Beschluss: Beschlossen

Sachverhalt:

 

Die Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreterin oder des ehrenamtlichen Stellvertreters des Bürgermeisters, die keiner Vorbereitung durch den Verwaltungsausschuss bedarf, erfolgt nach § 81 Abs. 2 NKomVG. Vorschlagsberechtigt ist jedes Ratsmitglied, wählbar jedoch nur ein/e Beigeordnete/r (stimmberechtigte Mitglieder des Verwaltungsausschusses). Für jedes Stellvertreteramt ist eine gesonderte Wahl erforderlich.

 

Das Verfahren richtet sich nach § 67 NKomVG. Die nach Satz 3 erforderliche „Mehrheit der Mitglieder des Rates“ beträgt 16 Stimmen.

 

Ratsvorsitzender Jens Peter Grohn führt in die Thematik ein.

 

Ratsfrau Friederike Dirks (CDU) schlägt Friedhelm Jelken (CDU) vor. Ratsherr Johannes Kleen (SPD) schlägt Jens Peter Grohn (SPD) vor.

Fachgruppenleiter Sven Lübbers erklärt, dass die beiden gemachten Vorschläge bei einer Wahl ungünstig sind, da sowohl der Ratsvorsitzende als auch der stv. Ratsvorsitzende zur Wahl stehen. Aus diesem Grund könnte somit keiner den Ratsvorsitz übernehmen.

Ratsherr Johannes Kleen (SPD) zieht seinen Wahlvorschlag aus diesem Grund zurück.

Es wird offen über den Vorschlag Friedhelm Jelken zum stv. BGM zu wählen abgestimmt.

 

Mit 24 Ja-Stimmen und 6 Enthaltungen wird Ratsherr Friedhelm Jelken (CDU) einstimmig zum stv. BGM gewählt.

 

Danach bittet Ratsvorsitzender Jens Peter Grohn um Vorschläge für den zweiten stv. BGM.

Ratsherr Johannes Kleen (SPD) schlägt Jens Peter Grohn vor.

 

Ratsvorsitzender Jens Peter Grohn gibt daraufhin die Sitzungsleitung an Friedhelm Jelken ab.


Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.

Es wird sodann offen über den Vorschlag Jens Peter Grohn zum stv. BGM zu wählen abgestimmt.

 

Mit 24 Ja-Stimmen und 6 Enthaltungen wird Jens Peter Grohn (SPD) einstimmig zum stv. BGM gewählt.

 

Die Sitzungsleitung wird danach zurück an den Ratsvorsitzenden Jens Peter Grohn gegeben.    


Abstimmungsergebnis: