Beschlussvorschlag:
- Der Rat der
Stadt Wiesmoor bestimmt auf Vorschlag der SPD-Fraktion für den Ortsteil
Voßbarg
Herrn Christian
Buss (SPD)
für die
Dauer der Wahlperiode zum Ortsvorsteher.
Bei 27 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung wird Herr
Christian Buss, SPD, mehrheitlich zum Ortsvorsteher des Ortsteiles Voßbarg
bestimmt.
- Der Rat der
Stadt Wiesmoor bestimmt auf Vorschlag der SPD-Fraktion für den Ortsteil
Wiesederfehn
Frau Melanie
Jelken-Gurris
für die
Dauer der Wahlperiode zur Ortsvorsteherin.
Bei 24 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen wird
Frau Melanie Jelken-Gurris, SPD, mehrheitlich zur Ortsvorsteherin des Ortsteiles
Wiesederfehn bestimmt.
- Der Rat der
Stadt Wiesmoor bestimmt auf Vorschlag der CDU-Fraktion für den Ortsteil
Marcardsmoor
Frau Annemarie
Martens (CDU)
für die
Dauer der Wahlperiode zur Ortsvorsteherin.
Bei 23 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 5 Enthaltungen wird Frau
Annemarie Martens, CDU, mehrheitlich zur Ortsvorsteherin des Ortsteiles
Marcardsmoor bestimmt.
- Der Rat der
Stadt Wiesmoor bestimmt auf Vorschlag der CDU-Fraktion für den Ortsteil
Zwischenbergen
Herrn Friedhelm
Jelken (CDU)
für die
Dauer der Wahlperiode zum Ortsvorsteher.
Bei 24 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 4 Enthaltungen wird Herr
Friedhelm Jelken, CDU, mehrheitlich zum Ortsvorsteher des Ortsteiles
Zwischenbergen bestimmt.
Ratsmitglied
Karl-Dieter Jelken betritt den Saal um 22:21 Uhr.
BGM Völler gratuliert den gewählten Ortsvorstehern/-
vorsteherinnen. Die Aushändigung der Ernennungsurkunden wird in Kürze erfolgen.
Sachverhalt:
Gemäß § 96 Abs. 1 NKomVG bestimmt
der Rat die Ortsvorsteherin oder den Ortsvorsteher für die Dauer der
Wahlperiode auf Grund des Vorschlags der Fraktion oder Gruppe, deren Mitglieder
der Partei oder Wählergruppe angehören, die in der Ortschaft bei der Wahl der
Ratsfrauen und Ratsherren die meisten Stimmen erhalten hat. Als Ortsvorsteherin
oder Ortsvorsteher kann jede/r in der Ortschaft wohnende Einwohner/-in bestimmt
werden, also auch ein Ratsmitglied oder ein/e Stadtbedienstete/r.
Die Ortsvorsteherin oder der
Ortsvorsteher ist in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.
Die Ortsvorsteherin oder der
Ortsvorsteher hat die Belange der Ortschaft gegenüber den Organen der Stadt zur
Geltung zu bringen und im Interesse einer bürgernahen Verwaltung
Hilfsfunktionen für die Verwaltung zu erfüllen. Das Nähere regelt die
Hauptsatzung.
Nach der geltenden Hauptsatzung
ist für die Ortsteile Marcardsmoor, Voßbarg, Wiesederfehn und
Zwischenbergen jeweils eine
Ortsvorsteherin oder ein Ortsvorsteher vorgesehen.
Für die Ortsteile Voßbarg und
Wiesederfehn hat die SPD-Fraktion das Vorschlagsrecht. Für die Ortsteile
Marcardsmoor und Zwischenbergen die CDU-Fraktion.
Die Fraktionen SPD und CDU haben
der Verwaltung im Vorfeld der Sitzung die im Beschlussvorschlag angegebenen
Personen benannt.
Ratsvorsitzender Jens
Peter Grohn führt in die Thematik ein.
Ratsmitglied Karl-Dieter Jelken (SPD) verlässt den Ratssaal um 22.16 Uhr.
Ohne weitere Aussprache wird über die Beschlussvorschläge der Verwaltung
abgestimmt.