Beschluss: Beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Um hier das Planverfahren nunmehr voranzubringen, sind die nachstehenden Beschlüsse erforderlich:

 

Zu a) Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB aus dem Beteiligungsverfahren werden in der Sitzung durch die Verwaltung ausführlich erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen werden dieser Vorlage als Anlage beigelegt und werden Bestandteil der Niederschrift.

 

Zu b) Die eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der Träger öffentlicher Belange und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen aus der öffentlichen Auslegung werden in der Sitzung von der Verwaltung ausführlich vorgetragen. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen werden dieser Vorlage als Anlage beigelegt und werden Bestandteil der Niederschrift.

 

Zu c) Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (Bundesgesetzblatt I 2004 Seite 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (Bundesgesetzblatt I 2015, Seite 1722) und des § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26.10.2016 (Nds. GVBL. S. 226), sollte der VA / Rat der Stadt Wiesmoor die Aufstellung des  Bebauungsplanes Nr. B 5, bestehend aus der Planzeichnung gem. § 10 BauGB als Satzung beschließen. Die Begründung mit der Anlage ist zur Kenntnis zu nehmen.


Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Wiesmoor beschloss in seiner Sitzung am 14.09.2015 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B 5. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. B 5 umfasst die Flächen des oben genannten Seniorenzentrums einschließlich der weiteren Bauflächen beidseitig der Straße „Am Kastanienpark“ nördlich des Ruma-Marktes und des Fitnesscenters. Es wird hier gemäß der vorhandenen Bebauung ein Allgemeines Wohngebiet in eingeschossiger abweichender Bebauung festgesetzt. Weiterhin sind hier Sondergebiete (Seniorenwohnanlage) teilweise in zweigeschossiger abweichender und offener Bauweise vorgesehen.

Da die Bebauungsplanaufstellung der Nachverdichtung oder anderer Maßnahmen der Innenentwicklung dient, wird die Aufstellung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Abs. 1 BauGB (21. Dezember 2006) ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Durch die geplante Aufstellung wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Auch bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter. Von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen. Der Flächennutzungsplan wird entsprechend berichtigt.

 

Der Verwaltungsausschuss beschloss in seiner Sitzung am 18.04.2016 die Unterlagen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 05.12.2016 bis einschließlich 09.01.2017. 52 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden über die Auslegung informiert. Stellungnahmen zur Planung wurden vorgetragen. In der Sitzung wird diesbezüglich ausführlich berichtet. Von dritter Seite liegt eine Stellungnahme vor. Die Unterlagen wurden von vier Personen eingesehen.

 

Die Unterlagen der öffentlichen Auslegung (Planentwurf, Begründung und Schalltechnische Beratung) wurden allen Ratsmitgliedern per E-Mail bzw. in gedruckter Fassung zur Verfügung gestellt.

 

Fachbereichsleiter Johannes Bohlen führt in die Thematik ein. Eine entsprechende Planzeichnung wird per Beamer dargestellt. Die eingegangenen Stellungnahmen mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen werden vorgestellt.

 

Es wird ohne weitere Aussprache über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Um hier das Planverfahren nunmehr voranzubringen, sind die nachstehenden Beschlüsse erforderlich:

 

Zu a) Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB aus dem Beteiligungsverfahren werden in der Sitzung durch die Verwaltung ausführlich erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen wird dieser Vorlage als Anlage beigelegt und werden Bestandteil der Niederschrift.

 

Zu a): Mit 29 Ja-Stimmen erfolgt der Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Zu b) Die eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der Träger öffentlicher Belange und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen aus der öffentlichen Auslegung werden in der Sitzung von der Verwaltung ausführlich vorgetragen. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen werden dieser Vorlage als Anlage beigelegt und werden Bestandteil der Niederschrift.

 

Zu b): Mit 29 Ja-Stimmen erfolgt der Beschluss über die Anregungen seitens der Träger öffentlicher Belange und der sonstigen Beteiligten sowie die von dritter Seite im Rahmen der zwei Auslegungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Zu c) Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (Bundesgesetzblatt I 2004 Seite 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (Bundesgesetzblatt I 2015, Seite 1722) und des § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26.10.2016 (Nds. GVBL. S. 226), sollte der VA / Rat der Stadt Wiesmoor die Aufstellung des  Bebauungsplanes Nr. B 5, bestehend aus der Planzeichnung gem. § 10 BauGB als Satzung beschließen. Die Begründung mit der Anlage ist zur Kenntnis zu nehmen.

 

Zu c): Mit 29 Ja-Stimmen fasst der Rat den Satzungsbeschluss. Die Begründung wird zur Kenntnis genommen.


Abstimmungsergebnis: