Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Es ergeht die Beschlussempfehlung, einen Schlauchwagen Kat S im Jahre 2017 anzuschaffen und unter Berücksichtigung der Zuschussgewährung in Höhe von 110.000,00 € städtische Haushaltsmittel in Höhe von 90.000,00 € bereitzustellen. Entsprechende Kredite müssen soweit notwendig ebenfalls eingeplant werden.


Sachverhalt:

 

Entsprechend der Fahrzeugbedarfsplanung für die Feuerwehr der Stadt Wiesmoor ist ab dem Jahr 2016 die Anschaffung eines Schlauchwagens Kat S vorgesehen. Mittelfristig soll dieses Fahrzeug den Gerätewagen Logistik (GW-L 1, Baujahr 2005) ersetzen, da jenes bei Verfügbarkeit eines Schlauchwagens entbehrlich wäre. Der Schlauchwagen Kat S, ausgestattet mit 2.000 m Schlauch wird insbesondere dort in der Brandbekämpfung eingesetzt, wo sich in Außenbereichen oder in anderen unzugänglichen Flächen die Wasserversorgung als schwierig erweist. Ein derartiges Fahrzeug wird auch im Katastrophenschutz und in der Kreisbereitschaft eingesetzt.

 

Für die Anschaffung eines derartigen Fahrzeuges inkl. der normgerechten Ausstattung sind Kosten in Höhe von 200.000,00 € zu veranschlagen. Aufgrund eines entsprechenden Antrages der Verwaltung liegt der Stadt nunmehr eine Förderzusage der Polizeidirektion Osnabrück zur Anschaffung vor. Aufgrund der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Beschaffung von Fahrzeugen der im Katastrophenschutz mitwirkenden Gemeinden wird der Stadt Wiesmoor ein Zuschuss in Höhe von 110.000,00 € im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt. Eine vor Jahren noch erörterte 100%ige Zuschussgewährung war leider nicht möglich. Die Förderzusage liegt für das Haushaltsjahr 2016 vor. Seitens der Verwaltung ist jedoch eine Übertragung der Mittel in das Haushaltsjahr 2017 beantragt worden. Eine diesbezügliche Zusage liegt vor.

 

Zur Realisierung der Anschaffung im Jahre 2017 sind entsprechende Haushaltsmittel für das nächste Haushaltsjahr seitens der Verwaltung angemeldet worden. Damit eine zeitnahe Ausschreibung zu Beginn des Jahres 2017 erfolgen kann, ist eine Veranschlagung der Mittel unabdingbar. Mit dem Landkreis Aurich ist eine zusätzliche Kostenbeteiligung über den Schlauchverbund hinsichtlich des enthaltenen Schlauchmaterials erörtert worden, entsprechende Anfragen wurden abschlägig beschieden.

 

Sowohl seitens der Verwaltung als auch seitens der Führung der Feuerwehr ist die Notwendigkeit der Anschaffung in Verbindung mit der doch erheblichen Zuschussgewährung hervorzuheben. Aus diesem Grunde werden die Anschaffung und die Veranschlagung der hierfür erforderlichen Haushaltsmittel für das Jahr 2017 vorgeschlagen.

 

Die 90.000,00 € müssen nach derzeitigem Stand voll aus Krediten finanziert werden.

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt erläutert Fachbereichsleiter Horst Dieter Schoon die Beschlussvorlage und zeigt auch die geplante Einnahme mittels Zuschuss auf. Derzeit bewege man sich noch im zeitlichen Rahmen der seinerzeit erarbeiteten Fahrzeugbedarfsplanung. Weitere Anschaffungen seien nötig. Eine Finanzierbarkeit müsse jedoch gegeben sein. Ggf. sei das Programm aufgrund finanzieller Zwänge auch etwas zu strecken.

 

Ausschussmitglied  Sievers, GfW, macht deutlich, dass er aufgrund seiner bisherigen Kenntnis zur zukünftigen Haushaltslage für das Jahr 2017 keinen Beschluss in dieser Größenordnung mittragen könne.

Hierauf entgegnet der Vorsitzende, dass es sich bei dem Beschluss um eine Empfehlung handelt und er hier keine Probleme sieht.

 

Für die Anschaffung des Fahrzeuges gibt es nach erfolgter Diskussion einen einstimmigen Beschluss bei einer Enthaltung.


Abstimmungsergebnis: