Sitzung: 10.05.2017 Ausschuss für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/133/2017
Empfehlungsbeschluss zur 53. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Sachverhalt:
Trotz der Ausweisung des
Baugebietes A 24 am Amselweg (hier liegen etliche Bewerbungen vor) lässt die
Nachfrage nach geeigneten Baugrundstücken für die Einfamilienhausbebauung und
für die Mehrfamilienhausbebauung nicht nach. Aufgrund der Grundlagenerarbeitung
für den Bebauungsplan A 24 im Zusammenwirken mit der 52. Änderung des
Flächennutzungsplanes erscheint es der Verwaltung nunmehr sinnvoll und
zweckmäßig, das Bebauungsplangebiet A 24 weiter in südlicher Richtung bis zur
querenden Gasleitung zu erweitern (siehe Anlage). Hier können ca. 8 ha mehr
oder weniger kurzfristig einer Bebauung zugeführt werden. Der notwendige
Torfabbau und die entsprechende Sandverfüllung müssen über Abbauwege in
südlicher Richtung in Richtung der vorgegebenen Betriebsfläche am Drosselweg
erfolgen. Der Amselweg darf durch dieses Baugebiet nicht erneut durch den
Torfabbau und durch die Sandverfüllung belastet werden. Der
Verwaltungsausschuss fasste in seiner Sitzung am 03.04.2017 hierzu einen
entsprechenden Änderungsbeschluss gem. § 2 Absatz 1 BauGB. Die erarbeiteten
Unterlagen liegen derzeit gem. § 4 Absatz 1 BauGB den betroffenen Trägern
öffentlicher Belange vor mit der Bitte zur Äußerung auch im Hinblick auf den
erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4
BauGB. Außerdem sollen die Träger öffentlicher Belange Informationen zu
beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und sonstigen Maßnahmen
sowie über deren zeitliche Abwicklung, soweit dies für die städtebauliche
Entwicklung und Ordnung des Plangebietes von Bedeutung sein könnte, hergeben.
Soweit Informationen vorliegen, die für die Ermittlung und Bewertung des
Abwägungsmaterials für die o. g. Planungen zweckdienlich sind, sollen die TöB
auch diese hergeben. Zur Klarstellung wird nochmal verdeutlicht, dass es sich
hierbei zunächst um eine "Vorabbeteiligung" der zuständigen Behörden
und sonstigen Beteiligten handelt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit (die
frühere Bürgerbeteiligung) gem. § 3 Absatz 1 BauGB sowie die öffentliche
Auslegung der Planunterlagen gem. § 3 Absatz 2 BauGB erfolgt noch. Die
Verwaltung wird in der Sitzung ausführlich berichten. Die aktuellen Planungen wurden
zeitnah den Ratsmitgliedern per E-mail bzw. in gedruckter Fassung am 05. Mai
2017 vorgelegt.
Fachbereichsleiter Bohlen und der
Angestellte D. Schoon erläutern anhand von gezeigten Plänen kurz den Werdegang
und die Eckdaten der städtebaulichen Entwicklung südlich des Amselweges. So
soll der Gesamtbereich nördlich der EWE-Gasleitung städtebaulich entwickelt
werden. Dazu gehören etwa im Bereich des Kornblumenweges (Wegeverbindung
zwischen Amselweg und Drosselweg außerhalb der Bebauung) ein großflächiges
Regenrückhaltebecken. Erschließungsanlagen sollen vom Amselweg (siehe
Bebauungsplan A 24), von der Mullberger Straße sowie vom Drosselweg aus über
die alte Kornblumenweg-Trasse in das Gebiet hineinführen. Das Wohnen am Wasser
wird für das Plangebiet favorisiert.
Im Anschluss wird der Entwurf des
Bebauungsplanes A 25 sowie der Entwurf der 53. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Wiesmoor gezeigt.
Beide befinden sich derzeit im
Verfahren der Bauleitplanung nach § 4.1 BauGB, so Fachbereichsleiter Bohlen.
Der Ausschussvorsitzende Reder
begrüßt die Planungen der Verwaltung.
Ausschussmitglied Weiss, WB,
fragt, ob die bereits im Verwaltungsausschuss diskutierte Baustraße im
Torfabbaugebiet zu den gezeigten Planungen passe.
Fachbereichsleiter Bohlen erklärt,
dass die geplante Baustraße analog des genehmigten Abbauplanes auf der
vorhandenen Trasse des Kornblumenweges gebaut werden soll.
Diese dient später als südliche
Haupterschließungsanlage und kann somit erhalten werden.
Auch die landwirtschaftlichen Fahrzeuge
werden diese nutzen, um die späteren landwirtschaftlichen Flächen südlich der
EWE-Gasleitung zu erreichen.
BGM Völler ergänzt, dass es sich
bei den gezeigten weiteren Planungen zur städtebaulichen Entwicklung um einen
Systementwurf, ein Konzept handelt. Die Notwendigkeit einer Baustraße steht
außer Frage. BGM Völler erläutert abschließend den Aufbau der geplanten
Baustraße.
Ausschussmitglied Schlösser, GFW,
erkundigt sich bei der Verwaltung, ob die Ausbaugröße der städtischen
Kläranlage ausreichend sei.
Fachbereichsleiter Bohlen erklärt,
dass die Kläranlage ausreichend sei.
Der Ausschussvorsitzende Reder
lässt um 17:35 Uhr über die Fortführung der Ausschusssitzung abstimmen, da die
Sitzungsdauer von 2:30 Stunden gemäß Geschäftsordnung überschritten ist.
Die Abstimmung erfolgt bei einer
Enthaltung mehrheitlich.
Die Sitzung wird fortgeführt.
Ausschussmitglied Weiss, WB,
zweifelt die Gutachten bezüglich der Staubentwicklung und der Lärmimmision an.
Er fordert neue Gutachten.
Fachbereichsleiter Bohlen erklärt,
dass die derzeitigen Gutachten aus dem Jahre 2009 stammen und 2014 im Rahmen
zur Bauleitplanung zum Bebauungsplan A 24 der Stadt Wiesmoor ergänzt wurden.
Eine Genehmigung für die 52. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich
Bebauungsplan A24) durch den LK Aurich liegt bekanntlich vor. Für den
Bebauungsplan A 25 ist lediglich eine Aktualisierung erforderlich, so
Fachbereichsleiter Bohlen.
Ausschussmitglied Frau
Fick-Tiggers, ÖDP, begrüßt die Planungen zur Baustraße innerhalb des Torfabbaugebietes.
Sie erkundigt sich nach der Sanierung des Amselweges.
Fachbereichsleiter Bohlen sagt,
dass der Zustand des Amselweges der Verwaltung bekannt sei.
Eine Sanierung wird nicht zu
finanziellen Belastungen der Anwohner führen. Die Sanierung wird im Rahmen der
Unterhaltung erfolgen.
Ausschussmitglied Meyer, SPD,
merkt an, dass die geplante Baustraße zu einer Mehrbelastung der Anwohner der
Mullberger Straße und der Bentstreeker Straße führen würde.
Da es keine weitere Wortmeldung
gibt, lässt der Ausschussvorsitzende einen Empfehlungsbeschluss zur 53.
Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen.
Beschlussvorschlag:
Um hier eine Bauleitplanung auf
den Weg zu bringen, sollte ein Empfehlungsbeschluss für das weitere Verfolgen
der Planungsabsichten in der vorgelegten Art und Weise gefasst werden.
Der Beschluss erfolgt gemäß dem
Beschlussvorschlag einstimmig.
Der Ausschussvorsitzende schließt den Tagesordnungspunkt 7.
Abstimmungsergebnis: