Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Empfehlungsbeschluss zum Bebauungsplan A 25 der Stadt Wiesmoor.


Sachverhalt:

 

Trotz der Ausweisung des Baugebietes A 24 am Amselweg (hier liegen bereits etliche Bewerbungen vor) lässt die Nachfrage nach geeigneten Baugrundstücken für die Einfamilienhausbebauung und für die Mehrfamilienhausbebauung nicht nach. Aufgrund der Grundlagenerarbeitung für den Bebauungsplan A 24 im Zusammenwirken mit der 52. Änderung des Flächennutzungsplanes erscheint es der Verwaltung nunmehr sinnvoll und zweckmäßig, das Bebauungsplangebiet A 24 weiter in südlicher Richtung bis zur querenden Gasleitung zu erweitern (siehe Anlage). Hier können ca. 8 ha mehr oder weniger kurzfristig einer Bebauung zugeführt werden. Der notwendige Torfabbau und die entsprechende Sandverfüllung müssen über Abbauwege in südlicher Richtung in Richtung der vorgegebenen Betriebsfläche am Drosselweg erfolgen. Der Amselweg darf durch dieses Baugebiet nicht erneut durch den Torfabbau und durch die Sandverfüllung belastet werden. Der Verwaltungsausschuss fasste in seiner Sitzung am 03.04.2017 hierzu einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Absatz 1 BauGB für einen neuen Bebauungsplan A 25. Die erarbeiteten Unterlagen liegen derzeit gem. § 4 Absatz 1 BauGB den betroffenen Trägern öffentlicher Belange vor mit der Bitte zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Außerdem sollen die Träger öffentlicher Belange Informationen zu beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und sonstigen Maßnahmen sowie über deren zeitliche Abwicklung, soweit dies für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Plangebietes von Bedeutung sein könnte, hergeben. Soweit  Informationen vorliegen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials für die o. g. Planungen zweckdienlich sind, sollen die TöB auch diese hergeben. Zur Klarstellung wird nochmal verdeutlicht, dass es sich hierbei zunächst um eine "Vorabbeteiligung" der zuständigen Behörden und sonstigen Beteiligten handelt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit (die frühere Bürgerbeteiligung) gem. § 3 Absatz 1 BauGB sowie die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gem. § 3 Absatz 2 BauGB erfolgt noch. Die Verwaltung wird in der Sitzung ausführlich berichten. Die aktuellen Planungen werden zeitnah den Ratsmitgliedern per E-mail bzw. in gedruckter Fassung vorgelegt.

 

Der Ausschussvorsitzende eröffnet den Tagesordnungspunkt 8.

 

Da der Sachverhalt bereits unter Tagesordnungspunkt 7 ausführlich behandelt wurde, lässt

der Ausschussvorsitzende über einen Empfehlungsbeschluss zur weiteren Bauleitplanung bezüglich des Bebauungsplanes A 25 der Stadt Wiesmoor abstimmen.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Um hier eine Bauleitplanung auf den Weg zu bringen, sollte ein Empfehlungsbeschluss für das weitere Verfolgen der Planungsabsichten in der vorgelegten Art und Weise gefasst werden.

 

 

Die Abstimmung erfolgt gemäß dem Beschlussvorschlag einstimmig.

 

Der Ausschussvorsitzende schließt den Tagesordnungspunkt 8.


Abstimmungsergebnis: