Sitzung: 30.03.2017 Ausschuss für Wege, Straßenverkehr, Entwässerung, Umwelt- und Feuerschutz
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Vorlage: AN/001/2017
Beschlussvorschlag:
Die Überprüfung im Hinblick der Widmungen gem. § 6 Nds. Straßengesetz kann durchgeführt werden.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 28.12.2016 beantragt die GfW, dass die Verwaltung
überprüfen möge, welche öffentlichen Straßen und Wege einen Straßennamen
erhalten haben. Die GfW wird den Antrag in der Sitzung vorstellen. Der
überwiegende Teil der öffentlichen Gemeindestraßen ist gem. § 6 Nds.
Straßengesetz gewidmet. Die Verwaltung wird bis zur Sitzung noch eine
Aufstellung ausarbeiten, wo erkennbar wird, welche stadteigenen Straßen und
Wege nicht gewidmet sind. In der Sitzung wird hierzu ausführlich berichtet.
Für die reine Überprüfung fallen derzeit keine weiteren Kosten an.
Ausschussmitglied Sievers, GfW, erläutert seinen Antrag.
Fachbereichsleiter Bohlen erläutert zum TOP welche Straßen bisher gewidmet
sind und erklärt, dass eigentlich alle Straßen gewidmet sind.
Nach Abhandlung dieses TOP beantragt der Ausschussvorsitzende die Sitzungsverlängerung aufgrund der abgelaufenen Sitzungsdauer. Diese wird einstimmig beschlossen.
Abstimmungsergebnis: