Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Zu diesem TOP fand im Vorfeld der Sitzung einer Begehung des Umkleidebereiches und der Sanitäranlagen der Dreifachhalle statt. Baubetriebshofleiter Burlager trägt hierzu vor.

 

Bekanntlich sind sämtliche wasserführende Anlagen im Bereich des Umkleide- und Sanitärbereiches der Dreifachhalle zu erneuern und den neuen gesetzlichen Anforderungen anzupassen. Begleitend hierzu seien Fliesen-, Maurer- und Trockenarbeiten sowie Elektroarbeiten erforderlich. Die vorhandenen Leitungen entsprechen nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen. In den letzten Jahren waren mehrere Rohrbrüche zu verzeichnen. Aufgrund des Zustandes der alten Leitungen sei ein Versicherungsschutz nicht mehr gegeben, so dass nunmehr absolute Dringlichkeit zur Sanierung bestünde.

 

Zur Durchführung der Sanitärarbeiten wurde ein Planungsbüro eingeschaltet. Die Kosten inkl. der Planung betragen rd. 210.000,00 €. Weitere Kosten entstehen durch die sonstigen Gewerke. Diese Arbeiten können teilweise durch den Baubetriebshof in Eigenleistung erfolgen. Für die Haushaltsanmeldungen 2017 wird von einem Gesamtbetrag von 300.000,00 € ausgegangen.

 

Auf Nachfrage aus der Ausschussmitte ergänzt Herr Burlager, dass beabsichtigt sei, Zuschüsse auch aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz zu erhalten. Förderfähig seien Maßnahmen zur energetischen Sanierung bis zu einer Höhe von 210.000,00 €. Inwieweit dieser Zuschuss voll abgerufen werden könne, bleibe abzuwarten. Man hoffe, die Maßnahme in den Sommerferien 2017 durchführen zu können. 

 

Klaus-Dieter Reder, CDU, bittet in diesem Zusammenhang um Überprüfung, ob einige Türen in den Umkleidebereichen überhaupt nötig seien. Hintergrund sei, dass insbesondere die Türen Beschädigungen ausgesetzt seien.

 

Alfred Marzodko, GfW, ergänzt, dass man auch die sonstigen Bereiche in der KGS, dort wo noch Handlungsbedarf bestünde, nicht außer Acht lassen dürfe.

 

Die Ausschussmitte ist sich einig, dass diese Maßnahme oberste Priorität für das Jahr 2017 genießen sollte. Eine Beschlussempfehlung wird nicht gefasst, da hierzu bereits eine grundsätzliche Entscheidung im Jahre 2014 seitens des Fachausschusses und des VA gefasst wurde.