Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung schlägt vor,

 

a) den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016 zu beschließen,

 

b) 1.        den Jahresfehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 495.296,18 € aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zu entnehmen,

 

 2.        den Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 101.038,07 € in die Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen,

 

und

 

 c)        die Entlastung des Bürgermeisters zu beschließen.

 

 


Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016, der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 und die dazu erarbeitete Stellungnahme wurden, soweit sie in Papierform zur Verfügung gestellt wurden, gesondert verschickt.

 

Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG beschließt der Rat über den Jahresabschluss, die Zuführung zu bzw. die Entnahme aus den Überschussrücklagen und die Entlastung des Bürgermeisters.

 

Fachbereichsleiter Brooksiek teilt die wichtigsten Daten des Jahresabschlusses 2016 vor. Er weist insbesondere darauf hin, dass im ordentlichen Ergebnis eine Verbesserung gegenüber der Planung von ca. 811.000,00 € erreicht werden konnte. In der Finanzrechnung konnte bei den Ein- und Auszahlungen aus laufenden Verwaltungstätigkeit eine Verbesserung gegenüber der Planung von ca. 630.000,00 € erreicht werden.

 

Bei der Finanzierung aus Investitionstätigkeiten konnte das Saldo gegenüber der Planung um 2,8 Mio. Euro verbessert werden. Dies ist dadurch bedingt, dass einige Investitionen nicht getätigt wurden und somit auch keine größeren Kredite aufgenommen werden mussten.

 

 

 

Ausschussmitglied Weiss, WB, spricht den hohen Verschuldungsstand, wie auch im Prüfungsbericht aufgeführt, an. Er zeigt sich jedoch erfreut darüber, dass im Jahre 2016 gut gewirtschaftet worden ist.

 

Ausschussmitglied Sievers, GfW, weist auf die Prüfungsbemerkung des RPA hin. Seines Erachtens müssten diese intensiv abgearbeitet werden. BGM Völler weist darauf hin, dass die Stadt Wiesmoor im Vergleich mit anderen Kommuen relativ wenige Prüfungsbemerkungen im Prüfungsbericht hat. 


Abstimmungsergebnis:

 

Folgende Beschlüsse werden laut Beschlussvorlage gefasst:

 

Die Punkte a) und b) 1. und b) 2. werden zusammengefasst:

Abstimmung: 8 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung.

 

Zu Punkt c) 8 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung.