Sitzung: 25.09.2017 Rat
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 3
Vorlage: BV/187/2017
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss für das
Haushaltsjahr 2016, der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des
Jahresabschlusses 2016 und die dazu erarbeitete Stellungnahme wurden, soweit
sie in Papierform zur Verfügung gestellt wurden, gesondert verschickt.
Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG
beschließt der Rat über den Jahresabschluss, die Zuführung zu bzw. die Entnahme
aus den Überschussrücklagen und die Entlastung des Bürgermeisters.
Jens Brooksiek trägt die Vorlage
vor. Er erläutert Auszüge aus der Ergebnis- und Finanzrechung sowie der Bilanz,
die über den Beamer angezeigt werden.
Ratsmitglied Friedhelm Jelken,
CDU, erklärt, dass die CDU-Fraktion davon ausgeht, dass die Verwaltung die
einzelnen Prüfungsvermerke des Rechnungsprüfungsamtes allesamt abarbeitet und
umsetzt. Aus dem Grund kann die CDU-Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmen.
Um 19:52 verlässt BGM Völler den
Ratssaal.
Da keine weiteren Wortmeldungen
vorliegen, lässt Ratsvorsitzender Grohn über die Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung schlägt vor,
a) den Jahresabschluss für das
Haushaltsjahr 2016 zu beschließen,
Einstimmig (22 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen)
stimmt der Rat dem Beschlussvorschlag
zu.
b) 1. den Jahresfehlbetrag
des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 495.296,18 € aus der Rücklage aus
Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zu entnehmen,
Einstimmig (22 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen)
stimmt der Rat dem Beschlussvorschlag
zu.
2. den Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses in
Höhe von 101.038,07 € in die Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen
Ergebnisses zuzuführen,
Einstimmig (22 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen)
stimmt der Rat dem Beschlussvorschlag
zu.
und
c)
die Entlastung des Bürgermeisters zu beschließen.
Einstimmig (22 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen) stimmt der Rat dem Beschlussvorschlag zu.
Abstimmungsergebnis: