Sitzung: 13.09.2017 Ausschuss für Haushalt und Finanzen
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1
Vorlage: BV/187/2017
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung schlägt vor,
a) den Jahresabschluss für das
Haushaltsjahr 2016 zu beschließen,
b) 1. den Jahresfehlbetrag
des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 495.296,18 € aus der Rücklage aus
Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zu entnehmen,
2. den Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses in
Höhe von 101.038,07 € in die Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen
Ergebnisses zuzuführen,
und
c)
die Entlastung des Bürgermeisters zu beschließen.
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss für das
Haushaltsjahr 2016, der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des
Jahresabschlusses 2016 und die dazu erarbeitete Stellungnahme wurden, soweit
sie in Papierform zur Verfügung gestellt wurden, gesondert verschickt.
Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG
beschließt der Rat über den Jahresabschluss, die Zuführung zu bzw. die Entnahme
aus den Überschussrücklagen und die Entlastung des Bürgermeisters.
Fachbereichsleiter Brooksiek teilt
die wichtigsten Daten des Jahresabschlusses 2016 vor. Er weist insbesondere
darauf hin, dass im ordentlichen Ergebnis eine Verbesserung gegenüber der
Planung von ca. 811.000,00 € erreicht werden konnte. In der Finanzrechnung
konnte bei den Ein- und Auszahlungen aus laufenden Verwaltungstätigkeit eine
Verbesserung gegenüber der Planung von ca. 630.000,00 € erreicht werden.
Bei der Finanzierung aus
Investitionstätigkeiten konnte das Saldo gegenüber der Planung um 2,8 Mio. Euro
verbessert werden. Dies ist dadurch bedingt, dass einige Investitionen nicht
getätigt wurden und somit auch keine größeren Kredite aufgenommen werden
mussten.
Ausschussmitglied Weiss, WB,
spricht den hohen Verschuldungsstand, wie auch im Prüfungsbericht aufgeführt,
an. Er zeigt sich jedoch erfreut darüber, dass im Jahre 2016 gut gewirtschaftet
worden ist.
Ausschussmitglied Sievers, GfW, weist auf die Prüfungsbemerkung des RPA hin. Seines Erachtens müssten diese intensiv abgearbeitet werden. BGM Völler weist darauf hin, dass die Stadt Wiesmoor im Vergleich mit anderen Kommuen relativ wenige Prüfungsbemerkungen im Prüfungsbericht hat.
Abstimmungsergebnis:
Folgende Beschlüsse werden laut
Beschlussvorlage gefasst:
Die Punkte a) und b) 1. und b) 2.
werden zusammengefasst:
Abstimmung: 8 Ja-Stimmen, 1
Enthaltung.
Zu Punkt c) 8 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung.