Sitzung: 11.12.2017 Rat
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/232/2017
Beschlussvorschlag:
Die beigefügte Steuerhebesatzsatzung mit den Steuerhebesätzen für die Grundsteuer A und B jeweils in Höhe von 383 % und für die Gewerbesteuer in Höhe von 377 % wird beschlossen.
Sachverhalt:
Die Steuerhebesätze werden seit 2013 in einer eigenen
Steuerhebesatzsatzung festgesetzt. Die Steuerhebesatzsatzung kann unabhängig
vom Haushaltsplan beschlossen werden und in Kraft treten. Für 2018 empfiehlt
die Verwaltung, die Steuerhebesätze in gleicher Höhe wie im Vorjahr
festzusetzen. Dies bedeuten Steuerhebesätze für die Grundsteuern A und B
jeweils in Höhe von 383 % und für die Gewerbesteuer in Höhe von 377 %. Ein
entsprechender Satzungsentwurf ist als Anlage beigefügt.
Jens Brooksiek erläutert den Sachverhalt.
Ratsfrau Friederike Dirks, CDU, begrüßt es im Namen der CDU-Fraktion,
dass die Steuerhebesätze nicht erhöht werden. Die Bürger sollten nicht
zusätzlich belastet werden. Außerdem setze man mit stabilen Steuerhebesätzen
ein positives Signal in Richtung der Gewerbetreibenden.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt stellv. Ratsvorsitzender Friedhelm Jelken über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: