Sitzung: 08.02.2017 Ausschuss für Haushalt und Finanzen
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: BV/023/2017
Beschlussvorschlag:
Die beigefügte Steuerhebesatzsatzung mit Steuerhebesätzen für die Grundsteuer A und B jeweils in Höhe von 383 % und für die Gewerbesteuer in Höhe von 377 % wird beschlossen.
Sachverhalt:
Die Steuerhebesätze werden seit 2013 in einer eigenen
Steuerhebesatzsatzung festgesetzt. Die Steuerhebesatzsatzung kann unabhängig
vom Haushaltsplan beschlossen werden und in Kraft treten. Für 2017 empfiehlt
die Verwaltung, die Steuerhebesätze in gleicher Höhe wie im Vorjahr
festzusetzen. Dies bedeuten Steuerhebesätze für die Grundsteuern A und B
jeweils in Höhe von 383 % und für die Gewerbesteuer in Höhe von 377 %. Ein
entsprechender Satzungsentwurf ist als Anlage beigefügt.
Ausschussvorsitzender Heinz Saathoff trägt die Beschlussvorlage vor. Über
den Beschlussvorschlag wird ohne Aussprache abgestimmt. Der Beschluss ergeht
einstimmig.
Abstimmungsergebnis: