Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Der Mietvertrag für eine Halle im Gründerzentrum Wiesmoor wurde zum 01.02.2017 im gegenseitigen Einvernehmen durch Änderungsvertrag beendet.

 

Um diese Halle zukünftig an einen Produktionsbetrieb vermieten zu können, sind Anpassungen im Bereich der Heizung und der Beleuchtung erforderlich, damit eine reibungslose Produktion im Sinne der Arbeitsstättenverordnung gewährleistet werden kann. Hierfür sind nach Schätzung der Verwaltung Investitionen in Höhe von ca. 40.000,00 € notwendig.

 

Die mit den genannten Anpassungen verbundenen Kosten werden von der Stadt Wiesmoor finanziert und durch eine Erhöhung der Hallenmiete von 1,50 €/m² um 0,50 €/m² auf 2,00 €/m² ab 01.05.2017 über den Abschreibungszeitraum von 18 Jahren wieder refinanziert. Bei einer Gesamthallenfläche von 608,71 m² entspricht dies Mietmehreinnahmen in Höhe von  monatlich insgesamt 304,36 €. Dies wiederum entspricht jährlichen Mehreinnahmen in Höhe von 3.652,26 €. Die vorgenommenen Anpassungen und Einbauten bleiben dabei komplett im Eigentum der Stadt Wiesmoor. Es handelt sich dabei um Investitionen, da sowohl die Beleuchtung (Erhöhung der Luxzahl), als auch die Heizung (Erhöhung der erreichbaren Temperatur) erheblich verbessert werden.

 

Der Verwaltungsausschuss hatte diese Maßnahme beschlossen. Die überplanmäßige Ausgabe wird durch Rückzahlungen aus geleisteten Abschlägen der LWTG gedeckt. Die LWTG hatte für 2015 höhere Abschläge gefordert und bekommen, als dies am Jahresende nötig war. Diese Gelder wurden zurückgefordert. Dabei wurde der Ertrag in das Jahr 2016 gebucht. Die Einzahlung erfolgte erst 2017. Es handelt sich im Gegensatz zu anderen Wünschen, die für den Haushalt 2017 vorgetragen wurden, um eine rentierliche Maßnahme.

 

Zu Frage 1: Es handelt sich um eine rentierliche Investition.

Zu Frage 2: Es handelt sich nicht um eine reine Wirtschaftshilfe, da die Miete zur Deckung entsprechend erhöht wurde.

Zu Frage 3: Der Ertrag wurde beim Aufwand in 2016 abgesetzt. Die Einzahlung wurde von der Auszahlung in 2017 abgesetzt.

 

Ausschussmitglied Sievers, GfW, trägt den Antrag der Gruppe GfW vom 30.04.2017 kurz vor. Die Fragen in diesem Antrag werden von Fachbereichsleiter Brooksiek wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1: Es handelt sich hier um eine Investition, da es sich um eine Erweiterung der Heizungs- und Lichtanlage handelt und es sich gleichzeitig um eine Verbesserung derselben handelt.

 

Zu Frage 2 verweist er auf die Vorlage.

 

Zu Frage 3: Die Erstattung des Aufwandes musste noch in 2016 gebucht werden, wobei das Geld tatsächlich erst 2017 zurückgezahlt werden konnte.


Abstimmungsergebnis: