Sachverhalt:
I.
Verpflichtung
Gem. § 60 NKomVG werden die
Ratsmitglieder vom Bürgermeister förmlich verpflichtet, ihre Aufgaben nach
bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu
beachten.
Verfahren:
Die von der Verwaltung
vorbereitete Verpflichtungserklärung muss von den Ratsmitgliedern
unterschrieben werden. Sie wird während der Sitzung verteilt und nach
Unterzeichnung wieder eingesammelt.
II.
Belehrung
Gem. § 43 i.V.m. § 54 Abs.
3 NKomVG sind die Ratsmitglieder auf
ihre Pflichten nach den §§ 40 bis 42 NKomVG hinzuweisen. Der Hinweis ist
aktenkundig zu machen.
Verfahren:
Die
Pflichtenbelehrung wird vom Bürgermeister vorgenommen. Die von der Verwaltung
vorbereitete Niederschrift der Pflichtenbelehrung muss von den Ratsmitgliedern
unterschrieben werden. Sie wird während der Sitzung verteilt und nach
Unterzeichnung wieder eingesammelt.
Ratsmitglied Frieda Dirks
(WB) merkt zum TOP 2 an, dass die Verpflichtungen der Ratsmitglieder im Jahr
2011 per Handschlag vorgenommen wurde, sie aber gerne den Text verlesen
bekommen möchte. Außerdem fragt sie, inwieweit man die Wortwahl „unparteiisch“
im Vordruck verstehen darf.
BGM Völler begrüßt zunächst
alle Anwesenden. Er erklärt, dass die Verpflichtung als erster Schritt
vorgenommen werden muss. Es geht hier jedoch darum, dass die Aufgaben der
Ratsmitglieder nach bestem Wissen und Gewissen und zum Wohle der Stadt Wiesmoor
und ihrer Einwohner wahrgenommen werden sollen. Selbstverständlich sollen die
Ratsmitglieder dabei ihre eigene Meinung vertreten. Dies ergibt sich auch aus
der Pflichtenbelehrung.
Es wird sodann jedes Ratsmitglied per Handschlag vom BGM Völler offiziell verpflichtet und belehrt. Fachgruppenleiter Sven Lübbers sammelt die unterschriebenen Verpflichtungen nach § 60 NKomVG und die Pflichtbelehrungen gem. § 43 NKomVG ein.
Abstimmungsergebnis: