Beschluss: Abgelehnt

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 8

Sachverhalt:

 

Der Antragsteller wird in der Sitzung den Antrag vorstellen. Die Verwaltung wird dann hierzu in der Sitzung berichten.

 

Der Antrag ist dieser Vorlage beigefügt.

 

Der Ausschussvorsitzende Reder (CDU) verliest den vorliegenden Antrag der Gruppe WB bezüglich der Konzentrationsplanung Torfabbau und erteilt dem Antragsteller das Wort.

 

Ausschussmitglied Weiss (WB) wünscht ein Sachstandbericht bezüglich der Konzentrationsplanung Torfabbau seitens der Verwaltung.

 

Fachbereichsleiter Johannes Bohlen berichtet, dass bekanntlich letztmalig in der Ausschusssitzung vom 10.05.2017 im Beisein des Landkreises Aurich, Amt f. Raumordnung, Herr de Vries, zu diesem Thema informiert wurde.

Die Verwaltung hat an ca. 50 Stellen im Stadtgebiet durch Probebohrungen die vorhandenen Moormächtigkeiten bestimmen lassen. Wie bereits ausführlich berichtet, wird es im aktuellen Entwurf zum RROP des Landkreises Aurich eine textliche Formulierung geben, gemäß der der industrielle Torfabbau nach Beschluss des RROP im Landkreis Aurich ausgeschlossen werde.

Außer in der Zeichnerischen Darstellung des RROP ausgewiesenen „Vorranggebiet Rohstoffgewinnung Torf“ und innerhalb des ausgewiesenen Bereichs des IGEK ist die weiter Inanspruchnahme von Hochmoorkörpern zur industriellen Torfgewinnung ausgeschlossen. Die Auslegung des Entwurfes zum RROP soll ab Ende Februar 2018 erfolgen.

Zielsetzung ist eine Konzentrationsplanung für den Torfabbau innerhalb des RROP.

 

Ausschussmitglied Weiss (WB) sieht hier nur eine Absichtserklärung.

 

Fachbereichsleiter Bohlen erklärt dem Antragsteller, dass er seine Aussage nur wiederholen könne. Nach Verabschiedung des RROP durch den Kreistag werde es künftig keinen neuen industriellen Torfabbau, wie soeben dargestellt, geben.

 

BGM Völler ergänzt, dass mit dem IGEK der Torfabbau nicht verhindert, sondern in Marcardsmoor konzentriert werde. Eine Verhinderungsplanung sei nicht zulässig. Diese Konzentrationsplanung gelte für den gesamten Landkreis Aurich. Nicht betroffen sind jedoch bestehende Genehmigungen, Torfabbau für städtebauliche Entwicklung (u. a. Schaffung von Wohnraum) und Torfabbau von Bürgern zum privaten Gebrauch.

 

Ausschussmitglied Weiss (WB) sieht die Gefahr von Einsprüchen bezüglich der Konzentrationsplanung durch den LK Aurich seitens der Torfabbauunternehmen. Daher sollte eine Konzentrationsplanung seitens der Stadt Wiesmoor weiter verfolgt werden. Ausschussmitglied Weiss (WB) fragt weiter, ob der Landkreis Aurich die tatsächlichen Torfmächtigkeiten prüfe. Er schließe weitere Anträge auf Torfabbau nicht aus.

 

Fachbereichsleiter Bohlen ist eine Überprüfung der Torfmächtigkeiten im Kreisgebiet durch den LK Aurich nicht bekannt.

 

Ausschussmitglied A. Meyer (SPD) kann die Argumentation des Antragstellers nicht nachvollziehen. Eine Konzentrationsplanung bedeute, dass auf bestimmten Flächen weiterhin Torfabbau möglich sei. Eine großflächige, kreisweite Kartierung könne nicht zielführend sein.

 

Ausschussschussmitglied Frau Fick-Tiggers (ÖDP) stimmt Ausschussmitglied A. Meyer (SPD zu. Es könne keine Verpflichtung seitens des Landkreises oder der Stadt geben.

 

Ausschussmitglied Feiler (SPD) erkundigt sich nach der Kostenschätzung von 10.000 € bis 20.000 € für die Konzentrationsplanung.

 

Ausschussmitglied Weiss (WB) erklärt, dass er die Summe aus den vorherigen Haushalten entnommen habe. Kleinstflächen müssten sicherlich nicht kartiert werden. Das Büro Diekmann und Mosebach habe bereits relevante Flächen ermittelt. Ausschussmitglied Weiss (WB) wünsche die Weitergabe der Daten an den Landkreis Aurich.

 

Fachbereichsleiter Bohlen kann die Diskussion nicht nachvollziehen. Der Landkreis Aurich will entsprechende Flächen für den Torfabbau ausweisen. Im Anschluss sei außerhalb dieser Flächen der industrielle Torfabbau ausgeschlossen.

Fachbereichsleiter Bohlen verweist auf die Konzentrationsplanung Wind. Der Bau von Windenergieanlagen sei auf den südlichen Bereich Wiesmoor konzentriert worden. Für alle anderen Flächen sei auch der Bau kleinster Anlagen bekanntlich ausgeschlossen.

Sollten jedoch Planungen hinsichtlich des Torfabbaus erforderlich werden, könnten finanzielle Mittel aus dem aktuellen Haushalt verwendet werden. Dort wurden 150.000 € für die Bauleitplanung angemeldet, so Fachbereichsleiter Bohlen.

 

BGM Völler erwartet, dass das Regionale Raumordnungsprogramm für den Landkreis Aurich entsprechend beschlossen wird. Derzeit ist es nicht erforderlich, Steuergelder für nicht erforderliche Planungen im Haushalt 2018 einzuplanen. 

 

Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, schließt der Ausschussvorsitzende die Aussprache und lässt über den vorliegenden Antrag der Gruppe WB abstimmen.

 

Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt.


Abstimmungsergebnis: