Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Beschlussvorschlag:

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.  


Sachverhalt:

 

Die derzeit gültige Abwasserbeseitigungsabgabensatzung stammt aus dem Jahr 1994. Das Abwasserbeseitigungsabgabenrecht hat sich seit dieser Zeit durch die Rechtsprechung und durch Gesetzesänderungen weiterentwickelt. Die Satzungsänderungen seit 1994 betrafen im Wesentlichen die Abgabensätze. Deshalb wurde unter Mitwirkung einer Fachanwältin eine Neufassung der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung erarbeitet. Diese ist als Anlage beigefügt. Dabei wurde unter anderem die nie erhobene Niederschlagswassergebühr aus der Satzung gestrichen. Warum diese 1994 in die Satzung aufgenommen wurde, aber nie erhoben wurde, ist heute nicht mehr nachvollziehbar.

 

Die Rechtsanwältin hat darauf hingewiesen, dass mit der Neufassung der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung auch eine Neukalkulation des Beitragssatzes aus rechtlichen Gründen zwingend erforderlich ist. Die Verwaltung wollte zunächst aus Kostengründen hierauf verzichten. Davon rät die Rechtsanwältin dringend ab. Der Beitragsteil der neuen Satzung wäre damit vor Gericht hinfällig. Die Beitragskalkulation kann in Niedersachsen auch nicht später nachgeschoben werden.

 

Da die Verwaltung eine Beitragskalkulation nicht selber leisten kann, wird sie entsprechende Angebote einholen und soweit notwendig dem Verwaltungsausschuss zur Auftragsvergabe vorlegen. Nach Abschluss der Kalkulation wird die Sache dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen wieder vorgelegt.

 

Fachbereichsleiter Brooksiek trägt die Beschlussvorlage vor.

 

Ausschussmitglied J. Kleen, SPD, möchte in diesem Zusammenhang eine Synopse für die alte und neue Schmutzwasserbeseitigungsabgabensatzung haben. Herr Brooksiek teilt hierzu mit, dass dieses sehr aufwendig ist, da es sich hier u.a. um viele kleinteilige Änderungen handelt. Sobald die neue Kalkulation vorliegt, sollen jedoch die alte Schmutzwasserabgabensatzung und die Änderungsmitteilungen der Rechtsanwältin mit verteilt werden. Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.   


Abstimmungsergebnis: