Der Jahresabschluss für das
Haushaltsjahr 2015, der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des
Jahresabschlusses 2015 und die dazu erarbeitete Stellungnahme wurden gesondert
verschickt.
Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG
beschließt der Rat über den Jahresabschluss, die Zuführung zu bzw. die Entnahme
aus den Überschussrücklagen und die Entlastung des Bürgermeisters
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung schlägt vor,
a) den Jahresabschluss für das
Haushaltsjahr 2015 zu beschließen,
b) 1. den Überschuss des
ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 939.988,90 € in die Rücklage aus
Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen,
2. den Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von
178.647,97 € in die Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses
zuzuführen,
und
c)
die Entlastung des Bürgermeisters zu beschließen.
Der Gesamtüberschuss aus 2015
beträgt damit 1.118.636,87 €.
Durch Jens Brooksiek werden Auszüge
des Jahresabschlusses vorgestellt. Diese werden per Beamer dargestellt.
Insbesondere wird durch Jens Brooksiek auch auf die stetig steigenden
Geldschulden und Verbindlichkeiten seit 2012 hingewiesen. Hier kommt vom
Kämmerer der Hinweis, dass weitere Schulden nur gemacht werden sollten, wenn es
sich hierbei um rentierliche Schulden handelt.
Ratsmitglied Wolfgang Sievers, GfW,
macht deutlich, dass für ihn die Erarbeitung des Jahresabschlusses 2015 zu
lange Zeit in Anspruch genommen hat. Positiv sei zumindestens, dass das
Zahlenwerk außer die Verschuldung sehr positiv ausfällt. Gerade im Bereich der
Verschuldung muss dringend gegengesteuert werden.
Um 19:54 Uhr verlässt BGM Völler
die Sitzung.
Da keine weiteren Wortmeldungen
vorliegen, lässt Ratsvorsitzender Grohn über die Beschlussvorschläge der
Verwaltung abstimmen.
Zu a): Mit 23 Ja Stimmen und 3
Enthaltungen wird der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen.
Zu b1): Mit 23 Ja Stimmen und 3 Enthaltungen wird beschlossen, den
Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 939.988,90 € in die
Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen.
Zu b2): Mit 23 Ja Stimmen und 3
Enthaltungen wird beschlossen, den Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses
in Höhe von 178.647,97 € in die Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen
Ergebnisses zuzuführen.
Zu c): Mit
23 Ja Stimmen und 3 Enthaltungen wird beschlossen, den Bürgermeister zu
entlasten.
Abstimmungsergebnis: