Sitzung: 26.09.2016 Rat
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/127/2016
Sachverhalt:
Der Geltungsbereich
der 52. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst das unter dem folgenden
Tagesordnungspunkt behandelte Baugebiet Amselweg. Der Planentwurf sieht eine
Wohnbaufläche zur Größe von ca. 1,85 ha vor. Innerhalb dieser Flächennutzungsplanänderung wird aufgrund der
Berücksichtigung des Immissionsschutzes (Lärm und Staub) eine Fläche von 30 m
nördlich der südlichen Geltungsbereichsgrenze der Wohnbaufläche als Fläche für
Nutzungsbeschränkungen nach Ziffer 15.6 der Planzeichenverordnung (PlanZV 90)
dargestellt. Soweit der Torfabbau in einem Streifen 30 m südlich des
Baugebietes abgeschlossen ist, gibt es für das Baugebiet selbst keine
Nutzungseinschränkungen bezgl. Lärm und Staub mehr.
Die Planung wird in
der Sitzung ausführlich von der Verwaltung vorgestellt. Die Unterlagen der
öffentlichen Auslegung (Planentwurf F-Plan, Umweltbericht, Begründung, Aussagen
zu Lärm und Schall, umweltrelevante Stellungnahmen) sind allen Ratsmitgliedern
zugänglich gemacht worden. Es wird um Kenntnisnahme gebeten.
Das Planverfahren
wurde mit der frühzeitigen Anhörung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 1 BauGB eingeleitet. 52 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden
mit Schreiben vom 02.09.2015 mit Fristsetzung zum 15.10.2015 gehört. Eine
Beschlussfassung im Rat hierzu ist nicht erforderlich.
Eine
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand am 16.12.2015 im
Sitzungssaal des Rathauses statt. Hier waren lediglich zwei Bürgerinnen und
Bürger der Stadt Wiesmoor anwesend. Wesentliche Punkte wurden hier nicht
vorgetragen.
Die öffentliche
Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 25.05.2016 bis
einschließlich 28.06.2016. 52 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden
über die Auslegung informiert. Ebenfalls wurden die Träger öffentlicher Belange
um eine Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB gebeten. Einige Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange liegen vor. Von dritter Seite wurden die
Planunterlagen von keiner Person eingesehen. Stellungnahmen / Einwendungen von
dritter Seite liegen nicht vor.
Um das
Planverfahren nunmehr voranzubringen, sind jeweils die entsprechenden
Beschlüsse erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Zu a): Die Niederschrift über die am 16.12.2015
stattgefundene Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die von
der Verwaltung vorbereiteten Beschlussvorschläge werden von der Verwaltung
vorgetragen und erläutert. Die Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss
erhoben werden. Die Niederschrift mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen
war der Ratsvorlage als Anlage beigefügt und wird Bestandteil der
Niederschrift.
Zu b): Die Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs.
2 BauGB aus der Anhörung werden in der Sitzung durch die Verwaltung erläutert
bzw. vorgetragen. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss
erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den
entsprechenden Beschlussvorschlägen war der Ratsvorlage als Anlage beigefügt
und wird Bestandteil der Niederschrift. Gegenüber der Beschlussfassung im VA am
15.08.2016 sind die Beschlussvorschläge an einigen Stellen noch redaktionell
ergänzt worden (die Ergänzungen waren in rot dargestellt).
Zu c): Die eingegangenen Stellungnahmen gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB während der öffentlichen Auslegung seitens der Träger
öffentlicher Belange und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite mit
den entsprechenden Beschlussvorschlägen werden in der Sitzung von der
Verwaltung vorgetragen bzw. erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge
sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen
Stellungnahmen mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen waren der
Ratsvorlage als Anlage beigefügt und wird Bestandteil der Niederschrift. Gegenüber
der Beschlussfassung im VA am 15.08.2016 sind die Beschlussvorschläge an
einigen Stellen noch redaktionell ergänzt worden (die Ergänzungen waren in rot
dargestellt).
Zu d): Aufgrund des
§ 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004
(Bundesgesetzblatt I 2004 Seite 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des
Gesetzes vom 20.10.2015 (Bundesgesetzblatt I 2015, Seite 1722) und des § 58 des
Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und
Verordnungsblatt S. 576), zuletzt geändert durch § 4 des Gesetzes vom
12.11.2015 (Nds. GVBL. S. 311), sollte der Rat der Stadt Wiesmoor die 52.
Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung,
beschließen (Feststellungsbeschluss). Die Begründung mit dem Umweltbericht und
seinen Anlagen ist zur Kenntnis zu nehmen.
Entsprechende Empfehlungsbeschlüsse des VA vom 15.08.2016 liegen vor.
Aufgrund der Zusammengehörigkeit schlägt die Verwaltung vor,
die TOP 7 und 8 gemeinsam zu behandeln, aber eine Beschlussfassung getrennt
durchzuführen. Dagegen wird kein Widerspruch vorgetragen, so dass entsprechend
verfahren wird.
Fachbereichsleiter
Johannes Bohlen erläutert die Thematiken der Tagesordnungspunkte 7 und 8
ausführlich. Die eingegangenen Anregungen werden mit den Beschlussvorschlägen
vorgetragen. Mehrere Planzeichnungen werden per Beamer dargestellt.
Ratsmitglied
Wolfgang Sievers, GfW, merkt an, dass der momentane Entwurf des
Raumordnungsprogramms keine Planungsreife hat und darauf nicht zurückgegriffen
werden kann. Es gibt noch viele Stellungnahmen, die im Vorfeld bearbeitet
werden müssen.
Fachbereichsleiter
Johannes Bohlen erläutert, dass der Entwurf in seiner jetzigen Form die
Bindungswirkung von sonstigen Erfordernissen der Raumordnung entfaltet. Die
Inhalte sind bereits jetzt bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen in Abwägungsentscheidungen zu berücksichtigen.
Ratsmitglied Edgar
Weiss, WB, merkt an, dass hier Beeinträchtigungen durch das nahe gelegene
Torfabbaugebiet entstehen könnten und stellt die Frage, ob die
Bodenabbauprotokolle mittlerweile vorliegen und diese mittlerweile eingesehen
wurden. Fachbereichsleiter Bohlen äußert hierzu, dass diese nicht Gegenstand
der Bauleitplanung sind. Die Bodenabbauprotokolle liegen der Stadt Wiesmoor
jedoch nicht vor. Hier ist der Landkreis Aurich zuständig. Da der Torf bis auf
den mineralischen Boden abgebaut werden soll, kann davon ausgegangen werden,
dass den zukünftigen Bauherrn keine Nachteile entstehen.
Ratsmitglied Edgar
Weiss, WB, stellt fest, dass die Bodenabbauprotokolle nicht eingesehen wurden
und stellt die Frage, ob in der Zwischenzeit die Staubprognosen kontrolliert worden
sind. Fachbereichsleiter Johannes Bohlen erklärt hierzu, dass man auch hier
beim Landkreis Aurich nachfragen muss. Für den Fall, dass die Prognose von
falschen Voraussetzungen ausgegangen ist, wäre der ausführenden Firma jedoch
keine Abbaugenehmigung erteilt worden.
Ratsmitglied Alfred
Marzodko, GfW, äußert seine Bedenken, dass der Amselweg stellenweise sehr
marode ist. Aufgrund der zusätzlichen Verengung durch den hinzugefügten
Bürgersteig sieht er hier zukünftig Probleme im Straßenverkehr, insbesondere
der schwere Baustellenverkehr könnte ohnehin dem maroden Amselweg zusätzlich
schaden. Er stellt die Frage, ob in dieser Hinsicht etwas angedacht ist, den
Amselweg zu sanieren. Fachbereichsleiter Bohlen äußert hierzu, dass bisher
nichts angedacht ist. Es ist der Stadtverwaltung jedoch bekannt, dass hier
stellenweise kein guter Zustand herrscht. In der Vergangenheit war man sich
jedoch einig, das Torfabbaugebiet städtebaulich zu entwickeln. Dass die
Erschließung hierbei über den Amselweg erfolgen könnte, war ebenfalls bekannt.
Zudem sei hier zu bedenken, dass eine Investition zum jetzigen Zeitpunkt in die
Sanierung der Straße keinen großen Effekt hat, da der anstehende
Baustellenverkehr die Straße vermutlich wieder beschädigen wird.
Ratsmitglied Wolfgang
Sievers, GfW, merkt an, dass bezüglich der Entwässerung bedacht werden muss,
dass der dortige Vorfluter, der im Zuge der Entwässerung genutzt wird, seines
Wissens nach der Familie Brosig gehört.
Es wird sodann im
Einzelnen zum Flächennutzungsplan über den Beschlussvorschlag der Verwaltung
abgestimmt.
Zu a): Bei 29 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0 Enthaltungen erfolgt der Beschluss über die Niederschrift über die am
16.12.2015 stattgefundene Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB.
Zu b): Bei 29 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0 Enthaltungen erfolgt der Beschluss über die Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
Zu c): Bei 29 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0 Enthaltungen erfolgt der Beschluss über die Anregungen seitens der Träger
öffentlicher Belange und der sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite im
Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
Zu d): Bei 29 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen fasst der Rat den
Feststellungsbeschluss. Die Begründung mit dem Umweltbericht und seinen Anlagen
werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: