Sitzung: 24.10.2017 Ausschuss für Jugend, Schule, Sport, Soziales und Kultur
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Enthaltungen: 1
Vorlage: BV/207/2017
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung schlägt vor, die Richtlinie zu beschließen.
Sachverhalt:
Die
Verwaltung hat eine Richtlinie für die Kunst- und Kulturförderung in der Stadt
Wiesmoor erarbeitet.
Anträge
können danach gemeinnützige Vereine und andere privatrechtliche Träger stellen.
Förderfähig
sind künstlerische und kulturelle Projektvorhaben. Es können bis zu 50% der
förderfähigen Ausgaben bis zu einer Maximalförderung von 6.000 € gewährt
werden.
Sie kann
auch durch eine Unterstützung des Bauhofes mit max. 3.000 € erfolgen.
Da die
Förderrichtlinie auf die bisherigen Zuschüsse an bestehenden Veranstaltungen
zugeschnitten ist, profitieren davon derzeit der Kultur- und Kunstkreis, die
Nordbrücke sowie die Veranstaltung „Nach oben offen”.
Ausschussmitglied
Nicole Elit nimmt wieder an der Sitzung teil.
Die
Ausschussvorsitzende erteilt BGM Völler das Wort, der ergänzend zur Vorlage
erläutert, dass neben dem Kunsthaus Nordbrücke, dem Kultur- und Kunstkreis und
Susannes Buchhandlung (Veranstaltung: „NachObenOffen“) in der Vergangenheit
auch die Niederdeutsche Bühne gefördert wurde, und zwar in Form einer
Ausfallbürgschaft für die großen Theaterprojekte auf der Freilichtbühne. Diese
Bürgschaft wurde seitens der Niederdeutschen Bühne jedoch nicht in Anspruch
genommen.
Ausschussmitglied
Horst-Richard Schlösser, GfW, nimmt seit 17:18 Uhr wieder an der Sitzung teil.
BGM
Völler führt weiter fort und erklärt, dass bei dem Entwurf der einheitlichen
Förderrichtlinie für Kulturprojekte zwei Änderungen eingearbeitet wurden, die
rot gekennzeichnet seien. Für das Jahr 2018 liegt seitens der Künstlervereinigung
Nordbrücke bereits ein Förderantrag vor. BGM Völler sagt, dass die Vereine
Planungssicherheit benötigen, da die Projekte oftmals weit im Voraus geplant
werden.
Ausschussmitglied
Horst-Richard Schlösser, GfW, moniert den Passus, in dem geschrieben steht,
dass die Fördersumme für ein Projekt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
und höchstens 6000 Euro betragen wird. Dies sei nicht konkret genug.
BGM
Völler sagt, dass dieser Aspekt in einer Förderrichtlinie nicht konkreter
aufgenommen werden kann, da sie für unterschiedliche Kulturprojekte erstellt
wurde und der Finanzrahmen auch immer unterschiedlich wäre.
Abstimmungsergebnis: