Sitzung: 08.02.2017 Ausschuss für Haushalt und Finanzen
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1
Vorlage: BV/017/2017
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt auf der Grundlage ihres Vorschlages eine neue Aufwandsentschädi-gungssatzung zu erarbeiten. Die bereits ermittelten Mehrkosten sind im Haushalt 2017 aufzunehmen.
Sachverhalt:
Der Verwaltung liegen zwei Anträge (CDU Fraktion und Gruppe GfW) für eine Überarbeitung der Aufwandsentschädigungssatzung der Stadt Wiesmoor vor. In beiden Anträgen wird die Verwaltung darum gebeten, einen Vorschlag zu unterbreiten, wie eine Anpassung der Aufwandsentschädigungssatzung aussehen könnte.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass eine Anpassung der Aufwandsentschädigungssatzung letztmalig am 12.11.2007 vom Rat vorgenommen wurde. Auch die Verwaltung ist der Auffassung, dass eine moderate Anpassung der Aufwandsentschädigungssatzung gerechtfertigt ist.
- Anpassung der einzelnen Beträge
Die Verwaltung schlägt vor, die einzelnen Beträge in der Aufwandsentschädigungssatzung mit der jährlichen Inflationsrate seit 2007 anzuheben.
Übersicht jährliche Inflationsraten:
Inflation Jahr |
Index in % |
2007 |
2,3 |
2008 |
2,6 |
2009 |
0,3 |
2010 |
1,1 |
2011 |
2,1 |
2012 |
2,1 |
2013 |
1,5 |
2014 |
0,9 |
2015 |
0,3 |
2016* |
0,5 |
*geschätzt
Im Einzelnen ergeben sich folgende Beträge:
Alt Neu Gerundet
Mtl. Aufwandsentschädigung 30,00 € 34,36 € 34,00 €
Alt Neu Gerundet
Sitzungsgeld pro Sitzung 25,00 € 28,63 € 29,00 €
Wegstreckenentschädigung 0,25
€ 0,30 € (nach NRKVO*)
Mtl. Aufwandsentschädigung stv. BGM 200,00 € 229,08 € 229,00 €
Mtl. Fahrkostenpauschale stv. BGM 85,00 € 97,36 € 97,00 €
Mtl. Aufwandsentschädigung
Fraktions- und Gruppenvorsitzende/r 30,00 € 34,36 € 34,00 €
Mtl. Aufwandsentschädigung
Fraktions- und Gruppen
vorsitzende/r pro Mitglied 4,50 € 5,15 € 5,00 €
Verdienstausfall 15,34 € 17,57 € 17,50 €
Ortsvorsteher/-in Marcardsmoor 124,00 € 142,03 € 142,00 €
Ortsvorsteher/-in Voßbarg 89,00 € 101,94 € 102,00 €
Ortsvorsteher/-in Wiesederfehn 137,00 € 156,92 € 157,00 €
Ortsvorsteher/-in Zwischenbergen 48,00 € 54,98
€ 55,00 €
*Niedersächsische Reisekostenverordnung
Die jeweiligen Entschädigungsbeträge steigen damit prozentual um 14,54 %.
Die Mehrkosten durch die Anpassung der einzelnen Beträge mit dem jährlichen Inflationsausgleich belaufen sich auf 6.800,00 €.
- Anzahl Fraktions- und
Gruppensitzungen
Auch eine Erhöhung der Zahl der Fraktions- und Gruppensitzungen, für die ein Sitzungsgeld gezahlt wird, sollte an die heutige Fraktions- und Gruppenarbeit angepasst werden. Die Verwaltung schlägt vor, die Zahl der bezahlten Fraktions- und Gruppensitzungen pro Quartal um eine Sitzung zu erhöhen. Damit würden zukünftig für 16 Fraktions- und Gruppensitzungen ein Sitzungsgeld gezahlt werden.
Die Mehrkosten belaufen sich hierfür auf 3.000,00 € ohne Anpassung an den Inflationsausgleich und 4.800,00 € mit Anpassung an den Inflationsausgleich.
Die Verwaltung schlägt vor, aufgrund dieses Vorschlages eine neue Aufwandsentschädigungssatzung zu erarbeiten und die anfallenden Mehrkosten im Haushalt 2017 zu veranschlagen.
Fachbereichsleiter Jens Brooksiek trägt den Vorschlag der Verwaltung vor.
Als Ergänzung hierzu spricht Wolfgang Sievers, GfW, sich dafür aus, dass auch die Kinderbetreuung eine Berücksichtigung in der Aufwandsentschädigungssatzung finden sollte.
Johannes Kleen, SPD, teilt mit, dass laut Fraktionsbeschluss die Anzahl der Fraktions- und Gruppensitzungen von 12 auf 16 erhöht werden soll.
Wolfgang Sievers, GfW, erklärt sich damit einverstanden, obwohl er eine Erhöhung auf 18 Sitzungen beantragt hatte.
Ausschussvorsitzender Heinz Saathoff, SPD, bittet darum, dass die Fraktionen die Angelegenheit aufgrund der Vorlage der Verwaltung besprechen sollen. Zugleich lässt er über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.
Dem Beschlussvorschlag wird mehrheitlich zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: