Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Empfehlungsbeschluss zur 53. Änderung des Flächennutzungsplanes.


Sachverhalt:

 

Trotz der Ausweisung des Baugebietes A 24 am Amselweg (hier liegen etliche Bewerbungen vor) lässt die Nachfrage nach geeigneten Baugrundstücken für die Einfamilienhausbebauung und für die Mehrfamilienhausbebauung nicht nach. Aufgrund der Grundlagenerarbeitung für den Bebauungsplan A 24 im Zusammenwirken mit der 52. Änderung des Flächennutzungsplanes erscheint es der Verwaltung nunmehr sinnvoll und zweckmäßig, das Bebauungsplangebiet A 24 weiter in südlicher Richtung bis zur querenden Gasleitung zu erweitern (siehe Anlage). Hier können ca. 8 ha mehr oder weniger kurzfristig einer Bebauung zugeführt werden. Der notwendige Torfabbau und die entsprechende Sandverfüllung müssen über Abbauwege in südlicher Richtung in Richtung der vorgegebenen Betriebsfläche am Drosselweg erfolgen. Der Amselweg darf durch dieses Baugebiet nicht erneut durch den Torfabbau und durch die Sandverfüllung belastet werden. Der Verwaltungsausschuss fasste in seiner Sitzung am 03.04.2017 hierzu einen entsprechenden Änderungsbeschluss gem. § 2 Absatz 1 BauGB. Die erarbeiteten Unterlagen liegen derzeit gem. § 4 Absatz 1 BauGB den betroffenen Trägern öffentlicher Belange vor mit der Bitte zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Außerdem sollen die Träger öffentlicher Belange Informationen zu beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und sonstigen Maßnahmen sowie über deren zeitliche Abwicklung, soweit dies für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Plangebietes von Bedeutung sein könnte, hergeben. Soweit  Informationen vorliegen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials für die o. g. Planungen zweckdienlich sind, sollen die TöB auch diese hergeben. Zur Klarstellung wird nochmal verdeutlicht, dass es sich hierbei zunächst um eine "Vorabbeteiligung" der zuständigen Behörden und sonstigen Beteiligten handelt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit (die frühere Bürgerbeteiligung) gem. § 3 Absatz 1 BauGB sowie die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gem. § 3 Absatz 2 BauGB erfolgt noch. Die Verwaltung wird in der Sitzung ausführlich berichten. Die aktuellen Planungen wurden zeitnah den Ratsmitgliedern per E-mail bzw. in gedruckter Fassung am 05. Mai 2017 vorgelegt.

 

Fachbereichsleiter Bohlen und der Angestellte D. Schoon erläutern anhand von gezeigten Plänen kurz den Werdegang und die Eckdaten der städtebaulichen Entwicklung südlich des Amselweges. So soll der Gesamtbereich nördlich der EWE-Gasleitung städtebaulich entwickelt werden. Dazu gehören etwa im Bereich des Kornblumenweges (Wegeverbindung zwischen Amselweg und Drosselweg außerhalb der Bebauung) ein großflächiges Regenrückhaltebecken. Erschließungsanlagen sollen vom Amselweg (siehe Bebauungsplan A 24), von der Mullberger Straße sowie vom Drosselweg aus über die alte Kornblumenweg-Trasse in das Gebiet hineinführen. Das Wohnen am Wasser wird für das Plangebiet favorisiert.

Im Anschluss wird der Entwurf des Bebauungsplanes A 25 sowie der Entwurf der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wiesmoor gezeigt.

Beide befinden sich derzeit im Verfahren der Bauleitplanung nach § 4.1 BauGB, so Fachbereichsleiter Bohlen.

 

Der Ausschussvorsitzende Reder begrüßt die Planungen der Verwaltung.

Ausschussmitglied Weiss, WB, fragt, ob die bereits im Verwaltungsausschuss diskutierte Baustraße im Torfabbaugebiet zu den gezeigten Planungen passe.

 

Fachbereichsleiter Bohlen erklärt, dass die geplante Baustraße analog des genehmigten Abbauplanes auf der vorhandenen Trasse des Kornblumenweges gebaut werden soll.

Diese dient später als südliche Haupterschließungsanlage und kann somit erhalten werden.

Auch die landwirtschaftlichen Fahrzeuge werden diese nutzen, um die späteren landwirtschaftlichen Flächen südlich der EWE-Gasleitung zu erreichen.

 

BGM Völler ergänzt, dass es sich bei den gezeigten weiteren Planungen zur städtebaulichen Entwicklung um einen Systementwurf, ein Konzept handelt. Die Notwendigkeit einer Baustraße steht außer Frage. BGM Völler erläutert abschließend den Aufbau der geplanten Baustraße.

 

Ausschussmitglied Schlösser, GFW, erkundigt sich bei der Verwaltung, ob die Ausbaugröße der städtischen Kläranlage ausreichend sei.

 

Fachbereichsleiter Bohlen erklärt, dass die Kläranlage ausreichend sei.

 

Der Ausschussvorsitzende Reder lässt um 17:35 Uhr über die Fortführung der Ausschusssitzung abstimmen, da die Sitzungsdauer von 2:30 Stunden gemäß Geschäftsordnung überschritten ist.

 

Die Abstimmung erfolgt bei einer Enthaltung mehrheitlich.

 

Die Sitzung wird fortgeführt.

 

Ausschussmitglied Weiss, WB, zweifelt die Gutachten bezüglich der Staubentwicklung und der Lärmimmision an. Er fordert neue Gutachten.

 

Fachbereichsleiter Bohlen erklärt, dass die derzeitigen Gutachten aus dem Jahre 2009 stammen und 2014 im Rahmen zur Bauleitplanung zum Bebauungsplan A 24 der Stadt Wiesmoor ergänzt wurden. Eine Genehmigung für die 52. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich Bebauungsplan A24) durch den LK Aurich liegt bekanntlich vor. Für den Bebauungsplan A 25 ist lediglich eine Aktualisierung erforderlich, so Fachbereichsleiter Bohlen.

 

Ausschussmitglied Frau Fick-Tiggers, ÖDP, begrüßt die Planungen zur Baustraße innerhalb des Torfabbaugebietes. Sie erkundigt sich nach der Sanierung des Amselweges.

 

Fachbereichsleiter Bohlen sagt, dass der Zustand des Amselweges der Verwaltung bekannt sei.

Eine Sanierung wird nicht zu finanziellen Belastungen der Anwohner führen. Die Sanierung wird im Rahmen der Unterhaltung erfolgen.

 

Ausschussmitglied Meyer, SPD, merkt an, dass die geplante Baustraße zu einer Mehrbelastung der Anwohner der Mullberger Straße und der Bentstreeker Straße führen würde.

 

Da es keine weitere Wortmeldung gibt, lässt der Ausschussvorsitzende einen Empfehlungsbeschluss zur 53. Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Um hier eine Bauleitplanung auf den Weg zu bringen, sollte ein Empfehlungsbeschluss für das weitere Verfolgen der Planungsabsichten in der vorgelegten Art und Weise gefasst werden.

 

 

Der Beschluss erfolgt gemäß dem Beschlussvorschlag einstimmig.

 

Der Ausschussvorsitzende schließt den Tagesordnungspunkt 7.  


Abstimmungsergebnis: