Beschluss: Beschlossen

Mit der Neubesetzung des Verwaltungsausschusses nach § 71 Abs. 9 Satz 2 NKomVG (die tatsächlich einer Auflösung und Neubildung entspricht) verlieren die Stellvertreter des Bürgermeisters ihre Funktion, da sie für den Moment der Neubesetzung nicht mehr Beigeordnete sind. Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass die Stellvertreter des Bürgermeisters neu gewählt werden.

 

Die Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters, die keiner Vorbereitung durch den Verwaltungsausschuss bedarf, erfolgt nach § 81 Abs. 2 NKomVG. Vorschlagsberechtigt ist jedes Ratsmitglied, wählbar jedoch nur ein/e Beigeordnete/r (stimmberechtigte Mitglieder des Verwaltungsausschusses). Für jedes Stellvertreteramt ist eine gesonderte Wahl erforderlich.

 

Das Verfahren richtet sich nach § 67 NKomVG. Die nach Satz 3 erforderliche „Mehrheit der Mitglieder des Rates“ beträgt 16 Stimmen.  

 

Ratsvorsitzender Jens Peter Grohn führt in die Thematik ein.

 

Für den ersten Wahlgang der ehrenamtlichen Stellvertreterin/ des Stellvertreters schlägt Ratsherr Klaus-Dieter Reder, CDU, den Ratsherrn Friedhelm Jelken, CDU, vor.

 

Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.

 

Es wird offen über den Vorschlag Friedhelm Jelken zum stv. BGM zu wählen abgestimmt.


Mit 22 Ja-Stimmen und 6 Enthaltungen wird Ratsherr Friedhelm Jelken (CDU) zum stv. BGM gewählt.

 

Im zweiten Wahlgang schlägt der Ratsherr Johannes Kleen, SPD, den Ratsvorsitzenden Jens Peter Grohn, SPD, vor.

 

Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.

 

Ratsvorsitzender Jens Peter Grohn gibt daraufhin die Sitzungsleitung an Friedhelm Jelken ab.

 

Es wird offen über den Vorschlag Jens Peter Grohn zum stv. BGM zu wählen abgestimmt.

 

Mit 23 Ja-Stimmen und 5 Enthaltungen wird Jens Peter Grohn (SPD) zum stv. BGM gewählt.

 

Die Sitzungsleitung wird danach zurück an den Ratsvorsitzenden Jens Peter Grohn gegeben.


Abstimmungsergebnis: