Sitzung: 14.11.2016 Rat
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 2, Enthaltungen: 2
Vorlage: BV/183/2016
Sachverhalt:
Gemäß § 69 NKomVG gibt sich der
Rat eine Geschäftsordnung. Sie soll insbesondere Bestimmungen über die
Aufrechterhaltung der Ordnung, die Ladung und das Abstimmungsverfahren
enthalten. Die Geschäftsordnung stellt eine Ergänzung und Ausfüllung der
gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensvorschriften dar, die nur die im
landeseinheitlicher Verfahrensweise wichtigen Regelungen enthalten.
In der Regel wurde immer die
bisherige Geschäftsordnung übernommen. Die bisherige Geschäftsordnung wurde nun
redaktionell überarbeitet und in einigen Punkten an die bisherige Arbeitsweise
des Rates angepasst.
Es ergeben sich folgende
inhaltliche Änderungen:
- Die §§ 4, 16, 21 und 23
GO wurden in Bezug auf mündliche und schriftliche Anfragen konkretisiert.
- Beim § 10 GO wurde ein
neuer Abs. 8 aufgenommen. Dieser regelt in den Umgang mit elektronischen
Datenträgern.
- Im § 11 GO muss es
richtigerweise „so gilt § 10 Abs. 5 entsprechend“ heißen.
- In § 14 Abs. 3 GO wurde
im Abs. 3 aufgenommen, dass das konkrete Abstimmungsergebnis im Protokoll
darzustellen ist.
- Im § 15 GO muss es
richtigerweise „gilt § 14 Abs. 5 Satz 2 dieser Geschäftsordnung entsprechend“ heißen.
- Im § 19 GO wurde die
Definitionen der
Begriffe „Fraktionen“ und „Gruppen“ in den Abs. 1 und 2 gestrichen. Diese
Regelung ist zwischenzeitlich entbehrlich.
- Im § 22 GO wurde der
Zeitpunkt der Übersendung des VA-Protokolls analog zur Regelung zum
Zeitpunkt der Übersendung des Ratsprotokolls in § 18 Abs. 3 Satz 1 GO (möglichst jedoch nach spätestens 14 Tagen) übernommen.
- Beim § 23 GO wurden
unter Abs. 3 die nicht öffentlichen Ausschüsse aufgenommen.
Ratsvorsitzender Jens Peter Grohn führt in den Sachverhalt ein.
Ratsmitglied Edgar Weiss (WB) merkt an, dass die Geschäftsordnung in 14
Punkten geändert wurde und fragt, in welchem Interesse und Auftrag dieses
erfolgte und welcher Zielsetzung dies folgt. Fachgruppenleiter Sven Lübbers
antwortet, dass die Änderungen in Bezug auf die §§ 4, 16, 21 und 23 GO darauf
beruhen, dass er, E. Weiss, im April in der Ratssitzung eine mündliche Anfrage
stellen wollte. Dieses wurde daraufhin vom Ratsvorsitzenden verwehrt, da der
Rat bis dato nicht mit mündlichen Anfragen gearbeitet hat. Aufgrund einer
Beschwerde von E. Weiss bei der Kommunalaufsicht des LK Aurich gab es dann
Korrespondenz zwischen dem LK Aurich, der Stadt Wiesmoor und ihm selbst. Der
Landkreis schlug daraufhin vor, die Geschäftsordnung an die bisherige
Arbeitsweise des Rates anzupassen und dahingehend zu konkretisieren. Dieses hat
die Verwaltung getan und hat bereits im Mai 2016 einen Änderungsvorschlag für
die Geschäftsordnung präsentiert. Der Rat konnte sich damals nicht zu einer
Beschlussfassung durchringen und hat die Thematik zur weiteren Beratung in die
Fraktionen und Gruppen verwiesen. Zwischenzeitlich gab es keinerlei
Änderungswünsche aus den Fraktionen und Gruppen. Daher wird die
Geschäftsordnung in der vorliegenden Form und Fassung wieder vorgeschlagen. Des
Weiteren handelt es sich bei den Punkten 2 bis 8 nur um redaktionelle
Änderungen. Maßgeblich ist hier lediglich der erste Punkt, welcher die
bisherige Arbeitsweise des Rates widerspiegelt.
Ratsmitglied Horst-Richard Schlösser (GfW) fragt zum § 19 der
Geschäftsordnung, worin der Unterscheid zwischen den Bezeichnungen Fraktionen
und Gruppen liegt. Fachgruppenleiter Sven Lübbers erklärt, dass sich ein
Zusammenschluss von Ratsherren und Ratsfrauen aus unterschiedlichen
Wahlvorschlägen heutzutage ebenfalls Fraktion nennen darf. Aufgrund dessen ist
die bisherige Unterscheidung in der Geschäftsordnung überflüssig und kann daher
gestrichen werden.
Ratsmitglied Edgar Weiss (WB) stellt den Änderungsantrag, dass mündliche
Anfragen in allen Ausschüssen und Ratssitzungen zulässig sind. Es wird über den
Änderungsantrag von Edgar Weiss (WB) abgestimmt.
Bei einem
Ergebnis von 6 Ja-Stimmen und 24 Nein-Stimmen wird der Änderungsantrag
mehrheitlich abgelehnt.
Ratsmitglied Karl-Dieter Jelken (SPD) stellt den Antrag, nach Vorlage
abzustimmen.
Ratsmitglied Edgar Weiss (WB) stellt einen zusätzlichen Änderungsantrag
zur Änderung der Redezeit nach § 10 Abs. 5 der GO. Die Redezeit soll zukünftig
von 3 Minuten auf 10 Minuten angehoben werden. Begründet wird dieses dadurch,
dass vor allem bei der Begründung von Anträgen oft eine Redezeit von 3 Minuten
nicht ausreichend ist, auch im Hinblick darauf, da eine Beschränkung bei
elektronischen Datenträgern vorliegt. Besucher oder Investoren haben durchaus
auch das Recht, ihr Vorhaben innerhalb z.B. von 30 Minuten zu erklären. Auch
die Ratsherren und Ratsfrauen sollten das Recht haben, längere Redezeiten in
einer Sitzung zu erhalten.
Es wird sodann über den Änderungsantrag von Edgar Weiss (WB) abgestimmt.
Bei 4
Ja-Stimmen, 24 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen wird der Änderungsantrag
mehrheitlich abgelehnt.
Es wird im Anschluss über den Antrag von Karl-Dieter Jelken (SPD)
abgestimmt.
Mit 26 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen wird die Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wiesmoor, wie vorgestellt, mehrheitlich beschlossen.
Abstimmungsergebnis: