Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Es ergeht der Empfehlungsbeschluss, die bisherige Verfahrensweise des Landkreises Aurich und auch die der Stadt Wiesmoor in Bezug auf die Einrichtung und Ausstattung von Haltestellen so beizubehalten.

 


Mit Datum vom 28.12.2016 beantragt die Gruppe GfW einen Sachstandsbericht der Verwaltung zur Einrichtung und Ausstattung von Schulbuswartehallen im Bereich der Stadt Wiesmoor. Beispielhaft werden zwei Standorte am Spechtweg und am Drosselweg genannt, wo aufgrund der Kinderzahl Wartehallen mit Beleuchtung einzurichten seien.

 

Zuständig für die Schülerbeförderung ist der Landkreis Aurich. Diese Zuständigkeit beinhaltet insbesondere die Einrichtung, den grundsätzlichen Ausbau sowie die Ausstattung und Unterhaltung von Haltestellen. Lediglich die Beleuchtung ist, sofern erforderlich, Aufgabe der Städte und Gemeinden.

 

Grundsätzlich ist der Landkreis Aurich verpflichtet, bis zum Jahre 2022 einen barrierefreien Ausbau aller Haltestellen zu gewährleisten. Voraussetzung hierfür ist jedoch die Feststellung eines entsprechenden Bedarfes durch den Nahverkehrsplan. Dieser Plan wird derzeit durch den Landkreis Aurich erstellt. Nach Auskunft des für den Haltestellenausbau zuständigen Amtes für Kreisstraßen ist ein Vollausbau aller Haltestellen im Kreisgebiet ohnehin nicht realistisch. Ein barrierefreier Ausbau einschließlich des Modernisierungskonzeptes erfolgt sukzessive nach entsprechender Priorität der Maßnahmen. Hierbei ist insbesondere die Berücksichtigung der Hauptbuslinien, die Zahl der einsteigenden Kinder oder die besondere Situation im Einzelfall maßgebend. Als Zwischenlösung werden freiwerdende Wartehäuschen in Holzausführung an Standorte, an denen noch keine Wartehalle vorhanden ist, aufgebaut. Auch hier sind bestimmte Prioritäten gegeben,

 

Ein Haltestellenverzeichnis mit dem derzeitigen Ausbauzustand, erstellt vom Landkreis Aurich, war der Vorlage beigefügt.

 

Die Ausstattung einer Haltestelle mit einer Beleuchtung verursacht Kosten in Höhe von 3.000,00 bis 5.000,00 €. Die Verwaltung ermittelt, an welchen Haltestellen eine entsprechende Beleuchtung vorhanden ist. Entsprechend der Erfordernisse, wie der örtlichen Gegebenheiten, der Gefährdungssituation oder der Anzahl der einsteigenden Kinder erfolgt im Bedarfsfall im Rahmen einer Verkehrsbereisung die Festlegung, ob eine Beleuchtung einzurichten ist.. Die beiden im Antrag genannten Standorte werden in diese Überprüfung einbezogen. Seitens der Verwaltung muss klargestellt werden, dass eine Beleuchtung sämtlicher Haltestellen aus Verkehrssicherungsgründen auf lange Sicht wohl wünschenswert ist, kurzfristig jedoch nicht realisierbar sein wird.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die derzeitige Verfahrensweise fortzuführen, was eine Überprüfung der im Antrag genannten Haltestellen einbezieht. 

 

Nachdem FBL Horst-Dieter Schoon den Sachverhalt nochmal kurz darstellt, teilt er mit, dass der Antrag der GfW bei der nächsten Verkehrsbereisung mit aufgenommen wird. Weiterhin gibt er den Hinweis, dass es wünschenswert wäre, Anträge direkt beim Landkreis Aurich einzureichen.  Der Weg über die Verwaltung wäre aber auch weiterhin möglich.

 

BGM Völler teilt mit, dass Haushaltsmittel für Beleuchtungen im Haushalt eingestellt wären, er aber über die Prioritätenliste jetzt nichts sagen könne.

 

Ausschussmitglied Weik bemängelt, dass die Doppelhaltestelle Zwischenberger Weg/Moorweg im Haltestellenplan nicht aufgeführt sei. Außerdem stimmt der dort angebrachte Fahrplan nicht.

FBL Schoon wird das dem Landkreis Aurich mitteilen.

 

Ausschussmitglied Ineke Dömelt verlässt die Sitzung um 16.24 Uhr.

 


Abstimmungsergebnis: