Sitzung: 21.06.2016 Ausschuss für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: AN/103/2016
Sachverhalt:
Der Antrag wird vom
Antragsteller in der Sitzung vorgestellt und begründet.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung schlägt vor,
den Antrag der GfW abzulehnen.
Der Ausschussvorsitzende
eröffnet den Tagesordnungspunkt 5 und erteilt dem Antragsteller das Wort.
Der Antragsteller verliest
seinen Antrag. Er bemängelt die zeitnahe Sanierung von Straßen. Die Stadt würde
einen erheblichen Sanierungsstau vor sich herschieben und versuche die Kosten
auf die Bürger abzuwälzen, so Sievers.
Steuererhöhungen bei
Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung hält Sievers für nicht erforderlich.
Die Steuereinnahmen der Stadt würden
zudem sich seit 2010 positiv entwickeln. Die Gruppe GFW ist gegen
Steuererhöhungen und fordert die Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung, so
Ausschussmitglied Sievers.
Der Ausschussvorsitzende
eröffnet die Aussprache.
Ausschussmitglied Jelken
erhält das Wort. Er fordert von der GFW einen Vorschlag zur Gegenfinanzierung.
Beispielhaft erklärt
Ausschussmitglied Jelken am Beispiel der Sanierung der Straße „Am Rathaus“,
dass bereits dort 45 % der Kosten gemäß der geltenden Satzung durch allgemeine
Steuergelder gedeckt wurden. Für weitere Sanierungen wurden zusätzliche eine
Million Euro an Steuergeldern aufgewendet. Durchschnittlich seien Straßen 35
Jahre alt, bevor eine grundsätzliche Sanierung stattfinde.
Sicherlich müsse die Satzung
aufgrund sich verändernder Verkehrsströme und der Landwirtschaft angepasst
werden. Eine Aufhebung der Satzung hält das Ausschussmitglied Jelken für
Populismus. Die Gruppe der SPD wird hierzu einstimmig keine Zustimmung
erteilen, so Jelken.
BGM Völler erklärt, dass die
Jahresabschlüsse für 2014 und 2015 erfreulich ausgefallen seien. Dies sei
jedoch der allgemein guten Wirtschaftlage geschuldet. Eine Finanzierung von
Straßenausbau und Sanierung könne nicht aus Haushaltmitteln der Stadt erfolgen.
Im Falle einer Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung seien die zu
erwartenden Steuererhöhungen nicht unerheblich, so der BGM. Eine Anpassung der
Satzung könne im Herbst 2016 nach den Kommunalwahlen erfolgen. Von einer
Aufhebung der Satzung rät der Bürgermeister ab.
Ausschussmitglied Sievers
fordert, die Gegenfinanzierung zu prüfen. U. a. sollten die freiwilligen
Ausgaben gekürzt werden. Hier sehe er erhebliches Potential, so Sievers. Ferner
fordert das Ausschussmitglied Sievers die Sanierung des Birkhahnweges und des
Drosselweges.
Ausschussmitglied Reder hält
diese Forderung für irreführend.
Der Ausschussvorsitzende Lenz
äußert, dass die Problematik Birkhahnweg seit Jahren thematisiert wird und
bekannt sei.
Ausschussmitglied Jelken
stimmt dem Vorsitzenden zu. Er fordere seit Jahren die Sanierung des
Birkhahnweges zwischen Streeker Weg und Drosselweg. Die von Herrn Sievers
genannte Gegenfinanzierungsmöglichkeit könne er nicht nachvollziehen, so
Jelken. Die Stadt trage seit Jahren erhebliche Kosten für Jugend, Schule und
Kindergärten. Diese könnten nicht gekürzt werden. Ausschussmitglied Jelken hält
die bestehende Satzung für gut. Lediglich in Bezug auf die Verkehrsströme und
den landwirtschaftlichen Verkehr bedarf es einer Überarbeitung. Diese Aussage
sieht er als Auftrag an die Verwaltung. Zudem sollten mögliche
Fördermöglichkeiten zur Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen seitens der
Verwaltung geprüft werden, so Ausschussmitglied Jelken.
Fachbereichsleiter J. Bohlen
teilt mit, dass es für die Sanierung des Birkhahnweges trotz Anliegerbeträgen
derzeit keine Finanzierungsmöglichkeit gibt. Der Ausbau des Drosselweges wurde
hinsichtlich einer Förderung ebenfalls überprüft.
Die zuständige
Sachbearbeiterin des Fachbereiches 3, Frau Hanna Schoon ergänzt, dass die
geltende Straßenausbaubeitragssatzung der derzeitigen Rechtssprechung genüge
tue. Die Unterteilungen auch im Bezug auf die Sanierung der Straße „Am Rathaus“
seien ausreichend. Bis dato sind bezüglich der Beitragsbescheide keine Einwände
erhoben worden.
Landesweit liegt Wiesmoor in
Bezug auf die zu erhebenden Beiträge eher unter dem Landesdurchschnitt in
Niedersachsen, so Frau Hanna Schoon.
Ausschussmitglied Ahlfs zeigt
sich sehr verwundert über die vom Antragsteller genannten Gegenfinanzierungsmöglichkeiten.
BGM Völler verlässt den Raum
um 17:20 Uhr.
Ausschussmitglied Jelken geht
nochmals auf die seit dem Jahr 2005 seitens der Stadt getätigten Investitionen
im Straßenbau ein. Laut Ausschussmitglied Jelken wurden zwischen 2005 und 2016
seitens der Stadt Wiesmoor 5,35 Mio. Euro in Sanierungs- und Ausbaumaßnahmen
investiert. Laut Satzung wurden in diesem Zeitraum 1,35 Mio. Euro durch die
Anlieger finanziert. Jedoch 4 Mio. Euro wurden aus allgemeinen Steuergeldern
investiert. Somit sind bei Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung
Steuererhöhungen unausweichlich, so Jelken.
BGM Völler nimmt um 17:22
wieder an der Sitzung teil.
Ausschussmitglied Sievers
fragt, warum einige Kommunen ohne Straßenausbaubeitragssatzung auskämen.
Ausschussmitglied Weiss
begrüßt eine in Aussicht gestellte Anpassung der Straßenausbaubeitragssatzung.
Ferner erkundigt sich Ausschussmitglied Weiss, ob die Torfabbauunternehmen
entlang des Birkhahnweges gesondert zur Finanzierung herangezogen werden
könnten.
Dieses sei schwerlich
möglich, so die Verwaltung.
Da keine weiteren
Wortmeldungen vorliegen, beendet der Ausschussvorsitzende die Aussprache und
lässt gemäß des Beschlussvorschlages der Verwaltung abstimmen.
Die Abstimmung erfolgt mit 7
Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimmen.
Der Antrag der GFW ist somit
mehrheitlich abgelehnt.
Der Ausschussvorsitzende schließt den Tagesordnungspunkt 5.
Abstimmungsergebnis: