Sitzung: 25.01.2017 Ausschuss für Jugend, Schule, Sport, Soziales und Kultur
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Vorlage: BV/003/2017
Die weiteren
Mitglieder im Fachausschuss für Jugend, Schule, Sport, Soziales und Kultur nach
den Vorschriften des Niedersächsischen Schulgesetzes, des Ausführungsgesetzes
zum Kinder- und Jugendhilfegesetz sowie die beratenden Mitglieder gem. § 71
Abs. 7 NKomVG sind über ihre Pflichten gem. § 43 NKomVG zu belehren.
Den neu hinzu gewählten Mitgliedern wurde die Pflichtenbelehrung gemäß § 43 NKomVG ausgehändigt. Zu dieser Pflichtenbelehrung gehören nach § 40 in Verbindung mit § 54 Absatz 2 NKomVG die Amtsverschwiegenheit, nach § 41 in Verbindung mit § 54 Absatz 2 das Mitwirkungsverbot sowie das Vertretungsverbot nach § 42 in Verbindung mit § 54 Absatz 2 NKomVG.
Anschließend werden per Handschlag die hinzugewählten Mitglieder vom stellvertretenden Bürgermeister Jens-Peter Grohn verpflichtet.