Sitzung: 16.05.2017 Ausschuss für Haushalt und Finanzen
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Vorlage: AN/140/2017
Sachverhalt:
Der Mietvertrag für eine Halle im Gründerzentrum Wiesmoor
wurde zum 01.02.2017 im gegenseitigen Einvernehmen durch Änderungsvertrag
beendet.
Um diese Halle zukünftig an einen Produktionsbetrieb
vermieten zu können, sind Anpassungen im Bereich der Heizung und der
Beleuchtung erforderlich, damit eine reibungslose Produktion im Sinne der
Arbeitsstättenverordnung gewährleistet werden kann. Hierfür sind nach Schätzung
der Verwaltung Investitionen in Höhe von ca. 40.000,00 € notwendig.
Die mit den genannten Anpassungen verbundenen Kosten werden
von der Stadt Wiesmoor finanziert und durch eine Erhöhung der Hallenmiete von
1,50 €/m² um 0,50 €/m² auf 2,00 €/m² ab 01.05.2017 über den
Abschreibungszeitraum von 18 Jahren wieder refinanziert. Bei einer
Gesamthallenfläche von 608,71 m² entspricht dies Mietmehreinnahmen in Höhe
von monatlich insgesamt 304,36 €. Dies
wiederum entspricht jährlichen Mehreinnahmen in Höhe von 3.652,26 €. Die
vorgenommenen Anpassungen und Einbauten bleiben dabei komplett im Eigentum der
Stadt Wiesmoor. Es handelt sich dabei um Investitionen, da sowohl die
Beleuchtung (Erhöhung der Luxzahl), als auch die Heizung (Erhöhung der erreichbaren
Temperatur) erheblich verbessert werden.
Der Verwaltungsausschuss hatte
diese Maßnahme beschlossen. Die überplanmäßige Ausgabe wird durch Rückzahlungen
aus geleisteten Abschlägen der LWTG gedeckt. Die LWTG hatte für 2015 höhere
Abschläge gefordert und bekommen, als dies am Jahresende nötig war. Diese
Gelder wurden zurückgefordert. Dabei wurde der Ertrag in das Jahr 2016 gebucht.
Die Einzahlung erfolgte erst 2017. Es handelt sich im Gegensatz zu anderen
Wünschen, die für den Haushalt 2017 vorgetragen wurden, um eine rentierliche
Maßnahme.
Zu Frage 1: Es handelt sich um eine
rentierliche Investition.
Zu Frage 2: Es handelt sich nicht
um eine reine Wirtschaftshilfe, da die Miete zur Deckung entsprechend erhöht
wurde.
Zu Frage 3: Der Ertrag wurde beim
Aufwand in 2016 abgesetzt. Die Einzahlung wurde von der Auszahlung in 2017
abgesetzt.
Ausschussmitglied Sievers, GfW,
trägt den Antrag der Gruppe GfW vom 30.04.2017 kurz vor. Die Fragen in diesem
Antrag werden von Fachbereichsleiter Brooksiek wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1: Es handelt sich hier um
eine Investition, da es sich um eine Erweiterung der Heizungs- und Lichtanlage
handelt und es sich gleichzeitig um eine Verbesserung derselben handelt.
Zu Frage 2 verweist er auf die
Vorlage.
Zu Frage 3: Die Erstattung des Aufwandes musste noch in 2016 gebucht werden, wobei das Geld tatsächlich erst 2017 zurückgezahlt werden konnte.
Abstimmungsergebnis: