Sitzung: 15.02.2018 Ausschuss für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau
Beschluss: Abgelehnt
Abstimmung: Ja: 1, Nein: 8
Vorlage: AN/254/2017
Sachverhalt:
Der Antragsteller wird in der Sitzung den Antrag vorstellen. Die
Verwaltung wird dann hierzu in der Sitzung berichten.
Der Antrag ist dieser Vorlage beigefügt.
Der Ausschussvorsitzende Reder (CDU) verliest den vorliegenden Antrag der
Gruppe WB bezüglich der Konzentrationsplanung Torfabbau und erteilt dem
Antragsteller das Wort.
Ausschussmitglied Weiss (WB) wünscht ein Sachstandbericht bezüglich der
Konzentrationsplanung Torfabbau seitens der Verwaltung.
Fachbereichsleiter Johannes Bohlen berichtet, dass bekanntlich letztmalig
in der Ausschusssitzung vom 10.05.2017 im Beisein des Landkreises Aurich, Amt
f. Raumordnung, Herr de Vries, zu diesem Thema informiert wurde.
Die Verwaltung hat an ca. 50 Stellen im Stadtgebiet durch Probebohrungen
die vorhandenen Moormächtigkeiten bestimmen lassen. Wie bereits ausführlich
berichtet, wird es im aktuellen Entwurf zum RROP des Landkreises Aurich eine
textliche Formulierung geben, gemäß der der industrielle Torfabbau nach
Beschluss des RROP im Landkreis Aurich ausgeschlossen werde.
Außer in der Zeichnerischen Darstellung des RROP ausgewiesenen
„Vorranggebiet Rohstoffgewinnung Torf“ und innerhalb des ausgewiesenen Bereichs
des IGEK ist die weiter Inanspruchnahme von Hochmoorkörpern zur industriellen Torfgewinnung
ausgeschlossen. Die Auslegung des Entwurfes zum RROP soll ab Ende Februar 2018
erfolgen.
Zielsetzung ist eine Konzentrationsplanung für den Torfabbau innerhalb
des RROP.
Ausschussmitglied Weiss (WB) sieht hier nur eine Absichtserklärung.
Fachbereichsleiter Bohlen erklärt dem Antragsteller, dass er seine
Aussage nur wiederholen könne. Nach Verabschiedung des RROP durch den Kreistag
werde es künftig keinen neuen industriellen Torfabbau, wie soeben dargestellt,
geben.
BGM Völler ergänzt, dass mit dem IGEK der Torfabbau nicht verhindert,
sondern in Marcardsmoor konzentriert werde. Eine Verhinderungsplanung sei nicht
zulässig. Diese Konzentrationsplanung gelte für den gesamten Landkreis Aurich.
Nicht betroffen sind jedoch bestehende Genehmigungen, Torfabbau für
städtebauliche Entwicklung (u. a. Schaffung von Wohnraum) und Torfabbau von
Bürgern zum privaten Gebrauch.
Ausschussmitglied Weiss (WB) sieht die Gefahr von Einsprüchen bezüglich
der Konzentrationsplanung durch den LK Aurich seitens der Torfabbauunternehmen.
Daher sollte eine Konzentrationsplanung seitens der Stadt Wiesmoor weiter
verfolgt werden. Ausschussmitglied Weiss (WB) fragt weiter, ob der Landkreis
Aurich die tatsächlichen Torfmächtigkeiten prüfe. Er schließe weitere Anträge
auf Torfabbau nicht aus.
Fachbereichsleiter Bohlen ist eine Überprüfung der Torfmächtigkeiten im
Kreisgebiet durch den LK Aurich nicht bekannt.
Ausschussmitglied A. Meyer (SPD) kann die Argumentation des
Antragstellers nicht nachvollziehen. Eine Konzentrationsplanung bedeute, dass
auf bestimmten Flächen weiterhin Torfabbau möglich sei. Eine großflächige,
kreisweite Kartierung könne nicht zielführend sein.
Ausschussschussmitglied Frau Fick-Tiggers (ÖDP) stimmt Ausschussmitglied
A. Meyer (SPD zu. Es könne keine Verpflichtung seitens des Landkreises oder der
Stadt geben.
Ausschussmitglied Feiler (SPD) erkundigt sich nach der Kostenschätzung
von 10.000 € bis 20.000 € für die Konzentrationsplanung.
Ausschussmitglied Weiss (WB) erklärt, dass er die Summe aus den vorherigen
Haushalten entnommen habe. Kleinstflächen müssten sicherlich nicht kartiert
werden. Das Büro Diekmann und Mosebach habe bereits relevante Flächen
ermittelt. Ausschussmitglied Weiss (WB) wünsche die Weitergabe der Daten an den
Landkreis Aurich.
Fachbereichsleiter Bohlen kann die Diskussion nicht nachvollziehen. Der
Landkreis Aurich will entsprechende Flächen für den Torfabbau ausweisen. Im
Anschluss sei außerhalb dieser Flächen der industrielle Torfabbau
ausgeschlossen.
Fachbereichsleiter Bohlen verweist auf die Konzentrationsplanung Wind.
Der Bau von Windenergieanlagen sei auf den südlichen Bereich Wiesmoor
konzentriert worden. Für alle anderen Flächen sei auch der Bau kleinster
Anlagen bekanntlich ausgeschlossen.
Sollten jedoch Planungen hinsichtlich des Torfabbaus erforderlich werden,
könnten finanzielle Mittel aus dem aktuellen Haushalt verwendet werden. Dort
wurden 150.000 € für die Bauleitplanung angemeldet, so Fachbereichsleiter
Bohlen.
BGM Völler erwartet, dass das Regionale Raumordnungsprogramm für den
Landkreis Aurich entsprechend beschlossen wird. Derzeit ist es nicht
erforderlich, Steuergelder für nicht erforderliche Planungen im Haushalt 2018
einzuplanen.
Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, schließt der
Ausschussvorsitzende die Aussprache und lässt über den vorliegenden Antrag der
Gruppe WB abstimmen.
Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt.
Abstimmungsergebnis: