Beschluss: Beschlossen

Sachverhalt:

 

Die Wahl des oder der Ratsvorsitzenden, die keiner Vorbereitung durch den Verwaltungsausschuss bedarf, erfolgt nach § 61 Abs. 1 S. 1 NKomVG. Die oder der Ratsvorsitzende wird aus der Mitte des Rates gewählt. Vorschlags- und wahlberechtigt ist jedes Ratsmitglied, wählbar jedoch nur ein Abgeordneter.

 

Das Verfahren richtet sich nach § 67 NKomVG. Die nach Satz 3 erforderliche „Mehrheit der Mitglieder des Rates“ beträgt 16 Stimmen.

 

Ältestenvorsitzender Horst-Richard Schlösser (GfW) bittet um Vorschläge zur Wahl des Ratsvorsitzenden.

 

Ratsmitglied Johannes Kleen (SPD) schlägt das Ratsmitglied Jens Peter Grohn (SPD) zur Wahl vor. Ratsmitglied Wolfgang Sievers (GfW) schlägt das Ratsmitglied Edgar Weiss (WB) vor. Es werden keine weiteren Vorschläge abgegeben.

 

Auf Antrag von Ratsmitglied Frieda Dirks (WB) wird eine geheime Wahl durchgeführt. Zur Auszählung der Wahl werden die Ratsmitglieder Helmut Meyer (Die Linke) und Annemarie Martens (CDU) vorgeschlagen und herangezogen.

 

Vorschlag 1 ist Herr Jens Peter Grohn (SPD)

Vorschlag 2 ist Herr Edgar Weiss (WB)

 

Nach der Auszählung der Stimmen wird folgendes Ergebnis bekanntgegeben:

 

Wahlvorschlag 1 erhält 23 Stimmen

Wahlvorschlag 2 erhält sechs Stimmen

Ungültige Stimmen gibt es eine

 

Damit ist Ratsmitglied Jens Peter Grohn (SPD) zum neuen Ratsvorsitzenden gewählt. Die Wahl wird von ihm angenommen und die Leitung des Rates wird ab dem Zeitpunkt vom Ratsvorsitzenden Jens Peter Grohn übernommen.

 

Er bedankt sich für die Wahl und gibt an, dass er das Amt so neutral wie möglich ausführen wird.  


Abstimmungsergebnis:

Wahlvorschlag 1 (Jens-Peter Grohn, SPD) = 23 Stimmen
Wahlvorschlag 2 (Edgar Weiss, WB)           = sechs Stimmen
Ungültige Stimmen                                        = eine Stimme