Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Von daher gesehen wird seitens der Verwaltung nunmehr vorgeschlagen, den alten Satzungsbeschluss vom 14.03.2013 aufzuheben, Kenntnis davon zu nehmen, dass die Betroffenheitsbeteiligung durchgeführt und keine Bedenken geäußert wurden und dass der Bebauungsplan als Satzung gem. § 10 BauGB erneut beschlossen werden sollte.

 


Betreff:

 

Der Bebauungsplan A 12 wurde vom Rat am 14.03.2013 als Satzung beschlossen. Die Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden erfolgte am 10.05.2013. Im Rahmen einer Bauvoranfrage machte die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Aurich deutlich, dass ihre Stellungnahme vom 10.10.2012 im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes wohl unzureichend abgewogen worden wäre. In einem persönlichen Gespräch beim Landkreis mit Vertretern der Naturschutzabteilung und des Planungsamtes wurde erklärt, dass der ursprüngliche naturschutzfachliche Bestandsplan des Fehnkasernengeländes aufgrund der laufenden Abbrucharbeiten im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses in 2013 nicht mehr den tatsächlichen Gegebenheiten entsprach. Vorgesehene zu erhaltene Bäume waren gefällt worden und zwischenzeitlich hatte sich aufgrund der Räumungsarbeiten eine fast 2.000 qm große Wasserfläche (Senke) gebildet. Diese Wasserfläche, die mittlerweile wieder verfüllt wurde, hatte aus Sicht des Landkreises Aurich eine naturschutzfachliche Wertigkeit erlangt. Des Weiteren wurden Aussagen zu Federmausbeständen verlangt. Im Einvernehmen mit dem Investor, die R u. B Immobilien GmbH & Co. KG in 26789 Leer, dem Landkreis Aurich und der Stadt Wiesmoor wurde mittlerweile die Problematik aufgearbeitet. An Kompensationsmaßahmen sind u.a. etliche Bäume im Bereich der Erschließungsstraße zu pflanzen. Als Kompensationsgewässer für die sich mittlerweile gebildete Senke im Plangebiet stellt die Stadt das Regenrückhaltebecken am Wiesenweg zur Verfügung.

 

Da die naturschutzfachlichen Belange geändert und ergänzt worden sind, müssen diese Änderungen und Ergänzungen in die Bauleitplanung einfließen. Im Einvernehmen mit dem Landkreis Aurich sollte daher ein neuer Satzungsbeschluss und eine erneute Bekanntmachung im Amtsblatt durchgeführt werden. Da die Planunterlagen nach der durchgeführten öffentlichen Auslegung geändert worden sind, ist ebenfalls eine entsprechende Betroffenheitsbeteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange und der Grundstückseigentümer erforderlich. Die Unterlagen wurden daher dem Landkreis Aurich und dem Eigentümer, die R u. B Immobilien GmbH & Co. KG in Leer, zugesandt. Die Betroffenen erklärten sich mit den naturschutzfachlichen Änderungen und Ergänzungen einverstanden.

 

Johannes Bohlen erläutert die Vorlage und antwortet auf eine entsprechende Frage, dass für die Stadt keine Kosten entstehen.

 

 


Abstimmungsergebnis: