Sachverhalt:
Die Präsidentin des
Niedersächsischen Landesrechnungshofs – Überörtliche Kommunalprüfung – hat
bei der Stadt Wiesmoor eine Finanzstatusprüfung durchgeführt. Die
Prüfungsmitteilung datiert vom 25.08.2016. Gem. § 5 Abs. 1 des
Niedersächsischen Gesetzes über die überörtliche Kommunalprüfung
(Niedersächsisches Kommunalprüfungsgesetz – NKPG –) ist eine
Zusammenfassung der Prüfungsmitteilung dem Rat unverzüglich bekannt zu geben.
Die Verwaltung hat statt einer Zusammenfassung die vollständige
Prüfungsmitteilung gesondert verschickt. Außerdem wurde die Stellungnahme zu
dieser Prüfungsmitteilung ebenfalls gesondert verschickt.
Die Prüfungsmitteilung wird hiermit
bekannt gegeben.
Fachbereichsleiter Jens Brooksiek führt in die Thematik ein.
Ratsmitglied Wolfgang Sievers, GfW, merkt an, dass eine solche Prüfungsmitteilung an sich kaum einen Wert hat. Es entstehen keine Konsequenzen hieraus, unabhängig vom Inhalt der Prüfungsmitteilung. Er findet es jedoch unglücklich, dass man erst so spät die Möglichkeit hatte, von der Prüfungsmitteilung Kenntnis zu nehmen, da die Unterlagen erst sehr spät eingegangen sind. Man hätte dies rechtzeitig mitteilen können.
Abstimmungsergebnis: