Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung schlägt vor,

 

a) den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 zu beschließen,

 

b) 1.        den Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 939.988,90 € in die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen,

 

 2.        den Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 178.647,97 € in die Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen,

 

und

 

 c)        die Entlastung des Bürgermeisters zu beschließen.

 

Der Gesamtüberschuss aus 2015 beträgt damit 1.118.636,87 €.

 


Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015, der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 und die dazu erarbeitete Stellungnahme wurden gesondert verschickt.

 

Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG beschließt der Rat über den Jahresabschluss, die Zuführung zu bzw. die Entnahme aus den Überschussrücklagen und die Entlastung des Bürgermeisters.

 

Zum Jahresabschluss 2015 teilt Fachbereichsleiter Brooksiek die wichtigsten Daten vor. Vorher weist er auf eine Ergebnisverbesserung gegenüber der Planung von 1,7 Mio. Euro hin. In der Finanzrechnung wurden rd. 530.000,00 € an Überschuss in 2015 erzielt. In der Planung war noch von einem Minus von rd. 1,6 Mio. Euro ausgegangen worden. Anfang 2015 betrug der Bestand an liquiden Mitteln minus 232.516,36 €. Am Ende des Jahres 2015 betrug der Bestand 1.322.972,45 €. Hier ist festzustellen, dass das Jahr 2015 sich positiv entwickelt hat. Um einen Überblick über die Entwicklung der Schulden und Verbindlichkeiten darzustellen, wurde eine Tischvorlage für den Zeitraum 2010 bis 2016 verteilt.

 

Ausschussmitglied Sievers, GfW, bedankt sich für die Ausführungen, stellt jedoch fest, dass diese Informationen viel zu spät zur Kenntnis gegeben werden. Herr Brooksiek weist darauf hin, dass diese Verspätung zustande gekommen ist, da aufgrund der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt noch Änderungen erforderlich waren. Diese machten wiederum eine Nachprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt erforderlich.

 

BGM Völler stellt in diesem Zusammenhang klar, dass in der Kämmerei gut gearbeitet worden ist und die Abschlüsse 2015 und 2016 fristgerecht fertiggestellt worden sind.

 

Ausschussmitglied Weiss, WB, spricht die wesentlichen Produkte an, die vom Rechnungsprüfungsamt in ihrem Bericht immer wieder aufgeführt werden. Herr Brooksiek teilt hierzu mit, dass bisher keine wesentlichen Produkte festgelegt worden sind und dieses aus zeitlichen Gründen bisher auch nicht machbar war. Außerdem würde eine Festlegung von wesentlichen Produkten und die dazu gehörige Ermittlung von Kennzahlen im Ergebnis nichts ändern. In der neuen KomHKVG (Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung)  werden im Zusammenhang der wesentlichen Produkte auch keine Kennzahlen mehr gefordert.    


Abstimmungsergebnis:

 

Folgende Beschlüsse werden lt. Beschlussvorlage gefasst:

 

Beschluss zu Punkt a): 1 Enthaltung, 8 Ja-Stimmen

Beschluss zu Punkt b): Nr. 1 und 2 zusammengefasst: 1 Enthaltung, 8 Ja-Stimmen

Beschluss zu Punkt c): 1 Enthaltung, 8 Ja-Stimmen.