Beschluss: Beschlossen

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Wiesmoor beschloss in seiner Sitzung am 28.09.2015 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die 2. Änderung des Bebauungsplanes C 9. Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung liegt überwiegend zwischen dem Neuen Weg und der Wacholderstraße sowie nordwestlich der Dahlienstraße. Die ursprünglich festgesetzten Baugrenzen in diesem Bebauungsplan aus dem Jahre 1982 erschweren eine Bebauung. Diese sollen nunmehr zusammengefasst werden, so dass eine dichtere Bebauung möglich ist. Die Grundzüge der Planung werden nicht in Frage gestellt.

Da die Bebauungsplanänderung der Nachverdichtung oder anderer Maßnahmen der Innenentwicklung dient, wird die Änderung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Abs. 1 BauGB (21. Dezember 2006) ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Durch die geplante Änderung wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Auch bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter. Von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 wird abgesehen.

 

Der Verwaltungsausschuss beschloss in seiner Sitzung am 12.09.2016 die Unterlagen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 01.11.2016 bis einschließlich 02.12.2016. 18 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden über die Auslegung informiert. Stellungnahmen zur Planung wurden vorgetragen. In der Sitzung wird diesbezüglich ausführlich berichtet. Von dritter Seite liegen keine Stellungnahmen vor. Die Unterlagen wurden von einer Person eingesehen.

 

Die Unterlagen der öffentlichen Auslegung (Planentwurf und Begründung) wurden allen Ratsmitgliedern per E-Mail bzw. in gedruckter Fassung zur Verfügung gestellt.

 

Fachbereichsleiter Johannes Bohlen führt in die Thematik ein. Eine entsprechende Planzeichnung wird per Beamer dargestellt. Die eingegangenen Stellungnahmen mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen werden vorgestellt.


Ratsmitglied Marion Fick-Tiggers, ödp,  bittet die Verwaltung zu prüfen, ob man den Teich als Biotop erhalten kann, da dort geschützte Tierarten leben.

Fachbereichsleiter Johannes Bohlen antwortet, dass sich der Teich auf einem privaten Grundstück befindet. Man hat leider keine Möglichkeit dort Zugriff darauf zu nehmen. Auf die vorgeschlagene Abwägung zu diesem Punkt wird Bezug genommen.

 

Es wird sodann über die Beschlussvorschläge der Verwaltung abgestimmt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Um hier das Planverfahren nunmehr voranzubringen, sind die nachstehenden Beschlüsse erforderlich:

 

Zu a) Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB aus dem Beteiligungsverfahren werden in der Sitzung durch die Verwaltung ausführlich erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen werden dieser Vorlage als Anlage beigelegt und werden Bestandteil der Niederschrift.

 

Zu a): Bei 28 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme erfolgt mehrheitlich der Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Zu b) Die eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der Träger öffentlicher Belange und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen aus der öffentlichen Auslegung werden in der Sitzung von der Verwaltung ausführlich vorgetragen. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen werden dieser Vorlage als Anlage beigelegt und werden Bestandteil der Niederschrift.

 

Zu b): Bei 28 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme erfolgt mehrheitlich der Beschluss über die Anregungen seitens der Träger öffentlicher Belange und der sonstigen Beteiligten sowie die von dritter Seite im Rahmen der zwei Auslegungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Zu c) Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (Bundesgesetzblatt I 2004 Seite 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (Bundesgesetzblatt I 2015, Seite 1722) und des § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26.10.2016 (Nds. GVBL. S. 226), sollte der VA / Rat der Stadt Wiesmoor die 2. Änderung des  Bebauungsplanes C 9, bestehend aus der Planzeichnung gem. § 10 BauGB als Satzung beschließen. Die Begründung ist zur Kenntnis zu nehmen.

 

Zu c): Bei 28 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme fasst der Rat mehrheitlich den Satzungsbeschluss. Die Begründung wird zur Kenntnis genommen.

 


Abstimmungsergebnis: