Sitzung: 10.05.2017 Ausschuss für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/134/2017
Empfehlungsbeschluss zum Bebauungsplan A 25 der Stadt Wiesmoor.
Sachverhalt:
Trotz der Ausweisung des
Baugebietes A 24 am Amselweg (hier liegen bereits etliche Bewerbungen vor) lässt
die Nachfrage nach geeigneten Baugrundstücken für die Einfamilienhausbebauung
und für die Mehrfamilienhausbebauung nicht nach. Aufgrund der
Grundlagenerarbeitung für den Bebauungsplan A 24 im Zusammenwirken mit der 52.
Änderung des Flächennutzungsplanes erscheint es der Verwaltung nunmehr sinnvoll
und zweckmäßig, das Bebauungsplangebiet A 24 weiter in südlicher Richtung bis
zur querenden Gasleitung zu erweitern (siehe Anlage). Hier können ca. 8 ha mehr
oder weniger kurzfristig einer Bebauung zugeführt werden. Der notwendige
Torfabbau und die entsprechende Sandverfüllung müssen über Abbauwege in
südlicher Richtung in Richtung der vorgegebenen Betriebsfläche am Drosselweg
erfolgen. Der Amselweg darf durch dieses Baugebiet nicht erneut durch den
Torfabbau und durch die Sandverfüllung belastet werden. Der
Verwaltungsausschuss fasste in seiner Sitzung am 03.04.2017 hierzu einen
entsprechenden Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Absatz 1 BauGB für einen neuen
Bebauungsplan A 25. Die erarbeiteten Unterlagen liegen derzeit gem. § 4 Absatz
1 BauGB den betroffenen Trägern öffentlicher Belange vor mit der Bitte zur
Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad
der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Außerdem sollen die Träger öffentlicher
Belange Informationen zu beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen
und sonstigen Maßnahmen sowie über deren zeitliche Abwicklung, soweit dies für
die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Plangebietes von Bedeutung sein
könnte, hergeben. Soweit Informationen vorliegen, die für die Ermittlung
und Bewertung des Abwägungsmaterials für die o. g. Planungen zweckdienlich
sind, sollen die TöB auch diese hergeben. Zur Klarstellung wird nochmal
verdeutlicht, dass es sich hierbei zunächst um eine "Vorabbeteiligung"
der zuständigen Behörden und sonstigen Beteiligten handelt. Die Beteiligung der
Öffentlichkeit (die frühere Bürgerbeteiligung) gem. § 3 Absatz 1 BauGB sowie
die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gem. § 3 Absatz 2 BauGB erfolgt
noch. Die Verwaltung wird in der Sitzung ausführlich berichten. Die aktuellen
Planungen werden zeitnah den Ratsmitgliedern per E-mail bzw. in gedruckter
Fassung vorgelegt.
Der Ausschussvorsitzende eröffnet
den Tagesordnungspunkt 8.
Da der Sachverhalt bereits unter
Tagesordnungspunkt 7 ausführlich behandelt wurde, lässt
der Ausschussvorsitzende über
einen Empfehlungsbeschluss zur weiteren Bauleitplanung bezüglich des
Bebauungsplanes A 25 der Stadt Wiesmoor abstimmen.
Beschlussvorschlag:
Um hier eine Bauleitplanung auf
den Weg zu bringen, sollte ein Empfehlungsbeschluss für das weitere Verfolgen
der Planungsabsichten in der vorgelegten Art und Weise gefasst werden.
Die Abstimmung erfolgt gemäß dem
Beschlussvorschlag einstimmig.
Der Ausschussvorsitzende schließt den Tagesordnungspunkt 8.
Abstimmungsergebnis: