Sachverhalt:

 

Die Präsidentin des Niedersächsischen Landesrechnungshofs – Überörtliche Kommunalprüfung – hat bei der Stadt Wiesmoor eine Finanzstatusprüfung durchgeführt. Die Prüfungsmitteilung datiert vom 25.08.2016. Gem. § 5 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über die überörtliche Kommunalprüfung (Niedersächsisches Kommunalprüfungsgesetz – NKPG –) ist eine Zusammenfassung der Prüfungsmitteilung dem Rat unverzüglich bekannt zu geben. Die Verwaltung hat statt einer Zusammenfassung die vollständige Prüfungsmitteilung gesondert verschickt. Außerdem wurde die Stellungnahme zu dieser Prüfungsmitteilung ebenfalls gesondert verschickt.

 

Die Prüfungsmitteilung wird hiermit bekannt gegeben.

 

Fachbereichsleiter Brooksiek erläutert kurz den Sachverhalt zur überörtlichen Kommunalprüfung und trägt einige Passagen aus dem Prüfungsbericht vor.

 

Ausschussmitglied Weiss, WB, moniert, dass der Prüfungsbericht nicht unverzüglich dem Rat bekanntgegeben worden ist. Er stellt jedoch positiv heraus, dass in diesem Bericht einige Kommunen mit einander verglichen worden sind. So wurde dort z.B. festgestellt, dass Wiesmoor mit seinem Personal in Bezug auf die Bevölkerung durchschnittlich besetzt ist.

 

Ausschussmitglied Sievers, GfW, bemängelt ebenfalls die späte Bekanntgabe, ist jedoch der Auffassung, dass solche Prüfungsberichte des Landes und des Landkreises ohnehin als wertlos anzusehen sind.

 

Ausschussmitglied Feiler, SPD, sieht den Bericht des Landesrechnungshofes als sehr informativ an.

 

BGM Völler gibt zu bedenken, dass die dort geprüften Kommunen aus seiner Sicht nicht unbedingt miteinander vergleichbar sind. 

 

Ausschussvorsitzender Saathoff stellt die Bekanntgabe des Prüfungsberichtes fest.     


Abstimmungsergebnis: