Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

I. Verpflichtung

 

Gem. § 60 NKomVG werden die Ratsmitglieder vom Bürgermeister förmlich verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

 

Verfahren:

 

Die von der Verwaltung vorbereitete Verpflichtungserklärung muss von den Ratsmitgliedern unterschrieben werden. Sie wird während der Sitzung verteilt und nach Unterzeichnung wieder eingesammelt.

 

II. Belehrung

 

Gem. § 43 i.V.m. § 54 Abs. 3 NKomVG sind die Ratsmitglieder  auf ihre Pflichten nach den §§ 40 bis 42 NKomVG hinzuweisen. Der Hinweis ist aktenkundig zu machen.

 

Verfahren:

 

Die Pflichtenbelehrung wird vom Bürgermeister vorgenommen. Die von der Verwaltung vorbereitete Niederschrift der Pflichtenbelehrung muss von den Ratsmitgliedern unterschrieben werden. Sie wird während der Sitzung verteilt und nach Unterzeichnung wieder eingesammelt.

 

 

Ratsmitglied Frieda Dirks (WB) merkt zum TOP 2 an, dass die Verpflichtungen der Ratsmitglieder im Jahr 2011 per Handschlag vorgenommen wurde, sie aber gerne den Text verlesen bekommen möchte. Außerdem fragt sie, inwieweit man die Wortwahl „unparteiisch“ im Vordruck verstehen darf.

 

BGM Völler begrüßt zunächst alle Anwesenden. Er erklärt, dass die Verpflichtung als erster Schritt vorgenommen werden muss. Es geht hier jedoch darum, dass die Aufgaben der Ratsmitglieder nach bestem Wissen und Gewissen und zum Wohle der Stadt Wiesmoor und ihrer Einwohner wahrgenommen werden sollen. Selbstverständlich sollen die Ratsmitglieder dabei ihre eigene Meinung vertreten. Dies ergibt sich auch aus der Pflichtenbelehrung.

 

Es wird sodann jedes Ratsmitglied per Handschlag vom BGM Völler offiziell verpflichtet und belehrt. Fachgruppenleiter Sven Lübbers sammelt die unterschriebenen Verpflichtungen nach § 60 NKomVG und die Pflichtbelehrungen gem. § 43 NKomVG ein.


Abstimmungsergebnis: