Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Am 24. Juni 2015 wurde das Raumordnungsverfahren für die neue Stromleitung Emden/Ost - Conneforde durch das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems abgeschlossen. Das Ergebnis ist ein rund 400 m breiter Trassenkorridor. Wie bereits mehrfach angekündigt, hat TenneT nunmehr Ende Januar 2017 die vorläufige Planung für das Planfeststellungsverfahren vorgstellt. Die Planungen sehen einen sehr kleinen Teil einer Erdverkabelung (in Bredehorn, Gemeinde Bockhorn) vor. Weiterhin befinden sich drei weitere Erdverkabelungsabschnitte im Prüfverfahren bei TenneT. Das förmliche Verfahren soll im Herbst 2017 eingeleitet werden. Die vorläufige Planung wird in der Sitzung von TenneT - Mitarbeitern vorgestellt. Die vorläufigen Unterlagen wurden allen Ratsmitgliedern am 6.2.2017 per Mail bzw. in gedruckter Form zur Verfügung gestellt.

 

Der Vorsitzende Reder eröffnet den Tagesordnungspunkt 5 und übergibt Frau Schultze und Herrn Puttkammer von der TenneT TSO GmbH das Wort. Die beiden TenneT-Mitarbeiter stellen das Projekt anhand einer Präsentation, die als Anlage dem Protokoll beigefügt ist, vor und erläutern die weitere Vorgehensweise in Bezug auf die neue Höchstspannungsleitung.

 

Herr Reder eröffnet die Fragerunde für TOP 5.

 

Herr Weiss lässt durch die TenneT-Mitarbeiter bestätigen, dass es vier Teilabschnitte gibt, die für eine Erdverkabelung in Erwägung gezogen werden. In Bredehorn sei der Grund die Wohnbebauung. Am Fehntjer Tief habe die untere Naturschutzbehörde die Verträglichkeit für eine Freileitung nicht gesehen, eine Erdverkabelung sei hier eine geringere Barriere für die Vögel. In Oltmannsfehn sei auch die Wohnbebauung der Grund und in Strackholt/ Fiebing/ Zwischenbergen werden ebenfalls die geforderten Abstände Innenbereich/ Außenbereich nicht eingehalten. Der Bereich Bredehorn wird als Erdverkabelungsvariante so in die Planfeststellung mit eingehen. Die verbleibenden drei genannten Bereiche werden zwecks einer Erdverkabelung weiter untersucht.

 

Auf Nachfrage des Bürgermeisters bestätigen die TenneT-Mitarbeiter, dass der Bereich am Zwischenberger Weg bezüglich einer möglichen Erdverkabelung untersucht wird. Für den Übergang zwischen Erdkabel und Freileitung werden Kabelübergangsanlagen gebaut. Eine derartige Anlage könne bei einem evtl. Kabelabschnitt in Zwischenbergen ca. 600m östlich vom Mittelweg am Rande des Windparks Fiebing stehen.

 

Frau Fick-Tiggers fragt, ob für eine Erdverkabelung jeweils eine Kabelübergangsanlage am Anfang und am Ende notwendig ist. Herr Puttkammer bejaht diese Frage. Frau Fick-Tiggers gibt zu bedenken, dass die Kabelübergangsanlage mit einem kleinen Umspannwerk verglichen wird und fragt, welche Geräuschbelastung dadurch zu erwarten ist. Der TenneT-Mitarbeiter gibt an, dass diese Kabelübergangsanlagen nur den Strom übertragen und dadurch, dass keine Spulen vorhanden sind, keine Geräuschbelastung zu erwarten oder diese zumindest „im Rahmen“ ist. Genaue Werte gebe es jedoch nicht, weil sie noch nicht auf Erfahrungswerte zurückgreifen könnten. Laut Herrn Puttkammer handelt es sich bei der neuen Leitung um ein „Zweisystem-Paket“. Zusätzliche Leitungen könnten hier nicht nachgehängt werden, freie Portale ständen nicht mehr zur Verfügung. Auf Nachfrage erläutert der TenneT-Mitarbeiter, dass der Rückbau der alten Leitung nur  in den Wintermonaten geschehen kann.

Im Hinblick auf die Leistungen dieser neuen Leitung macht Frau Schultze deutlich, dass diese ständig geprüft werden und immer wieder in den Netzentwicklungsplänen Berücksichtigung finden. Der 1. Entwurf Version 2017 des Netzentwicklungsplanes Strom 2030 wird von ihr kurz angesprochen.

 

Der Vorsitzende Herr Reder übergibt das Wort an Herrn Feiler. Dieser bezieht sich auf die Karte und fragt, wie die Überleitung von den alten Masten auf die neuen vollzogen wird. Herr Puttkammer gibt hierzu ausführliche technische Erklärungen.

 

Herr Reder fragt, ob der Bauaufwand geringer ist, wenn ein Erdkabel verlegt wird und bekommt die Antwort, dass dies ähnlich sei. Er fragt weiter, ob die Bodenbeschaffenheit in diesem Bereich bereits untersucht wurde. Herr Puttkammer antwortet, dass es noch keine Gutachten gibt und die Baugrunduntersuchungen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens starten werden.

 

Herr Weiss weist noch einmal darauf hin, dass ein Haus am Mittelweg durch die neue Trassenführung stark betroffen ist. Er meint, dass der Mast hier am Rathaus ca. 24m hoch sei und die geplanten Tragmasten in Zwischenbergen im Vergleich dazu 65m hoch sind. Durch die Verlängerung der Abstände zwischen den Masten werde es außerdem wesentlich mehr dieser hohen Tragmasten als der Masten mit geringerer Höhe geben. Er fragt nach einer Mindestlänge der Erdverkabelung. Herr Puttkammer gibt an, dass es keine Mindestlänge gibt. Die Erdverkabelung koste mehr als die Freileitung und sei nur ein technisch adäquater Ersatz. Die durch die Freileitungsmasten benachteiligten Bürger würden entschädigt. Es gebe aber auch einige Bürger, die sich gegen eine Erdverkabelung aussprächen. Diese konträren Positionen würden momentan zusammengebracht und die Situationen vor Ort angeschaut. Zurzeit stehe nur ein Erdverkabelungsabschnitt fest (Bredehorn).

 

Herr Bohlen stellt fest, dass der Teilabschnitt in Bredehorn vorgezogen wird. Er fragt, warum nur dieser Abschnitt schon als durchgezogene Linie dargestellt ist und die anderen noch im Prüfverfahren sind. Herr Puttkammer erklärt anhand einer Karte, dass durch die neue Trasse die Belastung für die Wohnbebauung im Bereich Bredehorn weder durch Verlagerung nach Süden noch nach Norden verringert werden kann. Herr Bohlen stellt fest, dass das Planfeststellungsverfahren im Sommer/ Herbst 2017 mit dem Verkabelungsabschnitt Bredehorn und den Prüfabschnitten Oltmannsfehn, Strackholt/ Zwischenbergen und dem Fehntjer Tief eröffnet wird. Das wird von Frau Schultze so bestätigt. Sie bestätigt aber auch, dass die Unterlagen stets aktualisiert werden, soweit es dann neue Erkenntnisse im Hinblick auf Erdverkabelungsabschnitte gibt.

 

Herr Weiss fragt nach einem Bild von einem aktuell geplanten Mast. Herr Puttkammer hat kein Bild zur Hand und bestätigt die Erklärung von Herrn Weiss, dass der Mast wie ein normaler Bestandmast aussieht, nur mit zwei Spitzen. Herr Weiss gibt zu bedenken, dass nach dem Planfeststellungsverfahren der Planfeststellungsbeschluss kommt und danach nur noch Änderungen mithilfe von Klagen möglich sind. Daher gebe es nur noch jetzt die Möglichkeit, Bedenken zu äußern. Frau Schultze betont, dass die Behörde mitentscheidet, dass von Seiten der TenneT immer wieder nach Anregungen gefragt wird und dass das Beteiligungsverfahren erst noch kommt. Sie bestätigt Weiss‘ Aussage, dass man sich jetzt rechtzeitig informieren muss, damit noch Einwände berücksichtigt werden können.

 

Herr Buß fragt, ob man die Kabelübergangsanlage wirklich nicht hören kann. Herr Puttkammer erklärt, dass das im Vergleich zu einem Umspannwerk verschiedene Spannungsebenen vorhanden sind. Die Transformatoren und Schalthandlungen eines Umspannwerkes brummten, welche bei einer Kabelübergangsanlage aber gar nicht vorhanden seien. Es könne sein, dass eventuell Spulen installiert werden müssten, rein technisch sei dies aber nicht mit einem Umspannwerk vergleichbar. Auf die Frage seiner Kollegin Frau Schultze, ob es in Deutschland überhaupt schon eine derartige Anlage gibt, gibt er die Antwort, dass es dies zumindest auf einer Freileitungstrasse noch nicht gibt. Sie betont nochmal, dass es deshalb noch keine konkreten Zahlen gibt.

 

Der Bürgermeister Völler äußert, dass es wichtig ist, die Wünsche bezüglich der Planung zu nennen. Das Thema werde heftig diskutiert und die Situation beträfe eine deutliche Sensibilität. Er kritisiert, dass von der 60 km langen Trasse bislang nur 3 km in Bredehorn als Erdverkabelung umgesetzt werden. Es könne deshalb nicht als Pilotprojekt bezeichnet werden. Das verständen auch die anderen Bürgermeister nicht. Er erwartet, dass auch die anderen Abschnitte einer deutlichen Prüfung unterzogen werden. Das Schutzgut Mensch solle hier wirklich Priorität haben. Wichtig seien Verhandlungen mit den betroffenen Landwirten. Der Bürgermeister spricht in einem deutlichen Appell aus, dass den Kommunen das zu wenig ist. Er und die anderen Bürgermeister erwarteten, dass TenneT zulegt in Bezug auf die Erdverkabelung. Herr Puttkammer gibt an, dass, egal was man baut, man es mit den betroffenen Personen zusammen machen muss. Es gebe immer Widerspruch von beiden Seiten. Am Ende werde wahrscheinlich entscheidend sein, welche Klage die geringeren Auswirkungen habe. Er wiederholt, dass die Trassen immer wieder angeschaut werden, es immer mehr belastbares Material gibt und am Ende hoffentlich ein zufriedenstellendes Ergebnis herauskommen wird.

 

Herr Weiss gibt an, dass das Landschaftsbild durch die hohen Masten beeinträchtigt wird. Durch eine Erdverkabelung würde diese Beeinträchtigung geringer ausfallen. Er verweist auf den nächsten Tagesordnungspunkt.

 

Herr Schlösser fragt, ob diese Trasse eine Ersatzstrecke oder Umleitungsstrecke für die Südlink-Trasse ist. Herr Puttkammer beantwortet die Frage dahingehend, dass das gar nicht möglich ist, weil diese Strecke nicht in das Wechselstromsystem eingebunden ist. Sie diene dazu, den Strom von Nord nach Süd zu bekommen. Frau Schultze erläutert, dass in Emden die geballte Kraft der Windenergie auftrifft und  dann nach Conneforde und in Richtung Süden verteilt wird. Die 380-kV-Leitung sei wie eine Autobahn, die den Strom verteile.

 

Der Ausschussvorsitzende Reder schließt den TOP 5, indem er sich bei den Mitarbeitern der TenneT TSO GmbH bedankt.

 

Um 16:08 Uhr verlässt der Bürgermeister mit den TenneT-Mitarbeitern den Raum.