Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschlussvorschlag:

 

Die Notwendigkeit des planerisch dargestellten Spielplatzes wird hier nicht mehr gesehen. Grundstückseigentümer ist zumal nicht die Stadt Wiesmoor. Die Erweiterung der überbaubaren Flächen der Nachbargrundstücke ist derzeit aufgrund der Erschließungsthematik noch nicht Gegenstand dieses Beschlusses.


Sachverhalt:

 

Der Grundstückseigentümer des Flurstücks 59/3 der Flur 5 der Gem. Wiesmoor beantragt, den im rechtskräftigen Bebauungsplan vorgesehenen Spielplatz zur Größe von ca. 800 qm (siehe Anlagen) ersatzlos aus der Planung zu streichen. Das Plangebiet befindet sich im Eckbereich Kornblumenweg/Narzissenstraße/Hortensienweg. Ein weiterer Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes A 11 im Bereich nördlich der Narzissenstraße hat zum Inhalt, den derzeit ausgewiesenen Bauteppich von jeweils 25 m entlang der genannten Straßen unter Berücksichtigung der einzuhaltenden Grenzabstände auf die gesamten Grundstücksflächen zu erweitern. Begründet wird dieser Antrag mit der Schaffung neuer Baumöglichkeiten direkt im Ortskern von Wiesmoor. Der Antrag wurde nunmehr vom Grundstückseigentümer des Flurstückes 59/3 nochmals in Erinnerung gerufen.

 

Die Verwaltung ist der Meinung, dass es sich hier um eine Innenstadtlage, wo durchaus eine verdichtete Bebauung denkbar ist, handelt. Die Thematik wurde in diesem Ausschuss am 20.03.2014 und am 21.12.2015 sowie in einer weiteren Verwaltungsausschusssitzung behandelt. Ebenfalls gab es hierzu am 15.04.2015 eine Anliegerversammlung im Rathaus Wiesmoor. In der Anliegerversammlung, die sehr gut besucht war, forderten die Anlieger den Entfall des Spielplatzes, die Ergänzung des vorhandenen Bauteppiches sowie keine zusätzlichen Erschließungsbeiträge für evtl. neue Erschließungsanlagen.

 

Der Ausschussvorsitzende eröffnet den Tagesordnungspunkt 7 und erteilt der Verwaltung das Wort.

 

Herr Bohlen erläutert anhand eines Bebauungsplanausschnittes, dass es Überlegungen gibt, den Bebauungsplan A 11 dahingehend zu ändern, dass der angegebene Kinderspielplatz herausgenommen wird, um beispielsweise die Bauteppiche erheblich zu vergrößern. Derzeit sei die Baugrenze bei 25 m festgesetzt. Es sei schon des Öfteren darum gegangen, diesen Spielplatz aus dem Bebauungsplan herauszunehmen, der vor Ort gar nicht vorhanden ist. Das besagte Grundstück stehe nicht mal im Eigentum der Stadt. Der Besitzer habe schon mehrere Anträge gestellt und es seien schon Planungen und Überlegungen zusammen mit den Anliegern erstellt worden, mit einer Stichstraße und vergrößerten Bauteppichen. Die Anlieger seien sich aber auch einig, dass sie sich im Falle einer neuen Straße und Erschließung finanziell nicht beteiligen wollen. Daher solle jetzt zunächst nur entschieden werden, ob der Spielplatz aus dem Bebauungsplan herausgenommen wird.

 

Herr Feiler meint, die SPD-Fraktion will die Innenverdichtung nicht verhindern, daher stimmen sie zu. Es werde noch einen neuen Antrag der SPD im Hinblick auf Spielplätze allgemein geben.

 

Die Herausnahme des Kinderspielplatzes wird einstimmig beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis: