Sitzung: 26.09.2016 Rat
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/128/2016
Sachverhalt:
Das Plangebiet liegt südöstlich des Ortszentrums der Stadt
Wiesmoor. Im nordöstlichen Bereich des Torfabbaugebietes zwischen Amselweg und
Drosselweg gibt es innerhalb von alten rechtskräftigen Bebauungsplänen entlang
des Amselweges noch kommunale Flächen, die einer Bebauung zugeführt werden
können. Um einen entsprechenden Zuschnitt eines Baugebietes zu gewährleisten,
könnten hier geringfügige Flächen aus dem jetzigen Torfabbaugebiet hinzugefügt
werden, so dass sich ein entsprechender Geltungsbereich für ein neues
Bebauungsplangebiet A 24 ergeben kann. Bisher sind ca. 0,38 ha über das
Bebauungsplangebiet A 4 und 0,63 ha über das Bebauungsplangebiet A 3 bebaubar.
Weitere ca. 1,22 ha liegen derzeit im Außenbereich. Der Planentwurf sieht
überwiegend öffentliche Verkehrsflächen und ein Allgemeines Wohngebiet in
eingeschossiger Bauweise vor. Das Plangebiet hat eine Größe von knapp 2,23 ha.
Mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes A 24 soll hier ein attraktives
Neubaugebiet mit ca. 20 Bauplätzen entwickelt werden. Innerhalb dieses Bebauungsplanes wird
aufgrund der Berücksichtigung des Immissionsschutzes (Lärm und Staub) eine
Fläche von 30 m nördlich der südlichen Geltungsbereichsgrenze der Wohnbaufläche
als Fläche für Nutzungsbeschränkungen nach Ziffer 15.6 der
Planzeichenverordnung (PlanZV 90) festgesetzt. Soweit der Torfabbau in einem Streifen
30 m südlich des Baugebietes abgeschlossen ist, gibt es für das Baugebiet
selbst keine Nutzungseinschränkungen bezgl. Lärm und Staub mehr.
Die Planung wird in
der Sitzung ausführlich von der Verwaltung vorgestellt. Die Unterlagen der
öffentlichen Auslegung (Planentwurf B-Plan, Umweltbericht, Begründung, Aussagen
zu Lärm und Schall, umweltrelevante Stellungnahmen) sind allen Ratsmitgliedern
zugänglich gemacht worden. Es wird um Kenntnisnahme gebeten.
Das Planverfahren
wurde mit der frühzeitigen Anhörung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 1 BauGB eingeleitet. 52 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden
mit Schreiben vom 02.09.2015 mit Fristsetzung zum 15.10.2015 gehört. Eine
Beschlussfassung im Rat hierzu ist nicht erforderlich.
Eine
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand am 16.12.2015 im
Sitzungssaal des Rathauses statt. Hier waren lediglich zwei Bürgerinnen und
Bürger der Stadt Wiesmoor anwesend. Wesentliche Punkte wurden hier nicht
vorgetragen.
Die öffentliche Auslegung
der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 25.05.2016 bis einschließlich
28.06.2016. 52 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden über die
Auslegung informiert. Ebenfalls wurden die Träger öffentlicher Belange um eine
Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB gebeten. Einige Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange liegen vor. Von dritter Seite wurden die Planunterlagen
von keiner Person eingesehen. Stellungnahmen / Einwendungen von dritter Seite
liegen nicht vor.
Um das
Planverfahren nunmehr voranzubringen, sind jeweils die entsprechenden
Beschlüsse erforderlich.
Eine Vorstellung und Beratung fand bereits unter TOP 7 statt. Auch wurden dort
die Anregungen mit den Beschlussvorschlägen, die fast identisch mit den
Flächenplananregungen sind, vorgetragen.
Beschlussvorschlag:
Zu a: Die
Niederschrift über die am 16.12.2015 stattgefundene Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die von der Verwaltung vorbereiteten
Beschlussvorschläge werden von der Verwaltung vorgetragen und erläutert. Die
Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Niederschrift mit
den entsprechenden Beschlussvorschlägen war der Ratsvorlage als Anlage
beigefügt und wird Bestandteil der Niederschrift.
Zu b: Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB aus der Anhörung werden in der Sitzung durch die Verwaltung erläutert bzw. vorgetragen. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen war der Ratsvorlage als Anlage beigefügt und wird Bestandteil der Niederschrift. Gegenüber der Beschlussfassung im VA am 15.08.2016 sind die Beschlussvorschläge an einigen Stellen noch redaktionell ergänzt worden (die Ergänzungen waren in rot dargestellt).
Zu c: Die eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB während der öffentlichen Auslegung seitens der Träger öffentlicher Belange und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen werden in der Sitzung von der Verwaltung vorgetragen bzw. erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen ist dieser Ratsvorlage als Anlage beigefügt. Gegenüber der Beschlussfassung im VA am 15.08.2016 sind die Beschlussvorschläge an einigen Stellen noch redaktionell ergänzt worden (die Ergänzungen sind in rot dargestellt).
Zu d: Aufgrund des
§ 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004
(Bundesgesetzblatt I 2004 Seite 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des
Gesetzes vom 20.10.2015 (Bundesgesetzblatt I 2015, Seite 1722) und des § 58 des
Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und
Verordnungsblatt S. 576), zuletzt geändert durch § 4 des Gesetzes vom
12.11.2015 (Nds. GVBL. S. 311), sollte der Rat der Stadt Wiesmoor die Aufstellung
des Bebauungsplanes A 24, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen
Festsetzungen sowie den örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung, gem. §
10 BauGB als Satzung beschließen. Die Begründung mit dem Umweltbericht und
seinen Anlagen ist zur Kenntnis zu nehmen.
Da keine weiteren
Wortmeldungen vorliegen, wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltung im
Einzelnen abgestimmt.
Zu a): Bei 29 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0 Enthaltungen erfolgt der Beschluss über die Niederschrift über die am
16.12.2015 stattgefundene Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB.
Zu b): Bei 29 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0 Enthaltungen erfolgt der Beschluss über die Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
Zu c): Bei 29 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0 Enthaltungen erfolgt der Beschluss über die Anregungen seitens der Träger
öffentlicher Belange und der sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite im
Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
Zu d): Bei 29 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0 Enthaltungen erfolgt der Beschluss über den Satzungsbeschluss gem. § 10
BauGB. Die Begründung mit dem Umweltbericht und seinen Anlagen werden zur
Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: