Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015, der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 und die dazu erarbeitete Stellungnahme wurden gesondert verschickt.

 

Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG beschließt der Rat über den Jahresabschluss, die Zuführung zu bzw. die Entnahme aus den Überschussrücklagen und die Entlastung des Bürgermeisters

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung schlägt vor,

 

a) den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 zu beschließen,

 

b) 1.        den Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 939.988,90 € in die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen,

 

 2.        den Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 178.647,97 € in die Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen,

 

und

 

 c)        die Entlastung des Bürgermeisters zu beschließen.

 

Der Gesamtüberschuss aus 2015 beträgt damit 1.118.636,87 €.

 

Durch Jens Brooksiek werden Auszüge des Jahresabschlusses vorgestellt. Diese werden per Beamer dargestellt. Insbesondere wird durch Jens Brooksiek auch auf die stetig steigenden Geldschulden und Verbindlichkeiten seit 2012 hingewiesen. Hier kommt vom Kämmerer der Hinweis, dass weitere Schulden nur gemacht werden sollten, wenn es sich hierbei um rentierliche Schulden handelt.

 

Ratsmitglied Wolfgang Sievers, GfW, macht deutlich, dass für ihn die Erarbeitung des Jahresabschlusses 2015 zu lange Zeit in Anspruch genommen hat. Positiv sei zumindestens, dass das Zahlenwerk außer die Verschuldung sehr positiv ausfällt. Gerade im Bereich der Verschuldung muss dringend gegengesteuert werden.

 

Um 19:54 Uhr verlässt BGM Völler die Sitzung.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt Ratsvorsitzender Grohn über die Beschlussvorschläge der Verwaltung abstimmen.

 

Zu a):     Mit 23 Ja Stimmen und 3 Enthaltungen wird der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen.

 

Zu b1): Mit 23 Ja Stimmen und 3 Enthaltungen wird beschlossen, den Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 939.988,90 € in die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen.

 

Zu b2):   Mit 23 Ja Stimmen und 3 Enthaltungen wird beschlossen, den Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 178.647,97 € in die Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen.


Zu c):      Mit 23 Ja Stimmen und 3 Enthaltungen wird beschlossen, den Bürgermeister zu

                entlasten.

 


Abstimmungsergebnis: