Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Festlegung der Einrichtung zu beschließen.


Sachverhalt:

 

Die Baumaßnahme für den Teilbereich der Narzissenstraße von der Einmündung Mullberger Straße bis zur Einmündung in den Kreuzungsbereich der Marktstraße wurde in der VA-Sitzung am 06.11.2017 sowie in der Wegeausschusssitzung am 16.11.2017 behandelt.

 

Bei der geplanten Baumaßnahme handelt es sich um eine beitragspflichtige Ausbaumaßnahme gemäß den Bestimmungen der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Wiesmoor.

Für die rechtssichere Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist für diesen auszubauenden Teilbereich die Bildung einer Anlage erforderlich.

Dies begründet sich wie folgt:

 

Maßgeblich für die beitragsrechtliche Entscheidung ist das Erscheinungsbild nach der Durchführung der Ausbaumaßnahme. Hier ist auch die Gestaltung des weiteren Verlaufs der Narzissenstraße in die Prüfung mit einzubeziehen.

Derzeit gibt es keine Planungen, wie die Narzissenstraße vom Kreuzungsbereich Marktstraße bis zum Kreuzungsbereich Kornblumenweg zukünftig gestaltet wird. Ein weiterer Ausbau ist jedoch über kurz oder lang erforderlich. Schon jetzt unterscheidet sich dieser Streckenabschnitt in der ausgebauten Breite von der nun auszubauenden Anlage.

 

Bei der Stichstraße zum Kanal handelt es sich zudem um eine Sackgasse mit reinem Anliegerverkehr, während der Bereich zwischen Marktstraße und Kornblumenweg und darüber hinaus wesentlich mehr Verkehr aufnehmen muss, allein schon aufgrund der Stichstraßen, die in diesem Teilbereich in die Narzissenstraße einmünden. 

Dementsprechend ist dieser Bereich als Straße mit starkem innerörtlichen Verkehr einzustufen.

 

Aus den vorgenannten Gründen handelt es sich bei der nun auszubauenden Einrichtung demnach um eine selbstständige Anlage.

 

Die Einrichtung ist im anliegenden Lageplan dargestellt und beginnt an der Einmündung Mullberger Straße bis zur Einmündung in den Kreuzungsbereich der Marktstraße.

Hier wird eine neue Oberflächenentwässerungsleitung verlegt, die auch das Oberflächenwasser des weiteren Verlaufs der Narzissenstraße aufnehmen muss.

Die vorhandene Leitung stammt aus den 60 er Jahren und ist abgängig.

 

Eine Schmutzwasserkanalleitung wird verlegt bis zur Einfahrt des Flurstücks 6/13.

 

Die Fahrbahn ist ca. 90 m lang und besteht aus einem Sandkoffer, einer Schottertragschicht von d=15 cm, einer Bitumentragschicht von d= 10 cm sowie einer Deckschicht von d= 4 cm. Die Fahrbahn wird mit einer 2-reihigen Rinne und einem Bord versehen.

Es wird kein Gehweg angelegt.

Die vorhandene Beleuchtung wird um eine zusätzliche Straßenlaterne erweitert.

 

Johannes Bohlen trägt den Sachverhalt vor. Eine entsprechende Planzeichnung wird über den Beamer angezeigt.

 

Ratsmitglied Horst-Richard Schlösser, GfW, bemängelt, dass die Straßenschäden an der Mullberger Straße aufgrund der Bautätigkeiten immer größer werden. Aus dem Grund plädiert er dafür, dass der Schwerlastverkehr diesen Bereich der Mullberger Straße nicht mehr befahren sollte und hierfür die vorhandene Absperrung wieder installiert wird.

Johannes Bohlen erklärt, dass die dort vorhandene Sperre nach dem Bau der Häuser wieder aufgestellt wird. Die Planungen sehen es aber vor, dass der Baustellenverkehr über die Mullberger Straße anstatt über die Marktstraße erfolgt.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt Ratsvorsitzender Friedhelm Jelken über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Abstimmungsergebnis: