Sitzung: 11.12.2017 Rat
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/207/2017
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung schlägt vor, die Richtlinie zu beschließen.
Sachverhalt:
Die
Verwaltung hat eine Richtlinie für die Kunst- und Kulturförderung in der Stadt
Wiesmoor erarbeitet.
Anträge
können danach gemeinnützige Vereine und andere privatrechtliche Träger stellen.
Förderfähig
sind künstlerische und kulturelle Projektvorhaben. Es können bis zu 50% der
förderfähigen Ausgaben bis zu einer Maximalförderung von 6.000 € gewährt
werden.
Sie kann
auch durch eine Unterstützung des Bauhofes mit max. 3.000 € erfolgen.
Da die
Förderrichtlinie auf die bisherigen Zuschüsse an bestehenden Veranstaltungen
zugeschnitten ist, profitieren davon derzeit der Kultur- und Kunstkreis, die
Nordbrücke sowie die Veranstaltung „Nach oben offen”.
BGM Völler erläutert den Sachverhalt.
Ratsmitglied Klaus-Dieter Reder, CDU, begrüßt es im Namen der
CDU-Fraktion, dass solch eine Richtlinie nun auf den Weg gebracht wird. Dadurch
ergibt sich Handlungs- und Planungssicherheit für die Kulturschaffenden. Da
sich Wiesmoor im Bereich der kulturellen Angebote aber sicherlich noch
weiterentwickeln wird, bedarf es zukünftig auch einer Weiterentwicklung der
Kulturrichtlinie.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt stellv. Ratsvorsitzender Friedhelm Jelken über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: