Sitzung: 17.05.2017 Ausschuss für Jugend, Schule, Sport, Soziales und Kultur
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: AN/002/2017
Es ergeht der Empfehlungsbeschluss, die bisherige Verfahrensweise des Landkreises Aurich und auch die der Stadt Wiesmoor in Bezug auf die Einrichtung und Ausstattung von Haltestellen so beizubehalten.
Mit Datum vom 28.12.2016 beantragt die Gruppe GfW einen Sachstandsbericht
der Verwaltung zur Einrichtung und Ausstattung von Schulbuswartehallen im
Bereich der Stadt Wiesmoor. Beispielhaft werden zwei Standorte am Spechtweg und
am Drosselweg genannt, wo aufgrund der Kinderzahl Wartehallen mit Beleuchtung
einzurichten seien.
Zuständig für die Schülerbeförderung ist der Landkreis Aurich. Diese
Zuständigkeit beinhaltet insbesondere die Einrichtung, den grundsätzlichen
Ausbau sowie die Ausstattung und Unterhaltung von Haltestellen. Lediglich die
Beleuchtung ist, sofern erforderlich, Aufgabe der Städte und Gemeinden.
Grundsätzlich ist der Landkreis Aurich verpflichtet, bis zum Jahre 2022
einen barrierefreien Ausbau aller Haltestellen zu gewährleisten. Voraussetzung
hierfür ist jedoch die Feststellung eines entsprechenden Bedarfes durch den
Nahverkehrsplan. Dieser Plan wird derzeit durch den Landkreis Aurich erstellt.
Nach Auskunft des für den Haltestellenausbau zuständigen Amtes für Kreisstraßen
ist ein Vollausbau aller Haltestellen im Kreisgebiet ohnehin nicht realistisch.
Ein barrierefreier Ausbau einschließlich des Modernisierungskonzeptes erfolgt
sukzessive nach entsprechender Priorität der Maßnahmen. Hierbei ist
insbesondere die Berücksichtigung der Hauptbuslinien, die Zahl der
einsteigenden Kinder oder die besondere Situation im Einzelfall maßgebend. Als
Zwischenlösung werden freiwerdende Wartehäuschen in Holzausführung an
Standorte, an denen noch keine Wartehalle vorhanden ist, aufgebaut. Auch hier
sind bestimmte Prioritäten gegeben,
Ein Haltestellenverzeichnis mit dem derzeitigen Ausbauzustand, erstellt
vom Landkreis Aurich, war der Vorlage beigefügt.
Die Ausstattung einer Haltestelle mit einer Beleuchtung verursacht Kosten
in Höhe von 3.000,00 bis 5.000,00 €. Die Verwaltung ermittelt, an welchen
Haltestellen eine entsprechende Beleuchtung vorhanden ist. Entsprechend der
Erfordernisse, wie der örtlichen Gegebenheiten, der Gefährdungssituation oder
der Anzahl der einsteigenden Kinder erfolgt im Bedarfsfall im Rahmen einer
Verkehrsbereisung die Festlegung, ob eine Beleuchtung einzurichten ist.. Die
beiden im Antrag genannten Standorte werden in diese Überprüfung einbezogen.
Seitens der Verwaltung muss klargestellt werden, dass eine Beleuchtung
sämtlicher Haltestellen aus Verkehrssicherungsgründen auf lange Sicht wohl
wünschenswert ist, kurzfristig jedoch nicht realisierbar sein wird.
Die Verwaltung empfiehlt, die derzeitige Verfahrensweise fortzuführen,
was eine Überprüfung der im Antrag genannten Haltestellen einbezieht.
Nachdem FBL
Horst-Dieter Schoon den Sachverhalt nochmal kurz darstellt, teilt er mit, dass
der Antrag der GfW bei der nächsten Verkehrsbereisung mit aufgenommen wird.
Weiterhin gibt er den Hinweis, dass es wünschenswert wäre, Anträge direkt beim
Landkreis Aurich einzureichen. Der Weg
über die Verwaltung wäre aber auch weiterhin möglich.
BGM Völler
teilt mit, dass Haushaltsmittel für Beleuchtungen im Haushalt eingestellt
wären, er aber über die Prioritätenliste jetzt nichts sagen könne.
Ausschussmitglied
Weik bemängelt, dass die Doppelhaltestelle Zwischenberger Weg/Moorweg im
Haltestellenplan nicht aufgeführt sei. Außerdem stimmt der dort angebrachte
Fahrplan nicht.
FBL Schoon
wird das dem Landkreis Aurich mitteilen.
Ausschussmitglied
Ineke Dömelt verlässt die Sitzung um 16.24 Uhr.
Abstimmungsergebnis: