Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Die Mitglieder des Verwaltungsausschusses sowie im Vertretungsfall die Vertreter/-innen werden in den Aufsichtsrat der Luftkurort Wiesmoor Touristik GmbH entsendet.


Sachverhalt:

 

Gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung der Firma Luftkurort Wiesmoor Touristik GmbH setzt sich der

Aufsichtsrat zahlenmäßig aus den stimmberechtigten Mitgliedern des Verwaltungsausschusses gem.

§ 74 Abs. 1 NKomVG und einem von der Belegschaft der Gesellschaft gewählten und in den Aufsichtsrat entsandten Belegschaftsmitglied zusammen. Der Bürgermeister ist Mitglied des Aufsichtsrates.

 

Die Mitglieder des Aufsichtsrates gem. § 74 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG werden vom Rat der Stadt Wiesmoor in entsprechender Anwendung des § 71 Abs. 6 NKomVG gewählt und in den Aufsichtsrat gesandt;

diese Mitglieder müssen dem Rat angehören und sollen Mitglieder des Verwaltungsausschusses sein.

 

Die Vertreter im Verwaltungsausschuss sollen ebenfalls die Vertreter der Aufsichtsratsmitglieder sein.

Diese Vertreter können sich auch untereinander vertreten.

 

Hinweis: Die nicht stimmberechtigten bzw. die beratenden Mitglieder des Verwaltungsausschusses sind

berechtigt, an den Aufsichtsratssitzungen beratend teilzunehmen.

 

Ratsvorsitzender Jens Peter Grohn führt in die Thematik ein.

 

Ohne weitere Aussprache wird über den Beschlussvorschlag abgestimmt.  


Abstimmungsergebnis: