Sitzung: 20.02.2017 Rat
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/023/2017
Beschlussvorschlag:
Die beigefügte Steuerhebesatzsatzung mit Steuerhebesätzen für die Grundsteuer A und B jeweils in Höhe von 383 % und für die Gewerbesteuer in Höhe von 377 % wird beschlossen.
Sachverhalt:
Die
Steuerhebesätze werden seit 2013 in einer eigenen Steuerhebesatzsatzung
festgesetzt. Die Steuerhebesatzsatzung kann unabhängig vom Haushaltsplan
beschlossen werden und in Kraft treten. Für 2017 empfiehlt die Verwaltung, die
Steuerhebesätze in gleicher Höhe wie im Vorjahr festzusetzen. Dies bedeuten
Steuerhebesätze für die Grundsteuern A und B jeweils in Höhe von 383 % und für
die Gewerbesteuer in Höhe von 377 %. Ein entsprechender Satzungsentwurf ist als
Anlage beigefügt.
Fachbereichsleiter Jens Brooksiek führt in die Thematik ein.
Ratsmitglied Friedhelm Jelken, CDU, begrüßt, dass die
Hebesätze nicht angehoben werden sollen. Höhere Hebesätze wären ein falsches
Signal an die Einwohner/-innen und an die Gewerbetreibenden. Die CDU-Fraktion
wird den Beschlussvorschlag unterstützen.
Es wird sodann über den Beschlussvorschlag der Verwaltung
abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: