Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Beschlussvorschlag:

 

Die Überprüfung im Hinblick der Widmungen gem. § 6 Nds. Straßengesetz kann durchgeführt werden.


Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 28.12.2016 beantragt die GfW, dass die Verwaltung überprüfen möge, welche öffentlichen Straßen und Wege einen Straßennamen erhalten haben. Die GfW wird den Antrag in der Sitzung vorstellen. Der überwiegende Teil der öffentlichen Gemeindestraßen ist gem. § 6 Nds. Straßengesetz gewidmet. Die Verwaltung wird bis zur Sitzung noch eine Aufstellung ausarbeiten, wo erkennbar wird, welche stadteigenen Straßen und Wege nicht gewidmet sind. In der Sitzung wird hierzu ausführlich berichtet.

 

Für die reine Überprüfung fallen derzeit keine weiteren Kosten an.

 

Ausschussmitglied Sievers, GfW, erläutert seinen Antrag.

 

Fachbereichsleiter Bohlen erläutert zum TOP welche Straßen bisher gewidmet sind und erklärt, dass eigentlich alle Straßen gewidmet sind.

 

Nach Abhandlung dieses TOP beantragt der Ausschussvorsitzende die Sitzungsverlängerung aufgrund der abgelaufenen Sitzungsdauer. Diese wird einstimmig beschlossen.    


Abstimmungsergebnis: