Sitzung: 16.05.2017 Ausschuss für Haushalt und Finanzen
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: AN/143/2017
Beschlussvorschlag:
Der Tagesordnungspunkt wird in die Fraktionen, Gruppen und
Einzelratsmitglieder verwiesen.
Sachverhalt:
Die Verwaltung beschäftigt sich seit längerem mit dem Thema
EU-Beihilferecht insbesondere im Zusammenhang mit der LWTG. Hierzu ist sie in
Kontakt mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Schrotz von der Firma BDO-Legal, einer Firma
im Verbund mit der Wirtschaftsprüferin der LWTG, BDO-Arbicon, für die der
Wirtschaftsprüfer Herr Hillebrand tätig ist.
Eine einfache Lösung für dieses Thema gibt es leider nicht. Die
verschiedenen Aktivitäten der LWTG sind unterschiedlich zu bewerten. Ein Teil
davon fällt nicht unter das Beihilferecht, wenn die LWTG damit besonders
beauftragt wird (“DAWI-Betrauungsakt”).
Ansonsten gibt es mehrere Handlungsoptionen:
- Es bleibt alles wie bisher, mit einer internen Trennungsrechnung,
- Einige Teile werden herausgetrennt und in eine neue Firma
verschoben.
- Reintegration in den Wirtschaftsbetrieb der Stadt Wiesmoor
Bisher wurden nur Handlungsoptionen aus rechtlicher Sicht erörtert.
Konkrete Handlungsempfehlungen oder auch nur eine Abwägung unter
wirtschaftlichen Gesichtspunkten gibt es bisher nicht. Dies soll als nächstes
erarbeitet werden.
In einer Stellungnahme zum Jahresabschluss der LWTG für 2016 kommt Herr
Dr. Schrotz zu dem Ergebnis, dass es Argumente dafür gibt, dass die Zuschüsse
an die LWTG gar nicht Beihilfen im EU-rechtlichen Sinne sind. Dennoch sollten
für die Zukunft Umstrukturierungsmaßnahmen diskutiert werden, um ein Rechtsrisiko
zu vermindern.
Die Verwaltung schlägt vor, diesen Tagesordnungspunkt wegen der
Komplexität in die Fraktionen und Gruppen zu verweisen. Diese könnten den
interfraktionellen Arbeitskreis für Haushalt und Finanzen tagen lassen, um das
Thema gemeinsam aufzuarbeiten. Anschließend wird dieser Punkt wieder auf die
Tagesordnung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen genommen.
Nach kurzer Aussprache wird gemäß Beschlussvorschlag abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: