Sachverhalt:
Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Wiesmoor beschloss in seiner Sitzung am
28.09.2015 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die 2. Änderung des
Bebauungsplanes C 9. Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung liegt
überwiegend zwischen dem Neuen Weg und der Wacholderstraße sowie nordwestlich
der Dahlienstraße. Die ursprünglich festgesetzten Baugrenzen in diesem
Bebauungsplan aus dem Jahre 1982 erschweren eine Bebauung. Diese sollen nunmehr
zusammengefasst werden, so dass eine dichtere Bebauung möglich ist. Die
Grundzüge der Planung werden nicht in Frage gestellt.
Da die
Bebauungsplanänderung der Nachverdichtung oder anderer Maßnahmen der
Innenentwicklung dient, wird die Änderung im beschleunigten Verfahren gem. § 13
a Abs. 1 BauGB (21. Dezember 2006) ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
durchgeführt.
Durch die geplante
Änderung wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht
zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz
über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Auch
bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7
Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter. Von der zusammenfassenden Erklärung
nach § 10 Abs. 4 wird abgesehen.
Der
Verwaltungsausschuss beschloss in seiner Sitzung am 12.09.2016 die Unterlagen
gemäß § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung der
Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 01.11.2016 bis einschließlich
02.12.2016. 18 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden über die
Auslegung informiert. Stellungnahmen zur Planung wurden vorgetragen. In der
Sitzung wird diesbezüglich ausführlich berichtet. Von dritter Seite liegen
keine Stellungnahmen vor. Die Unterlagen wurden von einer Person eingesehen.
Die Unterlagen der
öffentlichen Auslegung (Planentwurf und Begründung) wurden allen
Ratsmitgliedern per E-Mail bzw. in gedruckter Fassung zur Verfügung gestellt.
Fachbereichsleiter Johannes Bohlen führt in die Thematik ein. Eine entsprechende Planzeichnung wird per Beamer dargestellt. Die eingegangenen Stellungnahmen mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen werden vorgestellt.
Ratsmitglied Marion Fick-Tiggers, ödp,
bittet die Verwaltung zu prüfen, ob man den Teich als Biotop erhalten
kann, da dort geschützte Tierarten leben.
Fachbereichsleiter Johannes Bohlen antwortet, dass sich der Teich auf einem privaten Grundstück befindet. Man hat leider keine Möglichkeit dort Zugriff darauf zu nehmen. Auf die vorgeschlagene Abwägung zu diesem Punkt wird Bezug genommen.
Es wird sodann über die Beschlussvorschläge der Verwaltung abgestimmt.
Beschlussvorschlag:
Um hier das
Planverfahren nunmehr voranzubringen, sind die nachstehenden Beschlüsse
erforderlich:
Zu a) Die
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden
Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB aus dem Beteiligungsverfahren werden
in der Sitzung durch die Verwaltung ausführlich erläutert. Die entsprechenden
Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung
der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen werden dieser
Vorlage als Anlage beigelegt und werden Bestandteil der Niederschrift.
Zu a): Bei 28 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme
erfolgt mehrheitlich der Beschluss über die Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
Zu b) Die
eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der Träger
öffentlicher Belange und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite mit
den entsprechenden Beschlussvorschlägen aus der öffentlichen Auslegung werden
in der Sitzung von der Verwaltung ausführlich vorgetragen. Die entsprechenden
Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung
der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen werden dieser
Vorlage als Anlage beigelegt und werden Bestandteil der Niederschrift.
Zu b): Bei 28 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme
erfolgt mehrheitlich der Beschluss über die Anregungen seitens der Träger
öffentlicher Belange und der sonstigen Beteiligten sowie die von dritter Seite
im Rahmen der zwei Auslegungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
Zu c) Aufgrund des
§ 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004
(Bundesgesetzblatt I 2004 Seite 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des
Gesetzes vom 20.10.2015 (Bundesgesetzblatt I 2015, Seite 1722) und des § 58 des
Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und
Verordnungsblatt S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
26.10.2016 (Nds. GVBL. S. 226), sollte der VA / Rat der Stadt Wiesmoor die 2.
Änderung des Bebauungsplanes C 9, bestehend aus der Planzeichnung gem. §
10 BauGB als Satzung beschließen. Die Begründung ist zur Kenntnis zu nehmen.
Zu c): Bei 28 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme
fasst der Rat mehrheitlich den Satzungsbeschluss. Die Begründung wird zur
Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: