Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung empfiehlt, den Haushalt 2018 zu beschließen.  


Sachverhalt:

 

Auf die zum Haushalt 2018 übermittelten Unterlagen wird verwiesen.

 

Jens Brooksiek trägt den Haushaltsentwurf 2018 mittels Beamer vor.

 

Ausschussmitglied Sievers, FDP/ödp, befürchtet, dass die eingeplante Lohnsteigerung für das Personal in Höhe von 2,5 % im Hinblick auf die bereits getroffenen Abschlüsse in der Metallindustrie nicht ausreichen wird. Dieses wird seitens der Verwaltung nicht gesehen, zumal die Tarifverhandlungen erst Anfang März beginnen.

 

Ausschussmitglied Sievers, FDP/ödp, erkundigt sich, wo im Haushaltsplan die Wertgrenze von 2,3 Mio. Euro gem. § 12 KomHKVO steht. Jens Brooksiek teilt daraufhin mit, dass die Wertgrenze für Investitionen nach § 12 KomHKVO unter § 6 der Haushaltssatzung zu finden ist.

 

Des Weiteren erkundigt sich Ausschussmitglied Sievers, FDP/ödp, ob für die Gewinne aus der Beteiligung an der EWE-Netz GmbH Kapitalertragssteuern zu zahlen sind. Jens Brooksiek vertritt die Auffassung, dass hier keine Kapitalertragssteuern anfallen, da die Beteiligung über den Kindergarten vorgenommen wird und der Kindergartenbetrieb immer defizitär ist. Er sagt jedoch eine genaue Klärung zu.

 

Johannes Kleen, SPD, teilt mit, dass seine Fraktion dem Haushalt 2018 zustimmen wird.

 

Reiner Zigan, CDU, teilt ebenfalls mit, dass seine Fraktion dem Haushalt 2018 auch zustimmen wird.

 

Ausschussmitglied Weiss, WB, bemängelt, dass aus seiner Sicht der Fraktion WB folgende Punkte im Haushalt fehlen bzw. ihm missfallen:

 

 

      -         Die Wertgrenze für die Wirtschaftlichkeitsberechnung in Höhe von 2,3 Mio. Euro wird als zu hoch angesehen. Aus Sicht des WB sind Wirtschaftlichkeitsberechnungen oftmals auch für geringerwertige Maßnahmen erforderlich.

 

-       Die Beteiligung an die EWE-Netz GmbH wird nicht für sinnvoll gehalten, da ein Totalverlust der investierten Summe für möglich gehalten wird. Außerdem ist die Fraktion der Ansicht, dass durch die Beteiligung an der Netz GmbH die Bürger erhöhte Netzentgelte zahlen müssen.

 

-       Die Kostensteigerung im Personalbereich von über 400.000,00 € wird als zu hoch angesehen.

 

-       Das Defizit der LWTG in Höhe von rd. 650.000,00 € für 2017 wird weiterhin als zu hoch angesehen. In diesem Zusammenhang stellt Ausschussmitglied Weiss, WB, die Frage, warum im Haushalt 2018 für dieses Defizit 700.000,00 € eingeplant sind. Jens Brooksiek teilt daraufhin mit, dass die 700.000,00 € aus Sicherheitsgründen eingeplant sind, da das Defizit bei der LWTG jährlich schwankt.

 

-       Für die Änderung im Notfalldienst sollte aus Sicht der WB ein Betrag, der mit Sperrvermerk versehen ist, eingeplant werden.

 

-       Für die Konzentrationsplanung zum Torfabbau sollte ein geringer Betrag eingeplant werden.

 

Aus den vorgenannten Gründen wird die Fraktion WB dem Haushalt nicht zustimmen.

 

Zu einigen der aufgeführten Punkte nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

In Bezug auf die Beteiligung an die EWE-Netz GmbH teilt Jens Brooksiek mit, dass zwischen der EWE-Netz GmbH und der EWE AG es einen Gewinnabführungsvertrag gibt und somit die Beteiligung der Kommunen zu Lasten der EWE AG geht und nicht zu Lasten der Bürger.

 

BGM Völler teilt ebenfalls mit, dass sich durch die Beteiligung der Kommunen über die KNN an die EWE-Netz GmbH deren Gewinne schmälern werden. Weiterhin teilt er mit, dass zurzeit 83 Kommunen eine Beteiligung zeichnen. Ein Worst-Case für diese Beteiligung sieht er als sehr unwahrscheinlich an.

 

Bezüglich der Wertgrenze gem. § 12 KomHKVO, die eine Wirtschaftlichkeitsberechnung erforderlich macht, teilt der BGM mit, dass dieser Wert in einem Gespräch der Bürgermeister mit der Kommunalaufsicht festgelegt worden ist. Es wurde vereinbart, dass die Kommunen 10 % des Ergebnishaushaltes als Wertgrenze festlegen sollten. Die Wertgrenze besagt nicht, dass auch unterhalb dieses Wertes eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durchgeführt werden kann. So macht aus seiner Sicht z.B. für einen Straßenbau von 500.000,00 € eine Wirtschaftlichkeitsberechnung keinen Sinn, es kann jedoch Maßnahmen für z.B. 10.000,00 € geben, wobei eine Wirtschaftlichkeitsberechnung Sinn macht.

 

Zu den über 400.000,00 € gestiegenen Personalkosten teilt der BGM Folgendes mit:

 

Diese Erhöhung beinhaltet eine eingerechnete tarifliche Erhöhung von 2,5 %. Außerdem hat es in 2017 aufgrund der neuen Entgeltordnung einige tarifliche Höhergruppierungen gegeben. Auch gab es einige betriebliche Höhergruppierungen.

 

Im Kindergartenbereich wird aufgrund der Ausweisung der Öffnungszeiten mehr Personal benötigt. Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es für kleinere Kommunen aufgrund des Tarifgefüges immer schwieriger wird, Personal zu gewinnen bzw. eigenes Personal, insbesondere Auszubildende, zu halten.

 

Ausschussmitglied Feiler, SPD, weist ebenfalls darauf hin, dass die Wertgrenze für die Wirtschaftlichkeitsberechnung nur eine sogenannte Pflichtgrenze ist. Bei Bedarf kann auch bei einer geringeren Investition eine Wirtschaftlichkeitsberechnung gefordert werden. Bezüglich der Beteiligung an die EWE-Netz GmbH sieht er keine Beeinflussung auf die Höhe der Netzentgelte für den Verbraucher. Aus seiner Sicht sind die Investitionskosten für den Spielplatz am Ottermeer ebenfalls gut angelegt, da dieser Spielplatz nicht nur von Touristen, sondern auch von vielen Einheimischen genutzt wird.

 

Ausschussmitglied Sievers, FDP/ödp, zeigt sich erfreut darüber, dass in 2018 keine Steuerhöhung vorgenommen wird.

 

Die Gruppe FDP/ödp stimmt dem Haushalt 2018 hier nicht zu, da aus seiner Sicht noch einige Punkte offen sind, er diese aber erst in der nächsten Ratssitzung vortragen wird.

 

Jens Brooksiek teilt noch zu der Beteiligung an der EWE-Netz GmbH mit, dass auch zu bedenken ist, dass die EWE-Netz GmbH als Gegenwert die Netze im Eigentum hat. Des Weiteren wird er die Bilanzzahlen der EWE-Netz GmbH besorgen.

 

Der Ausschussvorsitzende Saathoff lässt nunmehr über den Haushalt 2018 beschließen.   


Abstimmungsergebnis: