Sitzung: 16.05.2017 Ausschuss für Haushalt und Finanzen
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Enthaltung: 1
Vorlage: BV/207/2016
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung schlägt vor,
a) den Jahresabschluss für das
Haushaltsjahr 2015 zu beschließen,
b) 1. den Überschuss des
ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 939.988,90 € in die Rücklage aus
Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen,
2. den Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von
178.647,97 € in die Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses
zuzuführen,
und
c)
die Entlastung des Bürgermeisters zu beschließen.
Der Gesamtüberschuss aus 2015
beträgt damit 1.118.636,87 €.
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss für das
Haushaltsjahr 2015, der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des
Jahresabschlusses 2015 und die dazu erarbeitete Stellungnahme wurden gesondert
verschickt.
Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG
beschließt der Rat über den Jahresabschluss, die Zuführung zu bzw. die Entnahme
aus den Überschussrücklagen und die Entlastung des Bürgermeisters.
Zum Jahresabschluss 2015 teilt Fachbereichsleiter Brooksiek
die wichtigsten Daten vor. Vorher weist er auf eine Ergebnisverbesserung
gegenüber der Planung von 1,7 Mio. Euro hin. In der Finanzrechnung wurden rd.
530.000,00 € an Überschuss in 2015 erzielt. In der Planung war noch von einem
Minus von rd. 1,6 Mio. Euro ausgegangen worden. Anfang 2015 betrug der Bestand
an liquiden Mitteln minus 232.516,36 €. Am Ende des Jahres 2015 betrug der
Bestand 1.322.972,45 €. Hier ist festzustellen, dass das Jahr 2015 sich positiv
entwickelt hat. Um einen Überblick über die Entwicklung der Schulden und
Verbindlichkeiten darzustellen, wurde eine Tischvorlage für den Zeitraum 2010
bis 2016 verteilt.
Ausschussmitglied Sievers, GfW, bedankt sich für die Ausführungen, stellt jedoch fest, dass diese Informationen viel zu spät zur Kenntnis gegeben werden. Herr Brooksiek weist darauf hin, dass diese Verspätung zustande gekommen ist, da aufgrund der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt noch Änderungen erforderlich waren. Diese machten wiederum eine Nachprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt erforderlich.
BGM Völler stellt in diesem Zusammenhang klar, dass in der Kämmerei gut gearbeitet worden ist und die Abschlüsse 2015 und 2016 fristgerecht fertiggestellt worden sind.
Ausschussmitglied Weiss, WB, spricht die wesentlichen Produkte an, die vom Rechnungsprüfungsamt in ihrem Bericht immer wieder aufgeführt werden. Herr Brooksiek teilt hierzu mit, dass bisher keine wesentlichen Produkte festgelegt worden sind und dieses aus zeitlichen Gründen bisher auch nicht machbar war. Außerdem würde eine Festlegung von wesentlichen Produkten und die dazu gehörige Ermittlung von Kennzahlen im Ergebnis nichts ändern. In der neuen KomHKVG (Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung) werden im Zusammenhang der wesentlichen Produkte auch keine Kennzahlen mehr gefordert.
Abstimmungsergebnis:
Folgende Beschlüsse werden lt.
Beschlussvorlage gefasst:
Beschluss zu Punkt a): 1
Enthaltung, 8 Ja-Stimmen
Beschluss zu Punkt b): Nr. 1 und 2
zusammengefasst: 1 Enthaltung, 8 Ja-Stimmen
Beschluss zu Punkt c): 1 Enthaltung, 8 Ja-Stimmen.