und darin enthaltener Höhenbegrenzung bevorteilt.

 

Ausschussmitglied Jelken betont nochmals, dringend von der Erstellung eines Bebauungsplanes Abstand zu nehmen, um mögliche Regressforderungen in Millionenhöhe zu vermeiden. Der Landkreis Aurich als Genehmigungsbehörde muss eine entsprechende Entscheidung fällen. Der Stadt und den Bürgern dürfen die Kosten keinesfalls aufgebürdet werden, so Jelken. Ein Gutachten zur Ermittlung der möglichen Schadensersatzforderung kann durchaus veranlasst werden.

 

Ausschussmitglied Sievers sieht den Bürgermeiser und die Verwaltung in der Verantwortung. Zudem fragt Sievers an, ob der Inverstor des Baugebietes „Georgspark“ A 12 ausreichend zum Thema Windenergie informiert wurden.

BGM Völler bekundet sein Verständnis für Herrn Sievers Sichtweise. Jedoch sei die Energiewende nicht ohne Windenergie zu schaffen, so der BGM. Ein Repowering für die betroffenen Flächen steht nach seiner Einschätzung erst in 10-15 Jahren an. Da Regressforderungen durch die Entscheidung für einen Bebauungsplan keinesfalls auszuschließen seien, sei es an ihn, einen Schaden von der Stadt abzuwenden, so BGM Völler. Er ergänzt, dass die Windenergie für die Stadt durchaus einträglich sei.

BGM Völler betont, dass die Stadt durch das fehlende Einvernehmen im Verfahren nochmals beteiligt werde.

 

Ausschussmitglied Weiss fordert die Ermittlung der Höhe möglicher Regressforderungen und eine entsprechende Rechtsauskunft. Hierzu müsse umgehend ein Auftrag erteilt werden, so Weiss. Ausschussmitglied Weiss stellt einen Antrag zur Beauftragung einer Kanzlei zur Ermittlung der Regressforderungen.

 

Ausschussmitglied Reder betont, dass er keine weiteren Steuermittel für Gutachten verwenden möchte. Zunächst sollten die entstehenden Kosten des Gutachtens ermittelt werden. Es sei fraglich, ob eine konkrete Aussage über die Höhe des Regresses getroffen werden könne, so Ausschussmitglied Reder.

 

BGM Völler wünscht, die Thematik erneut in die Fraktionen und Gruppen zu verweisen. Ziel muss es sein, einen Schaden von der Stadt abzuwenden. Die Verwendung von Steuergeldern für weitere Gutachten lehne er ab, so BGM Völler. Der Landkreis Aurich werde in der Sache unweigerlich auf die Stadt zukommen. 

 

Ausschussmitglied Reder stellt fest, dass die Anzahl der in Niedersachsen bereits errichteten Windenergieanlagen der Summe der in Hessen und Bayern gemeinsam errichteten Anlagen entspricht. Die Bürger hätten zu wenig oder gar nicht an der Windenergie beteiligt. Eine Bürgerwindmühle sei angebracht, um die Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhöhen, so Ausschussmitglied Reder.

 

Fachbereichsleiter J. Bohlen ergänzt zur Anfrage zum Baugebiet A12, dass der Investor zur Thematik Windenergie ausreichend informiert wurde. Der Bebauungsplan A12 sei seinerzeit allseits gewollt.

 

Ausschussmitglied Weiss beantragt den Verweis an die Fraktionen/Gruppen. Zudem solle ein Büro kontaktiert werden, die Höhe der möglichen Regressforderungen der Anlagenbetreiber zu ermitteln.

 

BGM Völler konkretisiert den Antrag. Es soll kein Auftrag erteilt, sondern die Anfrage über die Kosten für ein Gutachten zur Ermittlung der Höhe der möglichen Regressforderungen gestellt werden.

 

Ausschussmitglied Jelken begrüßt den Antrag zum Verweis in die Fraktionen und Gruppen sowie zur Anfrage zur Kostenermittlung für ein Gutachten und wünscht hierzu die Abstimmung im Ausschuss.

 

Der Vorsitzende Lenz lässt entsprechend abstimmen.

 

Die Abstimmung erfolgt einstimmig mit 8 Ja-Stimmen.

 

Die Thematik wird somit zur weiteren Diskussion in die Fraktionen und Gruppen verwiesen. Die Verwaltung erhält den Auftrag, die Höhe der Kosten für ein Gutachten zur Ermittlung möglicher Regressforderungen zu ermitteln. Sie wird hierzu in der nächsten Fachausschusssitzung berichten.

 

Der Tagesordnungspunkt 4 wird geschlossen.


Abstimmungsergebnis: