Beschlussvorschlag:
Um hier das
Planverfahren nunmehr voranzubringen, sind die nachstehenden Beschlüsse
erforderlich:
Zu a) Die
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden
Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB aus dem Beteiligungsverfahren werden
in der Sitzung durch die Verwaltung ausführlich erläutert. Die entsprechenden
Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung
der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen werden dieser
Vorlage als Anlage beigelegt und werden Bestandteil der Niederschrift.
Zu b) Die
eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der Träger öffentlicher
Belange und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite mit den
entsprechenden Beschlussvorschlägen aus der öffentlichen Auslegung werden in
der Sitzung von der Verwaltung ausführlich vorgetragen. Die entsprechenden
Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung
der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen werden dieser
Vorlage als Anlage beigelegt und werden Bestandteil der Niederschrift.
Zu c) Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (Bundesgesetzblatt I 2004 Seite 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (Bundesgesetzblatt I 2015, Seite 1722) und des § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26.10.2016 (Nds. GVBL. S. 226), sollte der VA / Rat der Stadt Wiesmoor die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B 5, bestehend aus der Planzeichnung gem. § 10 BauGB als Satzung beschließen. Die Begründung mit der Anlage ist zur Kenntnis zu nehmen.
Sachverhalt:
Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Wiesmoor beschloss in seiner Sitzung am
14.09.2015 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. B 5. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. B 5
umfasst die Flächen des oben genannten Seniorenzentrums einschließlich der
weiteren Bauflächen beidseitig der Straße „Am Kastanienpark“ nördlich des
Ruma-Marktes und des Fitnesscenters. Es wird hier gemäß der vorhandenen
Bebauung ein Allgemeines Wohngebiet in eingeschossiger abweichender Bebauung
festgesetzt. Weiterhin sind hier Sondergebiete (Seniorenwohnanlage) teilweise
in zweigeschossiger abweichender und offener Bauweise vorgesehen.
Da die
Bebauungsplanaufstellung der Nachverdichtung oder anderer Maßnahmen der
Innenentwicklung dient, wird die Aufstellung im beschleunigten Verfahren gem. §
13 a Abs. 1 BauGB (21. Dezember 2006) ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
durchgeführt.
Durch die geplante
Aufstellung wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer
Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht
unterliegen. Auch bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in
§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter. Von der
zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen. Der Flächennutzungsplan
wird entsprechend berichtigt.
Der
Verwaltungsausschuss beschloss in seiner Sitzung am 18.04.2016 die Unterlagen
gemäß § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung der
Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 05.12.2016 bis einschließlich
09.01.2017. 52 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden über die
Auslegung informiert. Stellungnahmen zur Planung wurden vorgetragen. In der
Sitzung wird diesbezüglich ausführlich berichtet. Von dritter Seite liegt eine
Stellungnahme vor. Die Unterlagen wurden von vier Personen eingesehen.
Die Unterlagen der
öffentlichen Auslegung (Planentwurf, Begründung und Schalltechnische Beratung)
wurden allen Ratsmitgliedern per E-Mail bzw. in gedruckter Fassung zur
Verfügung gestellt.
Fachbereichsleiter Johannes Bohlen führt in die Thematik ein. Eine entsprechende Planzeichnung wird per Beamer dargestellt. Die eingegangenen Stellungnahmen mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen werden vorgestellt.
Es wird ohne weitere Aussprache über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt.
Beschlussvorschlag:
Um hier das
Planverfahren nunmehr voranzubringen, sind die nachstehenden Beschlüsse
erforderlich:
Zu a) Die
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden
Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB aus dem Beteiligungsverfahren werden
in der Sitzung durch die Verwaltung ausführlich erläutert. Die entsprechenden
Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung
der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen wird dieser
Vorlage als Anlage beigelegt und werden Bestandteil der Niederschrift.
Zu a): Mit 29 Ja-Stimmen erfolgt der
Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.
2 BauGB.
Zu b) Die
eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der Träger
öffentlicher Belange und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite mit
den entsprechenden Beschlussvorschlägen aus der öffentlichen Auslegung werden
in der Sitzung von der Verwaltung ausführlich vorgetragen. Die entsprechenden
Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung
der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen werden dieser
Vorlage als Anlage beigelegt und werden Bestandteil der Niederschrift.
Zu b): Mit 29 Ja-Stimmen erfolgt der
Beschluss über die Anregungen seitens der Träger öffentlicher Belange und der
sonstigen Beteiligten sowie die von dritter Seite im Rahmen der zwei
Auslegungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
Zu c) Aufgrund des
§ 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004
(Bundesgesetzblatt I 2004 Seite 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des
Gesetzes vom 20.10.2015 (Bundesgesetzblatt I 2015, Seite 1722) und des § 58 des
Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und
Verordnungsblatt S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
26.10.2016 (Nds. GVBL. S. 226), sollte der VA / Rat der Stadt Wiesmoor die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B 5, bestehend aus der Planzeichnung
gem. § 10 BauGB als Satzung beschließen. Die Begründung mit der Anlage ist zur
Kenntnis zu nehmen.
Zu c): Mit 29 Ja-Stimmen fasst der Rat den Satzungsbeschluss. Die Begründung wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: