Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Die Gruppe GfW beantragt mit Schreiben vom 09.02.2016 die Erstellung eines Bebauungsplanes für die im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Wiesmoor (37. Änderungsverfahren) dargestellten Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung Windenergieanlagen, so wie dieses bereits für den Windpark Hinrichsfehn erfolgt ist. Der Plan soll dann in öffentlicher Sitzung vorgestellt und abschließend vom Rat verabschiedet werden. Die Schwerpunkte der Planung sollen Höhe und Anzahl der Windenergieanlagen, die Abstandsregelungen zum Innen- und Außenbereich, die naturschutzfachlichen Belange und Vorgaben, das Landschaftsbild sowie immissionsrechtlichen Grundlagen sein.

 

Die Thematik wurde bereits in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau  am 21.06.2016 ausführlich behandelt und wurde zur weiteren Beratung in die Gruppen / Fraktion verwiesen. Die Verwaltung erhielt den Auftrag, die Höhe der Kosten für ein Gutachten zur Ermittlung möglicher Regressforderungen zu ermitteln.

 

Der Ausschussvorsitzende Reder eröffnet den Tagesordnungspunkt und erteilt der Verwaltung das Wort.

 

Fachbereichsleiter J. Bohlen erläutert den Antrag und teilt mit, dass die Verwaltung Kontakt mit der Kanzlei RA Heinz aus Berlin aufgenommen habe.

Um den Sachverhalt der grundsätzlichen Haftungsansprüche zu klären, veranschlagt die Kanzlei Heinz Kosten in Höhe von etwa 1.000 €. Diese ergeben sich durch 4 Arbeitsstunden zu je 250 €.

Sollte die Prüfung Haftungsansprüche ergeben und die Höhe der Ansprüche geprüft werden müssen, so werden weitere 20 Arbeitsstunden a`250 € veranschlagt. Somit müssten weitere 5.000 € an Kosten kalkuliert werden.

Fachbereichsleiter J. Bohlen beendet seine Ausführung.

 

Der Ausschussvorsitzende Reder eröffnet die Aussprache.

 

Die Ausschussmitglieder Sievers und Weiss fordern im Anschluss an eine mögliche Genehmigung der vier beantragten WEA durch den Landkreis die Erstellung eines Bebauungsplanes mit Höhenbegrenzung für den Geltungsbereich der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wiesmoor.

 

Ausschussmitglied Weiss hält die genannten Kosten in Höhe von 1.000 € zur Klärung der Haftungsansprüche für eine akzeptable Summe.

 

Der BGM wünschte eine Diskussion hierzu in den Gruppen und Fraktionen. Er kann eine mögliche Lärmproblematik nachvollziehen, jedoch müsse man sich im Klaren sein, dass die Energiewende nur durch Windenergie zu schaffen sei.

Auch ein Repowering kann Vorteile bringen, die Entwicklung geht stetig voran.

 

Ausschussmitglied Weiss betont, dass er kein Gegner der Windenergie sei, jedoch müssten Belange die Bevölkerung berücksichtigt werden.

 

Der Ausschussvorsitzende Reder beendet die Aussprache.

 

Der Ausschuss verständigt sich, dass die Thematik Regressforderung kurzfristig in den Gruppen und Fraktionen diskutiert und beraten werde.

 

Der Ausschussvorsitzende beendet den Tagesordnungspunkt 6.