Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 01. März 2017 beantragt die Gruppe WB, dass die Verfüllungsmaßnahme im Torfabbaugebiet zwischen Amselweg und Drosselweg in einem gesonderten Tagesordnungspunkt in der Sitzung behandelt wird. Der anliegende Antrag wird in der Sitzung von der Gruppe WB vorgetragen und begründet.

 

Die Verwaltung stellt hierzu Folgendes fest:

 

Mit Verfügung des Landkreises Aurich vom 07.06.2011 wurde der Firma Heinrich Wilshusen, Birkenallee 216, 26871 Papenburg, die Genehmigung zum Torfabbau auf einer Fläche von 84,74 ha (Abbaustätte) bzw. 65,98 ha (Abbaufläche) zwischen dem Amselweg und dem Drosselweg erteilt. In der Abbaugenehmigung finden sich unter der Nebenbestimmung B II.4 Absatz 5 und 6 Auflagen, die im Rahmen der angestrebten Wiederverfüllung zu beachten sind. Absatz 5 hat folgenden Inhalt:

 

"Die Wiederherrichtung der Abbaufläche mit unbelastetem Bodenmaterial (LAGA Z 0) hat in Abstimmung mit der Bodenschutzbehörde des Landkreises Aurich zu erfolgen. Der Bodenschutzbehörde sind hierzu vor der Wiederherrichtung Informationen über die zukünftigen Füllböden vorzulegen."

 

Mit Verfügung des Landkreises Aurich vom 16.12.2013 wurde der Firma Heinrich Wilshusen die Genehmigung für das "Konzept zur Wiederverfüllung der Torfabbaufläche "Amselweg" in Wiesmoor mit unbelastetem Bodenmaterial" (Verfüllungskonzept) erteilt.

 

Damit die Schadlosigkeit der Verfüllungsmaßnahme gewährleistet werden kann, ist eine lückenlose Kontrolle und Überwachung der Verfüllungsmaßnahme unerlässlich. Das Verfüllungskonzept beschreibt daher den Ablauf einer Verfüllung ausführlich. In diesem Zusammenhang werden die Abschnitte "Anmeldung", "Annahme", "Transport und Zwischenlagerung" und der "Einbau" beschrieben. Ein Ablaufschema der Verfüllung ist im genehmigten Verfüllungskonzept wiederzufinden. Extern beteiligt im Verfahren sind ein Fremdüberwacher sowie die Untere Bodenschutzbehörde des Landkreises Aurich. Somit wird gewährleistet, dass den Vorgaben des Verfüllungskonzeptes entsprochen wird.

 

Die Verwaltung wird in der Sitzung zu den im Antrag der Gruppe WB dargelegten Äußerungen weiter Stellung nehmen.

 

 

Ausschussmitglied Weiss, WB, nimmt ab 16:45 Uhr wieder an der Sitzung teil.

 

Der Ausschussvorsitzende eröffnet den Tagesordnungspunkt 6 und verliest den Antrag des Wiesmoorer Bündnisses. Dem Antragsteller wird das Wort erteilt.

 

Ausschussmitglied Weiss, WB, erläutert seinen Antrag und begründet ihn mit den Spekulationen um die Anlieferung von Bodenmaterial des MKW (Materialkreislauf- und Kompostwirtschaft GmbH LK Aurich) zu Beginn diesen Jahres für das Torfabbaugebiet zwischen Amselweg und Drosselweg.

Er bittet die Verwaltung um eine Erläuterung.

 

Fachbereichsleiter Bohlen erklärt, dass das Material im Rahmen des Wiederverfüllungskonzeptes für den Bereich südlich der EWE-Gasleitung und dem Drosselweg durch das MKW angeliefert wurde. Für das Verfüllungskonzept gibt es bekanntlich eine durch den Landkreis Aurich erteilte Genehmigung. Auflage sei, dass nur Material nach LAGA (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall) Z0 eingebaut werden darf. Jedoch darf das Bodenmaterial nach LAGA 10% mineralische Fremdstoffe (z.B. Steine oder Bauschutt) enthalten.

Einbau- und Überwachungsvorgänge erfolgen nach Kenntnis der Verwaltung gemäß der durch den Landkreis Aurich erteilten Genehmigung.

Derzeit erfolgt ein schichtenweiser Einbau mit einer Stärke von 30 cm. Anschließend wird die eingebaute Fläche durch den Genehmigungsinhaber nach Fremdmaterial abgesucht. Dieses wird fachgerecht entsorgt.

 

BGM Völler verlässt die Sitzung um 16:55 Uhr.

 

Die Überwachung erfolgt durch den Landkreis Aurich, so Fachbereichsleiter Bohlen weiter.

Nach Ende des jeweiligen Jahres hat der Genehmigungsinhaber eine Dokumentation zum Einbau vorzulegen, um den Einbau von Bodenmaterial nachvollziehen zu können.

 

Der Ausschussvorsitzende Reder eröffnet die Aussprache.

 

Ausschussmitglied Weiss, WB, hält einen Beschluss zu dem einzubauenden Material für wünschenswert. Ferner habe er Unterlagen bezüglich des Nachweises zum Bodeneinbau bei der Verwaltung beantragt. Weiter erkundigt sich Ausschussmitglied Weiss nach den finanziellen Auswirkungen für die Stadt Wiesmoor.

 

Fachbereichsleiter Bohlen erklärt hierzu, dass die Thematik der finanziellen Auswirkung bereits im März im Ausschuss für Haushalt und Finanzen ausführlich behandelt wurde. Ferner besteht weiterhin des Angebot an das Ausschussmitglied Weiss, die Dokumentation zur Wiederverfüllung bei der Verwaltung einsehen zu können.

Fachbereichsleiter Bohlen hält es für fraglich, ob Böden, die einem Privatmann für sein Grundstück geliefert werde, frei von mineralischen Fremdstoffen sind.

 

BGM Völler nimmt ab 17:00 Uhr wieder an der Sitzung teil.

 

Ausschussmitglied Kleen, SPD, begrüßt den Antrag des Wiesmoorer Bündnisses, auch er wünscht sich die Möglichkeit, den Einbau von Bodenmaterial nachvollziehen zu können.

 

Ausschussmitglied Frau Fick-Tiggers, ÖDP, erkundigt sich bezüglich der geplanten Bebauung nördlich der EWE-Gasleitung nach der Reihenfolge des Torfabbaus.

 

Fachbereichsleiter Bohlen erklärt, dass der in der Genehmigung von 2011 beschriebene Abbauplan nur eine Zielsetzung sei. Hiervon kann bei Erfordernis einer städtebaulichen Entwicklung abgewichen werden.

 

Weiter erkundigt sich das Ausschussmitglied Frau Fick-Tiggers, ÖDP, nach den Transportwegen innerhalb des Torfabbaugebietes.

 

Fachbereichsleiter Bohlen weist hierzu auf die folgenden Tagesordnungspunkte 7 und 8 hin.

 

Ausschussmitglied Weiss, WB, fordert eine Erläuterung zum Bodeneinbau durch die Verwaltung.

 

BGM Völler hält dieses für nicht erforderlich, da das Wiederverfüllungskonzept und der Bodeneinbau innerhalb des Torfabbaugebietes bereits in vorhergehenden Sitzungen mehrfach ausführlich erläutert wurden.

 

Da es keine weitere Wortmeldung gibt, schließt der Ausschussvorsitzende die Aussprache.

 

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Der Tagesordnungspunkt 6 wird geschlossen.


Abstimmungsergebnis: