Sitzung: 14.11.2016 Rat
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: BV/194/2016
Beschlussvorschlag:
Die Mitglieder des Verwaltungsausschusses sowie im Vertretungsfall die Vertreter/-innen werden in den Aufsichtsrat der Luftkurort Wiesmoor Touristik GmbH entsendet.
Sachverhalt:
Gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung der
Firma Luftkurort Wiesmoor Touristik GmbH setzt sich der
Aufsichtsrat zahlenmäßig aus den
stimmberechtigten Mitgliedern des Verwaltungsausschusses gem.
§ 74 Abs. 1 NKomVG und einem von
der Belegschaft der Gesellschaft gewählten und in den Aufsichtsrat entsandten
Belegschaftsmitglied zusammen. Der Bürgermeister ist Mitglied des Aufsichtsrates.
Die Mitglieder des Aufsichtsrates
gem. § 74 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG werden vom Rat der Stadt Wiesmoor in
entsprechender Anwendung des § 71 Abs. 6 NKomVG gewählt und in den Aufsichtsrat
gesandt;
diese Mitglieder müssen dem Rat
angehören und sollen Mitglieder des Verwaltungsausschusses sein.
Die Vertreter im
Verwaltungsausschuss sollen ebenfalls die Vertreter der Aufsichtsratsmitglieder
sein.
Diese Vertreter können sich auch
untereinander vertreten.
Hinweis: Die nicht
stimmberechtigten bzw. die beratenden Mitglieder des Verwaltungsausschusses
sind
berechtigt, an den
Aufsichtsratssitzungen beratend teilzunehmen.
Ratsvorsitzender Jens Peter Grohn
führt in die Thematik ein.
Ohne weitere Aussprache wird über den Beschlussvorschlag abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: