Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die beigefügte Steuerhebesatzsatzung mit Steuerhebesätzen für die Grundsteuer A und B jeweils in Höhe von 383 % und für die Gewerbesteuer in Höhe von 377 % wird beschlossen.


Sachverhalt:

 

Die Steuerhebesätze werden seit 2013 in einer eigenen Steuerhebesatzsatzung festgesetzt. Die Steuerhebesatzsatzung kann unabhängig vom Haushaltsplan beschlossen werden und in Kraft treten. Für 2017 empfiehlt die Verwaltung, die Steuerhebesätze in gleicher Höhe wie im Vorjahr festzusetzen. Dies bedeuten Steuerhebesätze für die Grundsteuern A und B jeweils in Höhe von 383 % und für die Gewerbesteuer in Höhe von 377 %. Ein entsprechender Satzungsentwurf ist als Anlage beigefügt.

 

Fachbereichsleiter Jens Brooksiek führt in die Thematik ein.

 

Ratsmitglied Friedhelm Jelken, CDU, begrüßt, dass die Hebesätze nicht angehoben werden sollen. Höhere Hebesätze wären ein falsches Signal an die Einwohner/-innen und an die Gewerbetreibenden. Die CDU-Fraktion wird den Beschlussvorschlag unterstützen.

 

Es wird sodann über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt.

 


Abstimmungsergebnis: