Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 2, Enthaltungen: 2

Sachverhalt:

 

Gemäß § 69 NKomVG gibt sich der Rat eine Geschäftsordnung. Sie soll insbesondere Bestimmungen über die Aufrechterhaltung der Ordnung, die Ladung und das Abstimmungsverfahren enthalten. Die Geschäftsordnung stellt eine Ergänzung und Ausfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensvorschriften dar, die nur die im landeseinheitlicher Verfahrensweise wichtigen Regelungen enthalten.            

 

In der Regel wurde immer die bisherige Geschäftsordnung übernommen. Die bisherige Geschäftsordnung wurde nun redaktionell überarbeitet und in einigen Punkten an die bisherige Arbeitsweise des Rates angepasst.

 

Es ergeben sich folgende inhaltliche Änderungen:

 

  1. Die §§ 4, 16, 21 und 23 GO wurden in Bezug auf mündliche und schriftliche Anfragen konkretisiert.

 

  1. Beim § 10 GO wurde ein neuer Abs. 8 aufgenommen. Dieser regelt in den Umgang mit elektronischen Datenträgern.

 

  1. Im § 11 GO muss es richtigerweise „so gilt § 10 Abs. 5 entsprechend“ heißen.

 

  1. In § 14 Abs. 3 GO wurde im Abs. 3 aufgenommen, dass das konkrete Abstimmungsergebnis im Protokoll darzustellen ist.

 

  1. Im § 15 GO muss es richtigerweise „gilt § 14 Abs. 5 Satz 2 dieser Geschäftsordnung entsprechend“ heißen.

 

  1. Im § 19 GO wurde die Definitionen der Begriffe „Fraktionen“ und „Gruppen“ in den Abs. 1 und 2 gestrichen. Diese Regelung ist zwischenzeitlich entbehrlich.

 

  1. Im § 22 GO wurde der Zeitpunkt der Übersendung des VA-Protokolls analog zur Regelung zum Zeitpunkt der Übersendung des Ratsprotokolls in § 18 Abs. 3 Satz 1 GO (möglichst jedoch nach spätestens 14 Tagen) übernommen.

 

  1. Beim § 23 GO wurden unter Abs. 3 die nicht öffentlichen Ausschüsse aufgenommen.

 

Ratsvorsitzender Jens Peter Grohn führt in den Sachverhalt ein.

 

Ratsmitglied Edgar Weiss (WB) merkt an, dass die Geschäftsordnung in 14 Punkten geändert wurde und fragt, in welchem Interesse und Auftrag dieses erfolgte und welcher Zielsetzung dies folgt. Fachgruppenleiter Sven Lübbers antwortet, dass die Änderungen in Bezug auf die §§ 4, 16, 21 und 23 GO darauf beruhen, dass er, E. Weiss, im April in der Ratssitzung eine mündliche Anfrage stellen wollte. Dieses wurde daraufhin vom Ratsvorsitzenden verwehrt, da der Rat bis dato nicht mit mündlichen Anfragen gearbeitet hat. Aufgrund einer Beschwerde von E. Weiss bei der Kommunalaufsicht des LK Aurich gab es dann Korrespondenz zwischen dem LK Aurich, der Stadt Wiesmoor und ihm selbst. Der Landkreis schlug daraufhin vor, die Geschäftsordnung an die bisherige Arbeitsweise des Rates anzupassen und dahingehend zu konkretisieren. Dieses hat die Verwaltung getan und hat bereits im Mai 2016 einen Änderungsvorschlag für die Geschäftsordnung präsentiert. Der Rat konnte sich damals nicht zu einer Beschlussfassung durchringen und hat die Thematik zur weiteren Beratung in die Fraktionen und Gruppen verwiesen. Zwischenzeitlich gab es keinerlei Änderungswünsche aus den Fraktionen und Gruppen. Daher wird die Geschäftsordnung in der vorliegenden Form und Fassung wieder vorgeschlagen. Des Weiteren handelt es sich bei den Punkten 2 bis 8 nur um redaktionelle Änderungen. Maßgeblich ist hier lediglich der erste Punkt, welcher die bisherige Arbeitsweise des Rates widerspiegelt.

 

Ratsmitglied Horst-Richard Schlösser (GfW) fragt zum § 19 der Geschäftsordnung, worin der Unterscheid zwischen den Bezeichnungen Fraktionen und Gruppen liegt. Fachgruppenleiter Sven Lübbers erklärt, dass sich ein Zusammenschluss von Ratsherren und Ratsfrauen aus unterschiedlichen Wahlvorschlägen heutzutage ebenfalls Fraktion nennen darf. Aufgrund dessen ist die bisherige Unterscheidung in der Geschäftsordnung überflüssig und kann daher gestrichen werden.

 

Ratsmitglied Edgar Weiss (WB) stellt den Änderungsantrag, dass mündliche Anfragen in allen Ausschüssen und Ratssitzungen zulässig sind. Es wird über den Änderungsantrag von Edgar Weiss (WB) abgestimmt.

 

Bei einem Ergebnis von 6 Ja-Stimmen und 24 Nein-Stimmen wird der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.


Ratsmitglied Karl-Dieter Jelken (SPD) stellt den Antrag, nach Vorlage abzustimmen.

Ratsmitglied Edgar Weiss (WB) stellt einen zusätzlichen Änderungsantrag zur Änderung der Redezeit nach § 10 Abs. 5 der GO. Die Redezeit soll zukünftig von 3 Minuten auf 10 Minuten angehoben werden. Begründet wird dieses dadurch, dass vor allem bei der Begründung von Anträgen oft eine Redezeit von 3 Minuten nicht ausreichend ist, auch im Hinblick darauf, da eine Beschränkung bei elektronischen Datenträgern vorliegt. Besucher oder Investoren haben durchaus auch das Recht, ihr Vorhaben innerhalb z.B. von 30 Minuten zu erklären. Auch die Ratsherren und Ratsfrauen sollten das Recht haben, längere Redezeiten in einer Sitzung zu erhalten.

 

Es wird sodann über den Änderungsantrag von Edgar Weiss (WB) abgestimmt.

 

Bei 4 Ja-Stimmen, 24 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen wird der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.

 

Es wird im Anschluss über den Antrag von Karl-Dieter Jelken (SPD) abgestimmt.

 

Mit 26 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen wird die Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wiesmoor, wie vorgestellt, mehrheitlich beschlossen.    


Abstimmungsergebnis: