Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Sachverhalt:

 

Der Geltungsbereich der 52. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst das unter dem folgenden Tagesordnungspunkt behandelte Baugebiet Amselweg. Der Planentwurf sieht eine Wohnbaufläche zur Größe von ca. 1,85 ha vor. Innerhalb dieser Flächennutzungsplanänderung wird aufgrund der Berücksichtigung des Immissionsschutzes (Lärm und Staub) eine Fläche von 30 m nördlich der südlichen Geltungsbereichsgrenze der Wohnbaufläche als Fläche für Nutzungsbeschränkungen nach Ziffer 15.6 der Planzeichenverordnung (PlanZV 90) dargestellt. Soweit der Torfabbau in einem Streifen 30 m südlich des Baugebietes abgeschlossen ist, gibt es für das Baugebiet selbst keine Nutzungseinschränkungen bezgl. Lärm und Staub mehr.

 

Die Planung wird in der Sitzung ausführlich von der Verwaltung vorgestellt. Die Unterlagen der öffentlichen Auslegung (Planentwurf F-Plan, Umweltbericht, Begründung, Aussagen zu Lärm und Schall, umweltrelevante Stellungnahmen) sind allen Ratsmitgliedern zugänglich gemacht worden. Es wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Das Planverfahren wurde mit der frühzeitigen Anhörung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingeleitet. 52 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden mit Schreiben vom 02.09.2015 mit Fristsetzung zum 15.10.2015 gehört. Eine Beschlussfassung im Rat hierzu ist nicht erforderlich.

 

Eine Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand am 16.12.2015 im Sitzungssaal des Rathauses statt. Hier waren lediglich zwei Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wiesmoor anwesend. Wesentliche Punkte wurden hier nicht vorgetragen.

 

Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 25.05.2016 bis einschließlich 28.06.2016. 52 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden über die Auslegung informiert. Ebenfalls wurden die Träger öffentlicher Belange um eine Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB gebeten. Einige Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange liegen vor. Von dritter Seite wurden die Planunterlagen von keiner Person eingesehen. Stellungnahmen / Einwendungen von dritter Seite liegen nicht vor.

 

Um das Planverfahren nunmehr voranzubringen, sind jeweils die entsprechenden Beschlüsse erforderlich.

 

Beschlussvorschlag:

 

Zu a):  Die Niederschrift über die am 16.12.2015 stattgefundene Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die von der Verwaltung vorbereiteten Beschlussvorschläge werden von der Verwaltung vorgetragen und erläutert. Die Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Niederschrift mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen war der Ratsvorlage als Anlage beigefügt und wird Bestandteil der Niederschrift.


Zu b): Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB aus der Anhörung werden in der Sitzung durch die Verwaltung erläutert bzw. vorgetragen. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen war der Ratsvorlage als Anlage beigefügt und wird Bestandteil der Niederschrift. Gegenüber der Beschlussfassung im VA am 15.08.2016 sind die Beschlussvorschläge an einigen Stellen noch redaktionell ergänzt worden (die Ergänzungen waren in rot dargestellt).

 

Zu c): Die eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB während der öffentlichen Auslegung seitens der Träger öffentlicher Belange und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen werden in der Sitzung von der Verwaltung vorgetragen bzw. erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen waren der Ratsvorlage als Anlage beigefügt und wird Bestandteil der Niederschrift. Gegenüber der Beschlussfassung im VA am 15.08.2016 sind die Beschlussvorschläge an einigen Stellen noch redaktionell ergänzt worden (die Ergänzungen waren in rot dargestellt).

 

Zu d): Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (Bundesgesetzblatt I 2004 Seite 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (Bundesgesetzblatt I 2015, Seite 1722) und des § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt S. 576), zuletzt geändert durch § 4 des Gesetzes vom 12.11.2015 (Nds. GVBL. S. 311), sollte der Rat der Stadt Wiesmoor die 52. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, beschließen (Feststellungsbeschluss). Die Begründung mit dem Umweltbericht und seinen Anlagen ist zur Kenntnis zu nehmen.

 

Entsprechende Empfehlungsbeschlüsse des VA vom 15.08.2016 liegen vor.   

 

Aufgrund der Zusammengehörigkeit schlägt die Verwaltung vor, die TOP 7 und 8 gemeinsam zu behandeln, aber eine Beschlussfassung getrennt durchzuführen. Dagegen wird kein Widerspruch vorgetragen, so dass entsprechend verfahren wird.

 

Fachbereichsleiter Johannes Bohlen erläutert die Thematiken der Tagesordnungspunkte 7 und 8 ausführlich. Die eingegangenen Anregungen werden mit den Beschlussvorschlägen vorgetragen. Mehrere Planzeichnungen werden per Beamer dargestellt.

 

Ratsmitglied Wolfgang Sievers, GfW, merkt an, dass der momentane Entwurf des Raumordnungsprogramms keine Planungsreife hat und darauf nicht zurückgegriffen werden kann. Es gibt noch viele Stellungnahmen, die im Vorfeld bearbeitet werden müssen.

 

Fachbereichsleiter Johannes Bohlen erläutert, dass der Entwurf in seiner jetzigen Form die Bindungswirkung von sonstigen Erfordernissen der Raumordnung entfaltet. Die Inhalte sind bereits jetzt bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen in  Abwägungsentscheidungen zu berücksichtigen.

 

Ratsmitglied Edgar Weiss, WB, merkt an, dass hier Beeinträchtigungen durch das nahe gelegene Torfabbaugebiet entstehen könnten und stellt die Frage, ob die Bodenabbauprotokolle mittlerweile vorliegen und diese mittlerweile eingesehen wurden. Fachbereichsleiter Bohlen äußert hierzu, dass diese nicht Gegenstand der Bauleitplanung sind. Die Bodenabbauprotokolle liegen der Stadt Wiesmoor jedoch nicht vor. Hier ist der Landkreis Aurich zuständig. Da der Torf bis auf den mineralischen Boden abgebaut werden soll, kann davon ausgegangen werden, dass den zukünftigen Bauherrn keine Nachteile entstehen.

 

Ratsmitglied Edgar Weiss, WB, stellt fest, dass die Bodenabbauprotokolle nicht eingesehen wurden und stellt die Frage, ob in der Zwischenzeit die Staubprognosen kontrolliert worden sind. Fachbereichsleiter Johannes Bohlen erklärt hierzu, dass man auch hier beim Landkreis Aurich nachfragen muss. Für den Fall, dass die Prognose von falschen Voraussetzungen ausgegangen ist, wäre der ausführenden Firma jedoch keine Abbaugenehmigung erteilt worden.

 

Ratsmitglied Alfred Marzodko, GfW, äußert seine Bedenken, dass der Amselweg stellenweise sehr marode ist. Aufgrund der zusätzlichen Verengung durch den hinzugefügten Bürgersteig sieht er hier zukünftig Probleme im Straßenverkehr, insbesondere der schwere Baustellenverkehr könnte ohnehin dem maroden Amselweg zusätzlich schaden. Er stellt die Frage, ob in dieser Hinsicht etwas angedacht ist, den Amselweg zu sanieren. Fachbereichsleiter Bohlen äußert hierzu, dass bisher nichts angedacht ist. Es ist der Stadtverwaltung jedoch bekannt, dass hier stellenweise kein guter Zustand herrscht. In der Vergangenheit war man sich jedoch einig, das Torfabbaugebiet städtebaulich zu entwickeln. Dass die Erschließung hierbei über den Amselweg erfolgen könnte, war ebenfalls bekannt. Zudem sei hier zu bedenken, dass eine Investition zum jetzigen Zeitpunkt in die Sanierung der Straße keinen großen Effekt hat, da der anstehende Baustellenverkehr die Straße vermutlich wieder beschädigen wird.

 

Ratsmitglied Wolfgang Sievers, GfW, merkt an, dass bezüglich der Entwässerung bedacht werden muss, dass der dortige Vorfluter, der im Zuge der Entwässerung genutzt wird, seines Wissens nach der Familie Brosig gehört.

 

Es wird sodann im Einzelnen zum Flächennutzungsplan über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt. 

 

Zu a): Bei 29 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen erfolgt der Beschluss über die Niederschrift über die am 16.12.2015 stattgefundene Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB.

 

Zu b): Bei 29 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen erfolgt der Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Zu c): Bei 29 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen erfolgt der Beschluss über die Anregungen seitens der Träger öffentlicher Belange und der sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

Zu d): Bei 29 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen fasst der Rat den Feststellungsbeschluss. Die Begründung mit dem Umweltbericht und seinen Anlagen werden zur Kenntnis genommen.


Abstimmungsergebnis: