Sachverhalt:
Die
Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreterin oder des ehrenamtlichen
Stellvertreters des Bürgermeisters, die keiner Vorbereitung durch den
Verwaltungsausschuss bedarf, erfolgt nach § 81 Abs. 2 NKomVG.
Vorschlagsberechtigt ist jedes Ratsmitglied, wählbar jedoch nur ein/e
Beigeordnete/r (stimmberechtigte Mitglieder des
Verwaltungsausschusses). Für jedes Stellvertreteramt ist eine gesonderte Wahl erforderlich.
Das
Verfahren richtet sich nach § 67 NKomVG. Die nach Satz 3 erforderliche
„Mehrheit der Mitglieder des Rates“ beträgt 16 Stimmen.
Ratsvorsitzender
Jens Peter Grohn führt in die Thematik ein.
Ratsfrau
Friederike Dirks (CDU) schlägt Friedhelm Jelken (CDU) vor. Ratsherr Johannes
Kleen (SPD) schlägt Jens Peter Grohn (SPD) vor.
Fachgruppenleiter Sven Lübbers erklärt, dass die beiden gemachten Vorschläge
bei einer Wahl ungünstig sind, da sowohl der Ratsvorsitzende als auch der stv.
Ratsvorsitzende zur Wahl stehen. Aus diesem Grund könnte somit keiner den
Ratsvorsitz übernehmen.
Ratsherr Johannes Kleen (SPD) zieht seinen Wahlvorschlag aus diesem Grund
zurück.
Es
wird offen über den Vorschlag Friedhelm Jelken zum stv. BGM zu wählen
abgestimmt.
Mit 24 Ja-Stimmen und 6
Enthaltungen wird Ratsherr Friedhelm Jelken (CDU) einstimmig zum stv. BGM
gewählt.
Danach
bittet Ratsvorsitzender Jens Peter Grohn um Vorschläge für den zweiten stv.
BGM.
Ratsherr
Johannes Kleen (SPD) schlägt Jens Peter Grohn vor.
Ratsvorsitzender
Jens Peter Grohn gibt daraufhin die Sitzungsleitung an Friedhelm Jelken ab.
Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.
Es
wird sodann offen über den Vorschlag Jens Peter Grohn zum stv. BGM zu wählen
abgestimmt.
Mit 24 Ja-Stimmen und 6
Enthaltungen wird Jens Peter Grohn (SPD) einstimmig zum stv. BGM gewählt.
Die Sitzungsleitung wird danach zurück an den Ratsvorsitzenden Jens Peter Grohn gegeben.
Abstimmungsergebnis: