Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 0

 

 


Sachverhalt:

 

Der Antrag wird vom Antragsteller in der Sitzung vorgestellt und begründet. 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Antrag der GfW abzulehnen.

 

Der Ausschussvorsitzende eröffnet den Tagesordnungspunkt 5 und erteilt dem Antragsteller das Wort.

 

Der Antragsteller verliest seinen Antrag. Er bemängelt die zeitnahe Sanierung von Straßen. Die Stadt würde einen erheblichen Sanierungsstau vor sich herschieben und versuche die Kosten auf die Bürger abzuwälzen, so Sievers.

Steuererhöhungen bei Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung hält Sievers für nicht erforderlich. Die Steuereinnahmen der Stadt  würden zudem sich seit 2010 positiv entwickeln. Die Gruppe GFW ist gegen Steuererhöhungen und fordert die Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung, so Ausschussmitglied Sievers.

 

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Aussprache.

 

Ausschussmitglied Jelken erhält das Wort. Er fordert von der GFW einen Vorschlag zur Gegenfinanzierung.

Beispielhaft erklärt Ausschussmitglied Jelken am Beispiel der Sanierung der Straße „Am Rathaus“, dass bereits dort 45 % der Kosten gemäß der geltenden Satzung durch allgemeine Steuergelder gedeckt wurden. Für weitere Sanierungen wurden zusätzliche eine Million Euro an Steuergeldern aufgewendet. Durchschnittlich seien Straßen 35 Jahre alt, bevor eine grundsätzliche Sanierung stattfinde.

Sicherlich müsse die Satzung aufgrund sich verändernder Verkehrsströme und der Landwirtschaft angepasst werden. Eine Aufhebung der Satzung hält das Ausschussmitglied Jelken für Populismus. Die Gruppe der SPD wird hierzu einstimmig keine Zustimmung erteilen, so Jelken.

 

BGM Völler erklärt, dass die Jahresabschlüsse für 2014 und 2015 erfreulich ausgefallen seien. Dies sei jedoch der allgemein guten Wirtschaftlage geschuldet. Eine Finanzierung von Straßenausbau und Sanierung könne nicht aus Haushaltmitteln der Stadt erfolgen. Im Falle einer Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung seien die zu erwartenden Steuererhöhungen nicht unerheblich, so der BGM. Eine Anpassung der Satzung könne im Herbst 2016 nach den Kommunalwahlen erfolgen. Von einer Aufhebung der Satzung rät der Bürgermeister ab.

 

Ausschussmitglied Sievers fordert, die Gegenfinanzierung zu prüfen. U. a. sollten die freiwilligen Ausgaben gekürzt werden. Hier sehe er erhebliches Potential, so Sievers. Ferner fordert das Ausschussmitglied Sievers die Sanierung des Birkhahnweges und des Drosselweges.     

 

Ausschussmitglied Reder hält diese Forderung für irreführend.

 

Der Ausschussvorsitzende Lenz äußert, dass die Problematik Birkhahnweg seit Jahren thematisiert wird und bekannt sei.

 

Ausschussmitglied Jelken stimmt dem Vorsitzenden zu. Er fordere seit Jahren die Sanierung des Birkhahnweges zwischen Streeker Weg und Drosselweg. Die von Herrn Sievers genannte Gegenfinanzierungsmöglichkeit könne er nicht nachvollziehen, so Jelken. Die Stadt trage seit Jahren erhebliche Kosten für Jugend, Schule und Kindergärten. Diese könnten nicht gekürzt werden. Ausschussmitglied Jelken hält die bestehende Satzung für gut. Lediglich in Bezug auf die Verkehrsströme und den landwirtschaftlichen Verkehr bedarf es einer Überarbeitung. Diese Aussage sieht er als Auftrag an die Verwaltung. Zudem sollten mögliche Fördermöglichkeiten zur Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen seitens der Verwaltung geprüft werden, so Ausschussmitglied Jelken.

 

Fachbereichsleiter J. Bohlen teilt mit, dass es für die Sanierung des Birkhahnweges trotz Anliegerbeträgen derzeit keine Finanzierungsmöglichkeit gibt. Der Ausbau des Drosselweges wurde hinsichtlich einer Förderung ebenfalls überprüft.

 

Die zuständige Sachbearbeiterin des Fachbereiches 3, Frau Hanna Schoon ergänzt, dass die geltende Straßenausbaubeitragssatzung der derzeitigen Rechtssprechung genüge tue. Die Unterteilungen auch im Bezug auf die Sanierung der Straße „Am Rathaus“ seien ausreichend. Bis dato sind bezüglich der Beitragsbescheide keine Einwände erhoben worden.

Landesweit liegt Wiesmoor in Bezug auf die zu erhebenden Beiträge eher unter dem Landesdurchschnitt in Niedersachsen, so Frau Hanna Schoon.

 

Ausschussmitglied Ahlfs zeigt sich sehr verwundert über die vom Antragsteller genannten Gegenfinanzierungsmöglichkeiten.

 

BGM Völler verlässt den Raum um 17:20 Uhr.

 

Ausschussmitglied Jelken geht nochmals auf die seit dem Jahr 2005 seitens der Stadt getätigten Investitionen im Straßenbau ein. Laut Ausschussmitglied Jelken wurden zwischen 2005 und 2016 seitens der Stadt Wiesmoor 5,35 Mio. Euro in Sanierungs- und Ausbaumaßnahmen investiert. Laut Satzung wurden in diesem Zeitraum 1,35 Mio. Euro durch die Anlieger finanziert. Jedoch 4 Mio. Euro wurden aus allgemeinen Steuergeldern investiert. Somit sind bei Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung Steuererhöhungen unausweichlich, so Jelken.

 

BGM Völler nimmt um 17:22 wieder an der Sitzung teil.

 

Ausschussmitglied Sievers fragt, warum einige Kommunen ohne Straßenausbaubeitragssatzung auskämen.

 

Ausschussmitglied Weiss begrüßt eine in Aussicht gestellte Anpassung der Straßenausbaubeitragssatzung. Ferner erkundigt sich Ausschussmitglied Weiss, ob die Torfabbauunternehmen entlang des Birkhahnweges gesondert zur Finanzierung herangezogen werden könnten.

 

Dieses sei schwerlich möglich, so die Verwaltung.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, beendet der Ausschussvorsitzende die Aussprache und lässt gemäß des Beschlussvorschlages der Verwaltung abstimmen.

 

Die Abstimmung erfolgt mit 7 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimmen.

 

Der Antrag der GFW ist somit mehrheitlich abgelehnt.

 

Der Ausschussvorsitzende schließt den Tagesordnungspunkt 5.


Abstimmungsergebnis: