Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 3

Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016, der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 und die dazu erarbeitete Stellungnahme wurden, soweit sie in Papierform zur Verfügung gestellt wurden, gesondert verschickt.

 

Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG beschließt der Rat über den Jahresabschluss, die Zuführung zu bzw. die Entnahme aus den Überschussrücklagen und die Entlastung des Bürgermeisters.

 

Jens Brooksiek trägt die Vorlage vor. Er erläutert Auszüge aus der Ergebnis- und Finanzrechung sowie der Bilanz, die über den Beamer angezeigt werden.

 

Ratsmitglied Friedhelm Jelken, CDU, erklärt, dass die CDU-Fraktion davon ausgeht, dass die Verwaltung die einzelnen Prüfungsvermerke des Rechnungsprüfungsamtes allesamt abarbeitet und umsetzt. Aus dem Grund kann die CDU-Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmen.

 

Um 19:52 verlässt BGM Völler den Ratssaal.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt Ratsvorsitzender Grohn über die Beschlussvorschlag abstimmen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung schlägt vor,

 

a) den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016 zu beschließen,

 

Einstimmig (22 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen) stimmt der Rat dem Beschlussvorschlag  zu.

 

b) 1.        den Jahresfehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 495.296,18 € aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zu entnehmen,

 

Einstimmig (22 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen) stimmt der Rat dem Beschlussvorschlag  zu.

 

 2.        den Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 101.038,07 € in die Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen,

 

Einstimmig (22 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen) stimmt der Rat dem Beschlussvorschlag  zu.

 

und

 

 c)        die Entlastung des Bürgermeisters zu beschließen.

 

Einstimmig (22 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen) stimmt der Rat dem Beschlussvorschlag  zu.


Abstimmungsergebnis: