Sitzung: 28.09.2016 Ausschuss für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Vorlage: AN/030/2016
Sachverhalt:
Die Gruppe GfW
beantragt mit Schreiben vom 09.02.2016 die Erstellung eines Bebauungsplanes für
die im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Wiesmoor (37.
Änderungsverfahren) dargestellten Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung
Windenergieanlagen, so wie dieses bereits für den Windpark Hinrichsfehn erfolgt
ist. Der Plan soll dann in öffentlicher Sitzung vorgestellt und abschließend
vom Rat verabschiedet werden. Die Schwerpunkte der Planung sollen Höhe und
Anzahl der Windenergieanlagen, die Abstandsregelungen zum Innen- und
Außenbereich, die naturschutzfachlichen Belange und Vorgaben, das
Landschaftsbild sowie immissionsrechtlichen Grundlagen sein.
Die Thematik wurde
bereits in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung
und Bau am 21.06.2016 ausführlich
behandelt und wurde zur weiteren Beratung in die Gruppen / Fraktion verwiesen.
Die Verwaltung erhielt den Auftrag, die Höhe der Kosten für ein Gutachten zur
Ermittlung möglicher Regressforderungen zu ermitteln.
Der
Ausschussvorsitzende Reder eröffnet den Tagesordnungspunkt und erteilt der
Verwaltung das Wort.
Fachbereichsleiter
J. Bohlen erläutert den Antrag und teilt mit, dass die Verwaltung Kontakt mit
der Kanzlei RA Heinz aus Berlin aufgenommen habe.
Um den Sachverhalt
der grundsätzlichen Haftungsansprüche zu klären, veranschlagt die Kanzlei Heinz
Kosten in Höhe von etwa 1.000 €. Diese ergeben sich durch 4 Arbeitsstunden zu
je 250 €.
Sollte die Prüfung
Haftungsansprüche ergeben und die Höhe der Ansprüche geprüft werden müssen, so
werden weitere 20 Arbeitsstunden a`250 € veranschlagt. Somit müssten weitere
5.000 € an Kosten kalkuliert werden.
Fachbereichsleiter
J. Bohlen beendet seine Ausführung.
Der
Ausschussvorsitzende Reder eröffnet die Aussprache.
Die
Ausschussmitglieder Sievers und Weiss fordern im Anschluss an eine mögliche
Genehmigung der vier beantragten WEA durch den Landkreis die Erstellung eines
Bebauungsplanes mit Höhenbegrenzung für den Geltungsbereich der 37. Änderung
des Flächennutzungsplanes der Stadt Wiesmoor.
Ausschussmitglied
Weiss hält die genannten Kosten in Höhe von 1.000 € zur Klärung der
Haftungsansprüche für eine akzeptable Summe.
Der BGM wünschte
eine Diskussion hierzu in den Gruppen und Fraktionen. Er kann eine mögliche
Lärmproblematik nachvollziehen, jedoch müsse man sich im Klaren sein, dass die
Energiewende nur durch Windenergie zu schaffen sei.
Auch ein Repowering
kann Vorteile bringen, die Entwicklung geht stetig voran.
Ausschussmitglied
Weiss betont, dass er kein Gegner der Windenergie sei, jedoch müssten Belange
die Bevölkerung berücksichtigt werden.
Der
Ausschussvorsitzende Reder beendet die Aussprache.
Der Ausschuss
verständigt sich, dass die Thematik Regressforderung kurzfristig in den Gruppen
und Fraktionen diskutiert und beraten werde.
Der Ausschussvorsitzende beendet den Tagesordnungspunkt 6.