Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschlussvorschlag:

Der Tagesordnungspunkt wird in die Fraktionen, Gruppen und Einzelratsmitglieder verwiesen.

 

 


Sachverhalt:

Die Verwaltung beschäftigt sich seit längerem mit dem Thema EU-Beihilferecht insbesondere im Zusammenhang mit der LWTG. Hierzu ist sie in Kontakt mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Schrotz von der Firma BDO-Legal, einer Firma im Verbund mit der Wirtschaftsprüferin der LWTG, BDO-Arbicon, für die der Wirtschaftsprüfer Herr Hillebrand tätig ist.

 

Eine einfache Lösung für dieses Thema gibt es leider nicht. Die verschiedenen Aktivitäten der LWTG sind unterschiedlich zu bewerten. Ein Teil davon fällt nicht unter das Beihilferecht, wenn die LWTG damit besonders beauftragt wird (“DAWI-Betrauungsakt”).

 

Ansonsten gibt es mehrere Handlungsoptionen:

  1. Es bleibt alles wie bisher, mit einer internen Trennungsrechnung,
  2. Einige Teile werden herausgetrennt und in eine neue Firma verschoben.
  3. Reintegration in den Wirtschaftsbetrieb der Stadt Wiesmoor

 

Bisher wurden nur Handlungsoptionen aus rechtlicher Sicht erörtert. Konkrete Handlungsempfehlungen oder auch nur eine Abwägung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten gibt es bisher nicht. Dies soll als nächstes erarbeitet werden.

 

In einer Stellungnahme zum Jahresabschluss der LWTG für 2016 kommt Herr Dr. Schrotz zu dem Ergebnis, dass es Argumente dafür gibt, dass die Zuschüsse an die LWTG gar nicht Beihilfen im EU-rechtlichen Sinne sind. Dennoch sollten für die Zukunft Umstrukturierungsmaßnahmen diskutiert werden, um ein Rechtsrisiko zu vermindern.

 

Die Verwaltung schlägt vor, diesen Tagesordnungspunkt wegen der Komplexität in die Fraktionen und Gruppen zu verweisen. Diese könnten den interfraktionellen Arbeitskreis für Haushalt und Finanzen tagen lassen, um das Thema gemeinsam aufzuarbeiten. Anschließend wird dieser Punkt wieder auf die Tagesordnung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen genommen.

 

Nach kurzer Aussprache wird gemäß Beschlussvorschlag abgestimmt.

 


Abstimmungsergebnis: