Beschluss: Beschlossen

Sachverhalt:

 

Nach der Wahl des oder der Ratsvorsitzenden schließt sich die Beschlussfassung über die Vertretung der oder des Ratsvorsitzenden an. Dieses kann durch Abstimmung nach § 66 NKomVG erfolgen, also nicht durch Wahl.

 

Das Vorschlagsrecht besteht wie bei der Wahl des oder der Ratsvorsitzenden. Auch dieser Beschluss bedarf als innerorganisatorische Angelegenheit nicht der Vorbereitung durch den Verwaltungsausschuss.

 

Ratsvorsitzender Jens Peter Grohn (SPD) führt in den Sachverhalt ein.

 

Ratsmitglied Reiner Zigan (CDU) schlägt Friedhelm Jelken (CDU) vor.

Ratsmitglied Edgar Weiss (WB) schlägt Wolfgang Sievers (GfW) vor.

 

Es wird sodann über die Stellvertretung des Ratsvorsitzenden abgestimmt.

 

Bei einem Stimmenverhältnis von 24 Stimmen für Friedhelm Jelken (CDU) und sechs Stimmen für Wolfgang Sievers (GfW) wird das Ratsmitglied Friedhelm Jelken (CDU) zum stv. Ratsvorsitzenden gewählt.  


Abstimmungsergebnis:

 

Wahlvorschlag 1 (Friedhelm Jelken, CDU)  = 24 Stimmen
Wahlvorschlag 2 (Wolfgang Sievers, GfW) = sechs Stimmen