Beschluss: Beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Der Rat der Stadt Wiesmoor bestimmt auf Vorschlag der SPD-Fraktion für den Ortsteil Voßbarg

 

Herrn Christian Buss (SPD)

 

für die Dauer der Wahlperiode zum Ortsvorsteher.

Bei 27 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung wird Herr Christian Buss, SPD, mehrheitlich zum Ortsvorsteher des Ortsteiles Voßbarg bestimmt.

 

 

 

  1. Der Rat der Stadt Wiesmoor bestimmt auf Vorschlag der SPD-Fraktion für den Ortsteil Wiesederfehn

 

Frau Melanie Jelken-Gurris

 

für die Dauer der Wahlperiode zur Ortsvorsteherin.

Bei 24 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen wird Frau Melanie Jelken-Gurris, SPD, mehrheitlich zur Ortsvorsteherin des Ortsteiles Wiesederfehn bestimmt.

 

 

 

  1. Der Rat der Stadt Wiesmoor bestimmt auf Vorschlag der CDU-Fraktion für den Ortsteil Marcardsmoor

 

Frau Annemarie Martens (CDU)

 

für die Dauer der Wahlperiode zur Ortsvorsteherin.

Bei 23 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 5 Enthaltungen wird Frau Annemarie Martens, CDU, mehrheitlich zur Ortsvorsteherin des Ortsteiles Marcardsmoor bestimmt.

 

 

  1. Der Rat der Stadt Wiesmoor bestimmt auf Vorschlag der CDU-Fraktion für den Ortsteil Zwischenbergen

 

Herrn Friedhelm Jelken (CDU)

 

für die Dauer der Wahlperiode zum Ortsvorsteher.

Bei 24 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 4 Enthaltungen wird Herr Friedhelm Jelken, CDU, mehrheitlich zum Ortsvorsteher des Ortsteiles Zwischenbergen bestimmt.


Ratsmitglied Karl-Dieter Jelken betritt den Saal um 22:21 Uhr.

 

BGM Völler gratuliert den gewählten Ortsvorstehern/- vorsteherinnen. Die Aushändigung der Ernennungsurkunden wird in Kürze erfolgen.

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 96 Abs. 1 NKomVG bestimmt der Rat die Ortsvorsteherin oder den Ortsvorsteher für die Dauer der Wahlperiode auf Grund des Vorschlags der Fraktion oder Gruppe, deren Mitglieder der Partei oder Wählergruppe angehören, die in der Ortschaft bei der Wahl der Ratsfrauen und Ratsherren die meisten Stimmen erhalten hat. Als Ortsvorsteherin oder Ortsvorsteher kann jede/r in der Ortschaft wohnende Einwohner/-in bestimmt werden, also auch ein Ratsmitglied oder ein/e Stadtbedienstete/r.

 

Die Ortsvorsteherin oder der Ortsvorsteher ist in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.

 

Die Ortsvorsteherin oder der Ortsvorsteher hat die Belange der Ortschaft gegenüber den Organen der Stadt zur Geltung zu bringen und im Interesse einer bürgernahen Verwaltung Hilfsfunktionen für die Verwaltung zu erfüllen. Das Nähere regelt die Hauptsatzung.

 

Nach der geltenden Hauptsatzung ist für die Ortsteile Marcardsmoor, Voßbarg, Wiesederfehn und

Zwischenbergen jeweils eine Ortsvorsteherin oder ein Ortsvorsteher vorgesehen.

 

Für die Ortsteile Voßbarg und Wiesederfehn hat die SPD-Fraktion das Vorschlagsrecht. Für die Ortsteile Marcardsmoor und Zwischenbergen die CDU-Fraktion.

 

Die Fraktionen SPD und CDU haben der Verwaltung im Vorfeld der Sitzung die im Beschlussvorschlag angegebenen Personen benannt.

Ratsvorsitzender
Jens Peter Grohn führt in die Thematik ein.

Ratsmitglied Karl-Dieter Jelken (SPD) verlässt den Ratssaal um 22.16 Uhr.

Ohne weitere Aussprache wird über die Beschlussvorschläge der Verwaltung abgestimmt.