Sitzung: 10.05.2017 Ausschuss für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Vorlage: AN/060/2017
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 01. März 2017
beantragt die Gruppe WB, dass die Verfüllungsmaßnahme im Torfabbaugebiet
zwischen Amselweg und Drosselweg in einem gesonderten Tagesordnungspunkt in der
Sitzung behandelt wird. Der anliegende Antrag wird in der Sitzung von der
Gruppe WB vorgetragen und begründet.
Die Verwaltung stellt hierzu
Folgendes fest:
Mit Verfügung des Landkreises Aurich
vom 07.06.2011 wurde der Firma Heinrich Wilshusen, Birkenallee 216, 26871
Papenburg, die Genehmigung zum Torfabbau auf einer Fläche von 84,74 ha
(Abbaustätte) bzw. 65,98 ha (Abbaufläche) zwischen dem Amselweg und dem
Drosselweg erteilt. In der Abbaugenehmigung finden sich unter der
Nebenbestimmung B II.4 Absatz 5 und 6 Auflagen, die im Rahmen der angestrebten
Wiederverfüllung zu beachten sind. Absatz 5 hat folgenden Inhalt:
"Die Wiederherrichtung der
Abbaufläche mit unbelastetem Bodenmaterial (LAGA Z 0) hat in Abstimmung mit der
Bodenschutzbehörde des Landkreises Aurich zu erfolgen. Der Bodenschutzbehörde
sind hierzu vor der Wiederherrichtung Informationen über die zukünftigen
Füllböden vorzulegen."
Mit Verfügung des Landkreises Aurich
vom 16.12.2013 wurde der Firma Heinrich Wilshusen die Genehmigung für das
"Konzept zur Wiederverfüllung der Torfabbaufläche "Amselweg" in
Wiesmoor mit unbelastetem Bodenmaterial" (Verfüllungskonzept) erteilt.
Damit die Schadlosigkeit der
Verfüllungsmaßnahme gewährleistet werden kann, ist eine lückenlose Kontrolle
und Überwachung der Verfüllungsmaßnahme unerlässlich. Das Verfüllungskonzept
beschreibt daher den Ablauf einer Verfüllung ausführlich. In diesem
Zusammenhang werden die Abschnitte "Anmeldung", "Annahme",
"Transport und Zwischenlagerung" und der "Einbau"
beschrieben. Ein Ablaufschema der Verfüllung ist im genehmigten
Verfüllungskonzept wiederzufinden. Extern beteiligt im Verfahren sind ein
Fremdüberwacher sowie die Untere Bodenschutzbehörde des Landkreises Aurich.
Somit wird gewährleistet, dass den Vorgaben des Verfüllungskonzeptes
entsprochen wird.
Die Verwaltung wird in der Sitzung
zu den im Antrag der Gruppe WB dargelegten Äußerungen weiter Stellung nehmen.
Ausschussmitglied Weiss, WB, nimmt
ab 16:45 Uhr wieder an der Sitzung teil.
Der Ausschussvorsitzende eröffnet
den Tagesordnungspunkt 6 und verliest den Antrag des Wiesmoorer Bündnisses. Dem
Antragsteller wird das Wort erteilt.
Ausschussmitglied Weiss, WB, erläutert
seinen Antrag und begründet ihn mit den Spekulationen um die Anlieferung von
Bodenmaterial des MKW (Materialkreislauf- und Kompostwirtschaft GmbH LK Aurich)
zu Beginn diesen Jahres für das Torfabbaugebiet zwischen Amselweg und
Drosselweg.
Er bittet die Verwaltung um eine
Erläuterung.
Fachbereichsleiter Bohlen erklärt,
dass das Material im Rahmen des Wiederverfüllungskonzeptes für den Bereich
südlich der EWE-Gasleitung und dem Drosselweg durch das MKW angeliefert wurde.
Für das Verfüllungskonzept gibt es bekanntlich eine durch den Landkreis Aurich
erteilte Genehmigung. Auflage sei, dass nur Material nach LAGA (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft
Abfall) Z0 eingebaut werden darf. Jedoch
darf das Bodenmaterial nach LAGA 10%
mineralische Fremdstoffe (z.B. Steine oder Bauschutt) enthalten.
Einbau- und Überwachungsvorgänge
erfolgen nach Kenntnis der Verwaltung gemäß der durch den Landkreis Aurich
erteilten Genehmigung.
Derzeit erfolgt ein schichtenweiser
Einbau mit einer Stärke von 30 cm. Anschließend wird die eingebaute Fläche
durch den Genehmigungsinhaber nach Fremdmaterial abgesucht. Dieses wird
fachgerecht entsorgt.
BGM Völler verlässt die Sitzung um
16:55 Uhr.
Die Überwachung erfolgt durch den
Landkreis Aurich, so Fachbereichsleiter Bohlen weiter.
Nach Ende des jeweiligen Jahres hat
der Genehmigungsinhaber eine Dokumentation zum Einbau vorzulegen, um den Einbau
von Bodenmaterial nachvollziehen zu können.
Der Ausschussvorsitzende Reder
eröffnet die Aussprache.
Ausschussmitglied Weiss, WB, hält
einen Beschluss zu dem einzubauenden Material für wünschenswert. Ferner habe er
Unterlagen bezüglich des Nachweises zum Bodeneinbau bei der Verwaltung
beantragt. Weiter erkundigt sich Ausschussmitglied Weiss nach den finanziellen
Auswirkungen für die Stadt Wiesmoor.
Fachbereichsleiter Bohlen erklärt
hierzu, dass die Thematik der finanziellen Auswirkung bereits im März im
Ausschuss für Haushalt und Finanzen ausführlich behandelt wurde. Ferner besteht
weiterhin des Angebot an das Ausschussmitglied Weiss, die Dokumentation zur
Wiederverfüllung bei der Verwaltung einsehen zu können.
Fachbereichsleiter Bohlen hält es
für fraglich, ob Böden, die einem Privatmann für sein Grundstück geliefert
werde, frei von mineralischen Fremdstoffen sind.
BGM Völler nimmt ab 17:00 Uhr wieder
an der Sitzung teil.
Ausschussmitglied Kleen, SPD,
begrüßt den Antrag des Wiesmoorer Bündnisses, auch er wünscht sich die
Möglichkeit, den Einbau von Bodenmaterial nachvollziehen zu können.
Ausschussmitglied Frau Fick-Tiggers,
ÖDP, erkundigt sich bezüglich der geplanten Bebauung nördlich der
EWE-Gasleitung nach der Reihenfolge des Torfabbaus.
Fachbereichsleiter Bohlen erklärt,
dass der in der Genehmigung von 2011 beschriebene Abbauplan nur eine
Zielsetzung sei. Hiervon kann bei Erfordernis einer städtebaulichen Entwicklung
abgewichen werden.
Weiter erkundigt sich das
Ausschussmitglied Frau Fick-Tiggers, ÖDP, nach den Transportwegen innerhalb des
Torfabbaugebietes.
Fachbereichsleiter Bohlen weist
hierzu auf die folgenden Tagesordnungspunkte 7 und 8 hin.
Ausschussmitglied Weiss, WB, fordert
eine Erläuterung zum Bodeneinbau durch die Verwaltung.
BGM Völler hält dieses für nicht
erforderlich, da das Wiederverfüllungskonzept und der Bodeneinbau innerhalb des
Torfabbaugebietes bereits in vorhergehenden Sitzungen mehrfach ausführlich
erläutert wurden.
Da es keine weitere Wortmeldung
gibt, schließt der Ausschussvorsitzende die Aussprache.
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen
der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Tagesordnungspunkt 6 wird geschlossen.
Abstimmungsergebnis: