Sitzung: 14.02.2018 Ausschuss für Haushalt und Finanzen
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 2
Vorlage: BV/031/2018
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt, den Haushalt 2018 zu beschließen.
Sachverhalt:
Auf die zum Haushalt 2018
übermittelten Unterlagen wird verwiesen.
Jens Brooksiek trägt den
Haushaltsentwurf 2018 mittels Beamer vor.
Ausschussmitglied Sievers, FDP/ödp,
befürchtet, dass die eingeplante Lohnsteigerung für das Personal in Höhe von
2,5 % im Hinblick auf die bereits getroffenen Abschlüsse in der Metallindustrie
nicht ausreichen wird. Dieses wird seitens der Verwaltung nicht gesehen, zumal
die Tarifverhandlungen erst Anfang März beginnen.
Ausschussmitglied Sievers, FDP/ödp,
erkundigt sich, wo im Haushaltsplan die Wertgrenze von 2,3 Mio. Euro gem. § 12
KomHKVO steht. Jens Brooksiek teilt daraufhin mit, dass die Wertgrenze für
Investitionen nach § 12 KomHKVO unter § 6 der Haushaltssatzung zu finden ist.
Des Weiteren erkundigt sich
Ausschussmitglied Sievers, FDP/ödp, ob für die Gewinne aus der Beteiligung an
der EWE-Netz GmbH Kapitalertragssteuern zu zahlen sind. Jens Brooksiek vertritt
die Auffassung, dass hier keine Kapitalertragssteuern anfallen, da die
Beteiligung über den Kindergarten vorgenommen wird und der Kindergartenbetrieb
immer defizitär ist. Er sagt jedoch eine genaue Klärung zu.
Johannes Kleen, SPD, teilt mit, dass
seine Fraktion dem Haushalt 2018 zustimmen wird.
Reiner Zigan, CDU, teilt ebenfalls
mit, dass seine Fraktion dem Haushalt 2018 auch zustimmen wird.
Ausschussmitglied Weiss, WB,
bemängelt, dass aus seiner Sicht der Fraktion WB folgende Punkte im Haushalt
fehlen bzw. ihm missfallen:
- Die Wertgrenze für die Wirtschaftlichkeitsberechnung in Höhe
von 2,3 Mio. Euro wird als zu hoch angesehen. Aus Sicht des WB sind
Wirtschaftlichkeitsberechnungen oftmals auch für geringerwertige Maßnahmen
erforderlich.
-
Die Beteiligung
an die EWE-Netz GmbH wird nicht für sinnvoll gehalten, da ein Totalverlust der
investierten Summe für möglich gehalten wird. Außerdem ist die Fraktion der
Ansicht, dass durch die Beteiligung an der Netz GmbH die Bürger erhöhte Netzentgelte
zahlen müssen.
-
Die
Kostensteigerung im Personalbereich von über 400.000,00 € wird als zu hoch
angesehen.
-
Das Defizit der
LWTG in Höhe von rd. 650.000,00 € für 2017 wird weiterhin als zu hoch
angesehen. In diesem Zusammenhang stellt Ausschussmitglied Weiss, WB, die
Frage, warum im Haushalt 2018 für dieses Defizit 700.000,00 € eingeplant sind.
Jens Brooksiek teilt daraufhin mit, dass die 700.000,00 € aus
Sicherheitsgründen eingeplant sind, da das Defizit bei der LWTG jährlich
schwankt.
-
Für die Änderung
im Notfalldienst sollte aus Sicht der WB ein Betrag, der mit Sperrvermerk
versehen ist, eingeplant werden.
-
Für die
Konzentrationsplanung zum Torfabbau sollte ein geringer Betrag eingeplant
werden.
Aus den
vorgenannten Gründen wird die Fraktion WB dem Haushalt nicht zustimmen.
Zu einigen
der aufgeführten Punkte nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
In Bezug auf
die Beteiligung an die EWE-Netz GmbH teilt Jens Brooksiek mit, dass zwischen
der EWE-Netz GmbH und der EWE AG es einen Gewinnabführungsvertrag gibt und
somit die Beteiligung der Kommunen zu Lasten der EWE AG geht und nicht zu
Lasten der Bürger.
BGM Völler
teilt ebenfalls mit, dass sich durch die Beteiligung der Kommunen über die KNN
an die EWE-Netz GmbH deren Gewinne schmälern werden. Weiterhin teilt er mit,
dass zurzeit 83 Kommunen eine Beteiligung zeichnen. Ein Worst-Case für diese
Beteiligung sieht er als sehr unwahrscheinlich an.
Bezüglich
der Wertgrenze gem. § 12 KomHKVO, die eine Wirtschaftlichkeitsberechnung
erforderlich macht, teilt der BGM mit, dass dieser Wert in einem Gespräch der
Bürgermeister mit der Kommunalaufsicht festgelegt worden ist. Es wurde
vereinbart, dass die Kommunen 10 % des Ergebnishaushaltes als Wertgrenze
festlegen sollten. Die Wertgrenze besagt nicht, dass auch unterhalb dieses
Wertes eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durchgeführt werden kann. So macht
aus seiner Sicht z.B. für einen Straßenbau von 500.000,00 € eine
Wirtschaftlichkeitsberechnung keinen Sinn, es kann jedoch Maßnahmen für z.B.
10.000,00 € geben, wobei eine Wirtschaftlichkeitsberechnung Sinn macht.
Zu den über
400.000,00 € gestiegenen Personalkosten teilt der BGM Folgendes mit:
Diese
Erhöhung beinhaltet eine eingerechnete tarifliche Erhöhung von 2,5 %. Außerdem
hat es in 2017 aufgrund der neuen Entgeltordnung einige tarifliche
Höhergruppierungen gegeben. Auch gab es einige betriebliche Höhergruppierungen.
Im
Kindergartenbereich wird aufgrund der Ausweisung der Öffnungszeiten mehr
Personal benötigt. Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es für
kleinere Kommunen aufgrund des Tarifgefüges immer schwieriger wird, Personal zu
gewinnen bzw. eigenes Personal, insbesondere Auszubildende, zu halten.
Ausschussmitglied
Feiler, SPD, weist ebenfalls darauf hin, dass die Wertgrenze für die
Wirtschaftlichkeitsberechnung nur eine sogenannte Pflichtgrenze ist. Bei Bedarf
kann auch bei einer geringeren Investition eine Wirtschaftlichkeitsberechnung
gefordert werden. Bezüglich der Beteiligung an die EWE-Netz GmbH sieht er keine
Beeinflussung auf die Höhe der Netzentgelte für den Verbraucher. Aus seiner
Sicht sind die Investitionskosten für den Spielplatz am Ottermeer ebenfalls gut
angelegt, da dieser Spielplatz nicht nur von Touristen, sondern auch von vielen
Einheimischen genutzt wird.
Ausschussmitglied
Sievers, FDP/ödp, zeigt sich erfreut darüber, dass in 2018 keine Steuerhöhung
vorgenommen wird.
Die Gruppe
FDP/ödp stimmt dem Haushalt 2018 hier nicht zu, da aus seiner Sicht noch einige
Punkte offen sind, er diese aber erst in der nächsten Ratssitzung vortragen
wird.
Jens
Brooksiek teilt noch zu der Beteiligung an der EWE-Netz GmbH mit, dass auch zu
bedenken ist, dass die EWE-Netz GmbH als Gegenwert die Netze im Eigentum hat.
Des Weiteren wird er die Bilanzzahlen der EWE-Netz GmbH besorgen.
Der Ausschussvorsitzende Saathoff lässt nunmehr über den Haushalt 2018 beschließen.
Abstimmungsergebnis: