Sitzung: 11.12.2017 Rat
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/227/2017
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung schlägt vor, die Festlegung der Einrichtung zu beschließen.
Sachverhalt:
Die
Baumaßnahme für den Teilbereich der Narzissenstraße von der Einmündung
Mullberger Straße bis zur Einmündung in den Kreuzungsbereich der Marktstraße
wurde in der VA-Sitzung am 06.11.2017 sowie in der Wegeausschusssitzung am
16.11.2017 behandelt.
Bei der
geplanten Baumaßnahme handelt es sich um eine beitragspflichtige Ausbaumaßnahme
gemäß den Bestimmungen der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Wiesmoor.
Für die
rechtssichere Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist für diesen auszubauenden
Teilbereich die Bildung einer Anlage erforderlich.
Dies
begründet sich wie folgt:
Maßgeblich
für die beitragsrechtliche Entscheidung ist das Erscheinungsbild nach der
Durchführung der Ausbaumaßnahme. Hier ist auch die Gestaltung des weiteren
Verlaufs der Narzissenstraße in die Prüfung mit einzubeziehen.
Derzeit gibt
es keine Planungen, wie die Narzissenstraße vom Kreuzungsbereich Marktstraße
bis zum Kreuzungsbereich Kornblumenweg zukünftig gestaltet wird. Ein weiterer
Ausbau ist jedoch über kurz oder lang erforderlich. Schon jetzt unterscheidet
sich dieser Streckenabschnitt in der ausgebauten Breite von der nun
auszubauenden Anlage.
Bei der
Stichstraße zum Kanal handelt es sich zudem um eine Sackgasse mit reinem
Anliegerverkehr, während der Bereich zwischen Marktstraße und Kornblumenweg und
darüber hinaus wesentlich mehr Verkehr aufnehmen muss, allein schon aufgrund
der Stichstraßen, die in diesem Teilbereich in die Narzissenstraße
einmünden.
Dementsprechend
ist dieser Bereich als Straße mit starkem innerörtlichen Verkehr einzustufen.
Aus den
vorgenannten Gründen handelt es sich bei der nun auszubauenden Einrichtung
demnach um eine selbstständige Anlage.
Die
Einrichtung ist im anliegenden Lageplan dargestellt und beginnt an der
Einmündung Mullberger Straße bis zur Einmündung in den Kreuzungsbereich der
Marktstraße.
Hier wird
eine neue Oberflächenentwässerungsleitung verlegt, die auch das
Oberflächenwasser des weiteren Verlaufs der Narzissenstraße aufnehmen muss.
Die
vorhandene Leitung stammt aus den 60 er Jahren und ist abgängig.
Eine
Schmutzwasserkanalleitung wird verlegt bis zur Einfahrt des Flurstücks 6/13.
Die Fahrbahn
ist ca. 90 m lang und besteht aus einem Sandkoffer, einer Schottertragschicht
von d=15 cm, einer Bitumentragschicht von d= 10 cm sowie einer Deckschicht von
d= 4 cm. Die Fahrbahn wird mit einer 2-reihigen Rinne und einem Bord versehen.
Es wird kein
Gehweg angelegt.
Die
vorhandene Beleuchtung wird um eine zusätzliche Straßenlaterne erweitert.
Johannes Bohlen trägt den
Sachverhalt vor. Eine entsprechende Planzeichnung wird über den Beamer
angezeigt.
Ratsmitglied
Horst-Richard Schlösser, GfW, bemängelt, dass die Straßenschäden an der
Mullberger Straße aufgrund der Bautätigkeiten immer größer werden. Aus dem
Grund plädiert er dafür, dass der Schwerlastverkehr diesen Bereich der
Mullberger Straße nicht mehr befahren sollte und hierfür die vorhandene
Absperrung wieder installiert wird.
Johannes
Bohlen erklärt, dass die dort vorhandene Sperre nach dem Bau der Häuser wieder
aufgestellt wird. Die Planungen sehen es aber vor, dass der Baustellenverkehr
über die Mullberger Straße anstatt über die Marktstraße erfolgt.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt Ratsvorsitzender Friedhelm Jelken über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: