Beschluss: Zur Kenntnis genommen

 

Die weiteren Mitglieder im Fachausschuss für Jugend, Schule, Sport, Soziales und Kultur nach den Vorschriften des Niedersächsischen Schulgesetzes, des Ausführungsgesetzes zum Kinder- und Jugendhilfegesetz sowie die beratenden Mitglieder gem. § 71 Abs. 7 NKomVG sind über ihre Pflichten gem. § 43 NKomVG zu belehren.

 

Den neu hinzu gewählten Mitgliedern wurde die Pflichtenbelehrung gemäß § 43 NKomVG ausgehändigt. Zu dieser Pflichtenbelehrung gehören nach § 40 in Verbindung mit § 54 Absatz 2 NKomVG die Amtsverschwiegenheit, nach § 41 in Verbindung mit § 54  Absatz 2 das Mitwirkungsverbot sowie das Vertretungsverbot nach § 42 in Verbindung mit § 54 Absatz 2 NKomVG.

 

Anschließend werden per Handschlag die hinzugewählten Mitglieder vom stellvertretenden Bürgermeister Jens-Peter Grohn verpflichtet.