Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Richtlinie zu beschließen.


Sachverhalt:

 

Die Verwaltung hat eine Richtlinie für die Kunst- und Kulturförderung in der Stadt Wiesmoor erarbeitet.

 

Anträge können danach gemeinnützige Vereine und andere privatrechtliche Träger stellen.

Förderfähig sind künstlerische und kulturelle Projektvorhaben. Es können bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben bis zu einer Maximalförderung von 6.000 € gewährt werden.

Sie kann auch durch eine Unterstützung des Bauhofes mit max. 3.000 € erfolgen.

 

Da die Förderrichtlinie auf die bisherigen Zuschüsse an bestehenden Veranstaltungen zugeschnitten ist, profitieren davon derzeit der Kultur- und Kunstkreis, die Nordbrücke sowie die Veranstaltung „Nach oben offen”.

 

Ausschussmitglied Nicole Elit nimmt wieder an der Sitzung teil.

 

Die Ausschussvorsitzende erteilt BGM Völler das Wort, der ergänzend zur Vorlage erläutert, dass neben dem Kunsthaus Nordbrücke, dem Kultur- und Kunstkreis und Susannes Buchhandlung (Veranstaltung: „NachObenOffen“) in der Vergangenheit auch die Niederdeutsche Bühne gefördert wurde, und zwar in Form einer Ausfallbürgschaft für die großen Theaterprojekte auf der Freilichtbühne. Diese Bürgschaft wurde seitens der Niederdeutschen Bühne jedoch nicht in Anspruch genommen.

 

Ausschussmitglied Horst-Richard Schlösser, GfW, nimmt seit 17:18 Uhr wieder an der Sitzung teil.

 

BGM Völler führt weiter fort und erklärt, dass bei dem Entwurf der einheitlichen Förderrichtlinie für Kulturprojekte zwei Änderungen eingearbeitet wurden, die rot gekennzeichnet seien. Für das Jahr 2018 liegt seitens der Künstlervereinigung Nordbrücke bereits ein Förderantrag vor. BGM Völler sagt, dass die Vereine Planungssicherheit benötigen, da die Projekte oftmals weit im Voraus geplant werden.

 

Ausschussmitglied Horst-Richard Schlösser, GfW, moniert den Passus, in dem geschrieben steht, dass die Fördersumme für ein Projekt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und höchstens 6000 Euro betragen wird. Dies sei nicht konkret genug.

 

BGM Völler sagt, dass dieser Aspekt in einer Förderrichtlinie nicht konkreter aufgenommen werden kann, da sie für unterschiedliche Kulturprojekte erstellt wurde und der Finanzrahmen auch immer unterschiedlich wäre.

 


Abstimmungsergebnis: