Beschluss: Abgelehnt

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 3, Enthaltungen: 2

Sachverhalt:

 

Die Firma Carpe Ventos Energie GmbH, Hauptstraße 144, 26639 Wiesmoor, plant in der Stadt Wiesmoor vier Windenergieanlagen der Firma Enercon vom Typ E-115 E2 mit 135,4 m Nabenhöhe und 193 m Gesamthöhe zu errichten. Die Anlagen haben eine Leistung von jeweils 3.000 kW und werden getriebelos mit einem Dreiblattrotor betrieben. Da die geplanten Windenergieanlagen eine Gesamthöhe von mehr als 50 m aufweisen, ist ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz durchzuführen. Die Standorte befinden sich südlich der Bentstreeker Straße in Wiesmoor – Süd.

 

Mit der Genehmigung des Landkreises Aurich vom 03.03.2009 für die 37. Änderung des Flächennutzungsplanes und der öffentlichen Bekanntmachung am 12.06.2009 wurden u.a. im südöstlichen Bereich der Stadt Wiesmoor die Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung Windenergieanlagen in den Teiländerungsbereichen A nördlich des Rebhuhnweges und beidseitig des Birkhahnweges mit einer Gesamtfläche von 131,84 ha und in dem Teilbereich B mit einer Gesamtfläche von 47,14 ha südlich des Rebhuhnweges und östlich des Birkhahnweges rechtswirksam ausgewiesen und dargestellt. Im Teiländerungsbereich A (nördlich des Rebhuhnweges) stehen mittlerweile 17 Anlagen des Typs E 82 mit einer Nabenhöhe von 108 m und einer Gesamthöhe von ca. 150 m. Fünf weitere Anlagen mit den genannten Höhenangaben stehen im Teiländerungsbereich B südlich des Rebhuhnweges an der Gemeindegrenze zu Uplengen. Vier weitere erheblich höhere Anlagen sollen nunmehr in der Sonderbaufläche im Teiländerungsbereich A nördlich des Rebhuhnweges (eine Anlage westlich des Birkhahnweges und drei Anlagen östlich des Birkhahnweges bis zur Gemeindegrenze Friedeburg) errichtet werden.

 

Eine Bauhöhenbegrenzung ist innerhalb der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht dargestellt worden. Ebenfalls sieht die damalige Änderung keine Begrenzung der Anzahl von Windenergieanlagen vor, da dieses rechtlich nicht zulässig ist.

 

Die Stadt Wiesmoor hat mit Schreiben vom 09.02.2016 dem Landkreis Aurich mitgeteilt, dass das erforderliche Einvernehmen zum Bauantrag nicht hergestellt wird.

 

Die Thematik ist bereits mehrfach in öffentlichen Sitzungen behandelt worden. Die Antragsunterlagen sind mittlerweile gem. § 10 Abs. 3 BImSchG durch den Landkreis Aurich öffentlich bekannt gemacht worden. Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung mitsamt seinen beigefügten Unterlagen, die Angaben über die Auswirkungen der Anlagen auf die Nachbarschaft und die Allgemeinheit enthalten, sowie die Umweltverträglichkeitsstudie liegen für die Dauer eines Monats zur Einsichtnahme aus. Die Auslegungsfrist begann am 05.09.2016 und endet am 04.10.2016. Die Unterlagen können beim Landkreis Aurich, bei den Gemeinden Friedeburg und Uplengen und bei der Stadt Wiesmoor eingesehen werden. Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können bis zum 18.10.2016 schriftlich erhoben werden.

 

Der Ausschussvorsitzende Reder eröffnet den Tagesordnungspunkt 5 und erteilt der Verwaltung das Wort.

 

Fachbereichsleiter J. Bohlen erläutert den derzeitigen Sachstand zum Antrag Carpe Ventos zur Errichtung von  vier Windenergieanlagen. Hierzu wird ein Lageplan mit den geplanten vier Standorten über den Beamer gezeigt.

Bekanntlich habe die Stadt Wiesmoor ihr Einvernehmen zum vorliegenden Antrag seinerzeit nicht erteilt. Es ist aber davon auszugehen, so Fachbereichsleiter Bohlen, dass der Landkreis Aurich dieses ersetzen werde. Die Stadt Wiesmoor wird jedoch vorab nochmals gehört.

Bis zum 18.10.2016 liegen die Antragsunterlagen öffentlich aus, so Fachbereichsleiter J. Bohlen. Er beendet seine Ausführung.

 

Der Ausschussvorsitzende Reder bedankt sich und eröffnet die Aussprache.

 

Ausschussmitglied Weiss fordert eine Stellungnahme seitens der Stadt Wiesmoor zur öffentlichen Auslegung.

 

Der BGM sieht keinen Handlungsbedarf, da bereits das Einvernehmen seitens der Stadt nicht hergestellt wurde.

 

Ausschussmitglied Sievers zweifelt die vorgelegten Antragsunterlagen an, vor allem in Bezug auf Schall und Lärmschutz. Er werde in jedem Fall eine negative Stellungnahme bezüglich des Antrages bei Landkreis Aurich abgeben. Sollte es zu einer Genehmigung der Anlagen durch den Landkreis Aurich kommen, werde er Klage gegen den LK Aurich einreichen, so Ausschussmitglied Sievers.

 

Ausschussmitglied Weiss sieht eine weitere Belastung für die Mullberger Bürgerinnen und Bürger und kann nicht nachvollziehen, weshalb es keine Stellungnahme der Stadt geben soll.

 

Der BGM betont nochmals, dass die Stadt Wiesmoor das Einvernehmen zum vorliegenden Antrag versagt habe. Dem Schreiben lag eine ausführliche Begründung bei. Zudem verweist der BGM auf den derzeit gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Wiesmoor. Entsprechende Planungen gemäß dem vorliegenden Antrag seien rechtlich möglich.

Außerdem wird die Stadt Wiesmoor im Zuge des Ersetzens des Einvernehmens durch den Landkreis Aurich nochmals gehört, so der BGM.

Ausschussmitglied Weiss erkundigt sich zu den Ergebnissen der Nachprüfung bezüglich des Lärms durch die vorhandenen Windenergieanlagen in Wiesmoor-Süd. Er zweifelt die Ergebnisse des Gutachtens an.

 

Fachbereichsleiter J. Bohlen betont, dass die Verwaltung keine Kenntnis zu den Ergebnissen dieser Gutachten habe. Fachbereichsleiter Bohlen geht auf den vorliegenden Antrag der Gruppe WB ein und beantwortet die dort an die Verwaltung gerichteten Fragen bezüglich der Errichtung von vier Windenergieanlagen wie folgt:

 

-      Liegen die Unterlagen der Nachprüfung der bestehenden Anlagen der Verwaltung vor?  Antwort: nein

-      Wenn nicht, wann und wie wurden die Unterlagen von der Verwaltung angefordert? Antwort: mehrfach, dieses ist bekannt.

-      Wann und wie wurde auf die Aufforderung reagiert? Antwort: Der LK Aurich wird die Unterlagen nicht übergeben.

-      Beabsichtigt die Verwaltung die Unterlagen mit Nachdruck einzufordern? Antwort: nein

-      Beabsichtigt die Verwaltung zum laufenden BImSch-Genehmigungsverfahren eine Stellungnahme abzugeben? Antwort: nein

 

Der Ausschussvorsitzende ist verwundert, dass es Messunterlagen bezüglich des Lärms geben soll und diese nicht übergeben werden.

 

Ausschussmitglied Sievers erläutert den Werdegang zur Lärmmessung 2015 und seine persönlichen Erfahrungen.

 

Ausschussmitglied Weiss erkundigt sich, ob die Nachprüfung vorhandener Windenergieanlagen Bestandteil der früheren erteilten Genehmigungen sei?

 

Fachbereichsleiter J. Bohlen bejaht dieses.

 

Ausschussmitglied Weiss sieht auch die Verwaltung der Stadt Wiesmoor hier in der Pflicht.

     

Der BGM erkundigt sich, ob das Ausschussmitglied Sievers als Mitglied des Kreistages die Unterlagen bezüglich des TÜV-Gutachtens Lärm einsehen könne.

 

Ausschussmitglied Sievers will sich hierzu nicht äußern. Jedoch sei er nicht verwundert, dass die Stadt Wiesmoor die Lärmproblematik nicht weiter verfolge, da der Betreiber Carpe Ventos Spendengelder an die Stadt fließen lasse.

 

Der BGM betont, dass die Verwaltung nach Recht und Gesetz handle und arbeite.

 

Ausschussmitglied de Buhr hält die Äußerung von Herrn Sievers für völlig unsachlich, da u. a. auch die Ostfriesen Zeitung oder der Anzeiger für das Harlingerland als Sponsor für Veranstaltungen auftreten.

 

Ausschussmitglied Feiler hält eine Stellungnahme der Stadt bezüglich des Antrages zur Errichtung von 4 WEA derzeit für unnötig. Man solle die weitere Beteiligung durch den LK Aurich im Zuge des Ersetzens des Einvernehmens abwarten.

 

Ausschussmitglied Weiss stellt den Antrag auf Erstellung einer Stellungnahme zum Antrag auf Errichtung von vier WEA bis zum 18.10.2016.

 

Der Ausschussvorsitzende Reder beendet die Aussprache und lässt über den vorliegenden Antrag abstimmen.

 

Die Abstimmung erfolgt bei 3 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen. Somit wird keine Mehrheit erzielt.

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

Fachbereichsleiter Bohlen informiert die Anwesenden zum vorliegenden Antrag zur Errichtung dreier Windenergieanlagen vom Typ Enercon E 126 mit einer Nabenhöhe von 135m in der Gemeinde Großefehn, OT Fiebing. Im Rahmen des Repowerings sollen diese Anlage die vorhandenen 7 Anlagen ersetzen. Die Unterlagen liegen vom 04.10.2016 bis zum 03.11.2016 öffentlich aus und können beim Fachbereich 3 der Stadt Wiesmoor eingesehen werden. Genehmigungsbehörde ist der LK Aurich.

 

Ausschussmitglied Sievers erkundigt sich, warum die Stadt Wiesmoor bezüglich der Errichtung einer WEA Typ Enercon E-82 am Kanalmoorweg Ost in Großefehn nicht beteiligt wurde.

 

Fachbereichsleiter Bohlen erklärt, dass es sich hier um eine Einzelanlage handelt und der Landkreis diesbezüglich keine weitere Beteiligung vorgesehen hat.

 

Der Ausschussvorsitzende schließt den Tagesordnungspunkt 5.


Abstimmungsergebnis zum Antrag von Herrn Weiss: