Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Gemäß VA-Beschluss vom 06.02.2012 wurde gemeinsam mit der Gemeinde Friedeburg die Aufnahme der Dörfer Marcardsmoor, Mullberg, Wiesederfehn auf Wiesmoorer Seite und Wiesedermeer, Upschört, Wiesede und Hesel auf Friedeburger Seite in das Dorferneuerungsprogramm beantragt. Der Aufnahmeantrag wurde am 07.03.2012 beim damaligen Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN), Regionaldirektion Aurich, eingereicht. Mit Schreiben vom 20.06.2012 teilte das LGLN, Regionaldirektion Aurich, mit, dass Wiesmoor mit den Ortschaften Wiesederfehn, Mullberg und Marcardsmoor in das Dorferneuerungsprogramm des Landes Niedersachsen aufgenommen wurde. Die o. g. Ortschaften bilden zusammen mit den Ortschaften Wiesedermeer, Wiesede/Upschört, Hesel und Bentstreek in der Gemeinde Friedeburg das Dorferneuerungsgebiet „Marcardsmoor-Wiesede“. Im Herbst 2012 wurde dann der Planungsauftrag zur Erstellung eines Dorferneuerungsplanes an die Planungsgruppe Ländlicher Raum aus Emden vergeben. Unter intensiver Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger der einzelnen Dörfer (Bürgerversammlungen, Arbeitskreissitzungen, Haushaltsbefragung, Landwirtschaftsbefragung) hat das Büro die Arbeiten begleitet und den Dorfentwicklungsplan vorgelegt.

 

Seit März 2013 hat der Arbeitskreis bestehend aus den Vertretern der teilnehmenden Dörfer in 12 Arbeitskreissitzungen zusammen mit der Planungsgruppe Ländlicher Raum und Verwaltungsvertretern Bestandsaufnahmen, Bestandsbewertungen, Entwicklungs- und Maßnahmenkonzepte diskutiert und beraten. Die Ergebnisse finden sich alle in dem nunmehr vorliegenden Dorfentwicklungsplan der Dorferneuerungsregion Marcardsmoor-Wiesede wieder.

 

In der Abschlusssitzung des gemeinsamen Arbeitskreises am 07.05.2015 wurde der Dorfentwicklungssplan von den Mitgliedern des Arbeitskreises an die Bürgermeister beider Kommunen übergeben.

 

Nach Beschlussfassung der jeweiligen Gremien über den Gesamtplan ist er beim Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) in Aurich einzureichen. Das ArL prüft den Dorfentwicklungssplan und legt fest, welche Maßnahmen mit den Zielen der derzeit gültigen Förderperiode vereinbar sind. Erst nach der Anerkennung des ArL kann von den jeweiligen Verwaltungen nach Möglichkeit in Abstimmung mit dem Arbeitskreis und entsprechenden politischen Beschlüssen unter der jeweiligen Voraussetzung, dass Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, eine Beantragung von Fördermitteln für einzelne Maßnahmen erfolgen.

 

Um Missverständnissen vorzubeugen, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Dorfentwicklungsplan um ein strategisches, informelles Instrument der kommunalen Planung handelt, vergleichbar mit einem Leitbild. Die darin beschriebenen Entwicklungsziele und Maßnahmen, welche der Arbeitskreis – bestehend aus Einwohnerschaft, Verwaltung und Planungsbüro – erarbeitet hat, sind als Empfehlungen an die politisch gewählten Entscheidungsträger/-innen zu verstehen. Daneben besteht für die im Dorfentwicklungsplan genannten Maßnahmen – die richtlinienkonforme Anerkennung durch das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems vorausgesetzt – die Möglichkeit der Förderung über das niedersächsische Dorferneuerungsprogramm.

 

Der Dorfentwicklungsplan bietet mit seinen 63 Maßnahmen ein breites Möglichkeitenspektrum zur Förderung der zukünftigen Entwicklung der 8 Dörfer. Voraussetzung für eine Förderung nach der ZILE-Richtlinie ist die Nennung einer Maßnahme im Dorferneuerungsplan mit Beschreibung ihres Inhalts. Die im vorliegenden Planwerk bereits enthaltenen Entwurfsskizzen dienen der Veranschaulichung der bisherigen Ideen. Desgleichen ist die für Dorfentwicklungspläne geforderte grobe Kostenschätzung nicht mit der Kostenschätzung einer Genehmigungsplanung vergleichbar, sondern soll eine erste Vorabschätzung der finanziellen Aufwände vor der konkreten Planung ermöglichen.

 

Jede in den Gremien der beiden Kommunen zur Umsetzung vorgeschlagene Maßnahme muss somit im Zuge der Umsetzungsphase der Dorferneuerung zu gegebener Zeit detailliert ausgeplant, ausführlich beraten und im regulären Prozedere einzeln verabschiedet werden.     

 

Der Dorfentwicklungsplan liegt allen Ratsmitgliedern in Form einer CD vor. Den einzelnen Gruppen und der Fraktion wurde in 2015 ein gedrucktes Exemplar zur Verfügung gestellt.

 

Der Rat stimmte dem Dorfentwicklungsplan in seiner Sitzung am 23.07.2016 zu. Mit Schreiben vom 23.12.2015 teilt das Amt für regionale Landesentwicklung Weser – Ems mit,  dass der vorgelegte Dorfentwicklungsplan für Marcardsmoor – Wiesede als Fördergrundlage gemäß Ziffer 3.6.2 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE) gemäß RdErl.d.ML vom 19.08.2015 (Nds. MBl. S.1096 ff.) geeignet ist.

 

Nach einem Wettbewerbsverfahren wurde der Auftrag für die geforderte Umsetzungsbegleitung an das Büro Planungsgruppe Ländlicher Raum, Emden am 02.08.2016 erteilt. Eine Informationsveranstaltung zum Beginn der Umsetzungsphase fand sodann zusammen mit der Gemeinde Friedeburg am 30. August 2016 in Wiesede statt.

 

Soweit die Finanzsituation der Stadt es zulässt, sind nunmehr entsprechende Maßnahmen im Rahmen der Dorfentwicklungsplanung auf den Weg zu bringen. Fertig ausgearbeitete Anträge sind bis zum 15. Februar 2017 beim Amt für regionale Landesentwicklung Weser – Ems, Geschäftsstelle Aurich vorzulegen.

 

Der Ausschussvorsitzende erteilt Fachbereichleiter J. Bohlen das Wort.

 

Fachbereichsleiter J. Bohlen erläutert, wie bereits in der Sitzungsvorlage dargestellt, über den Beamer nochmals ausführlich den Werdegang der Dorfentwicklungsplanes „Wiesmoor – Friedeburg“. Hierzu wird die genehmigte Planung sowie der Maßnahmenkatalog erläutert.

Fachbereichsleiter Bohlen betont, dass es sich bei dem Maßnahmenkatalog um ein Konzept handelt und dieser bei Bedarf ergänzt werden kann.

Fachbereichsleiter Bohlen betont nochmals, dass es sich um ein gemeinsames Projekt zweier Kommunen mit 8 Ortschaften handelt und für eine Realisierung das sog. Kirchturmdenken abgelegt werden müsse.

Für die Wiesmoorer Ortschaften werden als Projekte beispielhaft u.a. die energetische Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses Wiesederfehn, der Dorfplatz mit Bühne in Marcardsmoor und der Freizeitbereich Mullberg genannt.

Wünschenswert sei  auch ein gemeinsames Startprojekt Wiesmoor / Friedeburg, um den gemeinsamen Charakter zu betonen.

 

Am 17.10.2016 wird im Friedeburger Rathaus ein Termin zur Abstimmung des weiteren Vorgehens mit den Verwaltungen, den Obleuten der Ortschaften sowie dem Planungsbüro stattfinden.

 

Weiterhin werden die einzelnen Fördersätze und das Rankingsystem zur Förderung öffentlicher und privater Maßnahmen anhand von Beispielen erläutert.

Mögliche Förderanträge müssen jeweils bis zum 15.02. jährlich beim ArL vorliegen. Die Anträge zu den jeweiligen Maßnahmen müssen bei Abgabe fertig ausgearbeitet sein, so Fachbereichsleiter Bohlen. Hierzu ist gemäß den Förderrichtlinien ein Planungsbüro zu beauftragen.

Entsprechende Haushaltsmittel müssen bereitgestellt sein.

Fachbereichsleiter J. Bohlen schließt seine Ausführungen.

 

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Aussprache und erteilt Ausschussmitglied Cordes das Wort.

 

Ausschussmitglied Cordes erkundigt sich zur Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel und fordert, dass in den künftigen Haushaltsplanungen genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen müssten, um die im Maßnahmenplan beschriebenen Projekte realisieren zu können.

 

Fachbereichsleiter J. Bohlen verweist auf die anstehenden Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2017. Diese stünden sicherlich für November 2016 an. Viele Projekte seien ja bereits angedacht. Das Gesamtkonzept bzw. der Maßnahmenplan sollten jedoch berücksichtigt werden.

 

Die Ausschussmitglieder Weiss und Sievers wünschen hier eine Diskussion im Ausschuss für Haushalt und Finanzen.

 

Ausschussmitglied de Buhr erkundigt sich nach der maximalen Förderung.

 

Der BGM und Fachbereichsleiter J. Bohlen erläutern, dass es eine maximale Förderung von 73% des Investitionsvolumens geben könne. Dieses sei jedoch von verschiedenen Faktoren abhängig.

 

Ausschussmitglied Weiss erkundigt sich nach der Laufzeit der Gesamtmaßnahme.  

 

Der BGM nennt das Jahr 2021 zzgl. 2 Jahre für die Realisierung. Er wünscht sich ein gemeinsames Startprojekt sowie ein Startprojekt für jede der beteiligten Ortschaften, wobei das Mullberger Projekt Freizeittreff sicherlich noch schärfer definiert werden müsse. Der BGM tendiert dazu, mehrere Projekte anzumelden.

 

Ausschussmitglied Feiler erkundigt sich, wie viele Projekte für das Jahr 2018 angemeldet werden könnten.

 

Der BGM kann dieses nicht beziffern, da nicht bekannt sei, in welcher Höhe Haushaltsmittel in Jahr 2018 zur Verfügung stehen.

 

Ausschussmitglied Cordes fordert, dass die erforderliche Feinplanung nun zügig aufgenommen werden sollte.

 

Ausschussmitglied Weiss pflichtet Ausschussmitglied Cordes bei.

 

Fachbereichsleiter Bohlen sagt zu, dass sich die Verwaltung bezüglich der Terminplanung und der Feinplanung mit den Obleuten in Verbindung setzt und die Sachstände erfragt. Bezüglich der Auftragsvergabe an ein oder mehrere Ing.-Büros sind noch einige Fragen mit dem ArL zu klären, so Fachbereichsleiter J. Bohlen.

 

Der BGM hat eine abschließende Bitte. Man möge in den beteiligten Ortschaften das Kirchturmdenken beiseite schieben und gemeinsam tätig werden.

Das ihm vorliegende Schreiben der Dorfgemeinschaft Wiesedefehn vermittele einen negativen Eindruck bzgl. der Dorfentwicklung und des Maßnahmenplans. Der BGM hat den Eindruck, dass mit diesem Schreiben unnötiger Druck aufgebaut werde.

 

Ausschussmitglied Cordes entgegnet, dass man in Wiesederfehn Angst vor einer Luftblase habe und von der Auftaktveranstaltung enttäuscht sei. Es sollte keinesfalls Druck aufgebaut werden.

 

Der Ausschussvorsitzende Reder beendet die Aussprache und schließt den Tagesordnungspunkt.