Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 9

Der Ausschussvorsitzende verließt den Antrag der Fraktion Wiesmoorer Bündnis.

 

Ausschussmitglied Weiss (WB) weist darauf hin, dass ein geplanter Termin für die kommende Sitzung dieses Ausschusses  Ende Mai 2018 zu spät sei, da die Frist für eine kommunale Stellungnahme seitens der Stadt Wiesmoor mit der Forderung eines weiteren Eckpunktes zur Kennzeichnung von  Punkten, die aus dem RROP 2015 in der neuen Fassung des RROP 2018 nicht mehr berücksichtigt wurden, verstrichen sei.

Matthias Hagen als Vertreter der Regionalplanung des Landkreises Aurich entgegnet, dass sich die Struktur des Entwurfes zum RROP 2018 geändert habe. Die Struktur des RROP habe sich der Gliederung des LROP anzupassen. Eine Kennzeichnung sei aufgrund dessen nicht möglich,

An die Anwesenden gerichtet teilt Fachbereichsleiter Johannes Bohlen bezüglich der öffentlichen Auslegung des Entwurfes zum RROP 2018 mit, dass die Unterlagen derzeit im Rathaus der Stadt Wiesmoor ausliegen und dort von jedermann eingesehen werden können. Zudem sind die Unterlagen auf einem Link der Homepage der Stadt Wiesmoor abrufbar. Im neuen Entwurf wurden Änderungen vorgenommen. Eine kommunale Stellungnahme seitens der Stadt Wiesmoor ist bis zum 03.04.2018 möglich. Auch wenn die Zeitschiene eng sei, eine Fristverlängerung sei ausgeschlossen.

Bereits im April soll zum RROP im Kreistag des Landkreises Aurich beraten und ein Beschluss gefasst werden.
Die Punkte aus der alten Stellungnahme zum RROP 2015 sind übernommen worden. Aufgegriffen wird hierbei im Wesentlichen die Darstellung „Grundzentrum mit mittelzentraler Teilfunktion für den Einzelhandel, Konfliktpunkte zwischen Naturschutz und Landwirtschaft. Das integrierte Gebietsentwicklungskonzept (IGEK) Marcardsmoor ist in dem Entwurf des RROP 2018 aufgenommen worden.
Dem Protokoll wird eine Anlage zu den wichtigsten Änderungspunkten von RROP 2015 zum RROP 2018 beigefügt.

 

Dem Vertreter des Landkreises Aurich, Herrn Matthias Hagen, wird das Wort erteilt.
Herr Hagen erläutert anhand einer via Beamer gezeigten Präsentation den Entwurf des aktuellen RROP und stellt die Veränderungen zum Entwurf aus dem Jahre 2015 dar. Herr Hagen betont nochmals, dass die Gliederung des RROP des Landkreises Aurich der Gliederung des LROP des Landes Niedersachsen zu folgen habe.
Wesentliche Kerninhalte seines Vortrages sind hierbei der Einzelhandel, das IGEK Marcardsmoor, das IGEK Neudorf / Hinrichsfehn, Forstwirtschaft (mit Waldabstandziel vom 100m ab einer Waldfläche < 3ha), Windenergie (keine Unverträglichkeit für Windenergie für derzeitig ausgewiesene Flächen für Windenergie in Wiesmoor), Natur und Landschaft (Waldhecken nicht mehr Vorranggebiete für Natur und Landschaft sowie Biotopverbundflächen u.a. Uferbereiche v. Gewässern).

 

 

 

Der Ausschussvorsitzende Reder (CDU) bedankt sich bei Herrn Hagen für die Erläuterungen und eröffnet die Aussprache.


Ausschussmitglied Weiss (WB) merkt an, dass bezüglich des Einzelhandels, IGEK und Torfabbau wichtige Änderungen vorgenommen worden seien.
Er zweifelt die Rechtssicherheit der Ausschlusswirkung für den weiteren industriellen Torfabbau im Landkreis Aurich bzw. in der Stadt Wiesmoor an.


Ausschussmitglied Frau Fick-Tiggers (ÖDP) wünscht eine Aktualisierung der alten Fassung vom 30.06.2015. Hierbei solle beispielsweise eine Aktualisierung der Zahlen auf Seite 5, Abs. 4 und 5 erfolgen.

Fachbereichsleiter Bohlen teilt mit, dass es sich bei der Vorlage um die Stellungnahme zum Entwurf 2015 handle. Die vorliegende Vorlage bezieht sich auf den aktuellen Entwurf zum RROP 2018. Die Eckdaten zur kommunalen Stellungnahme sollten nach Möglichkeit in dieser Sitzung erarbeitet werden, da die Frist für eine kommunale Stellungnahme am 03.04.2018 endet.

Ausschussmitglied Schlösser (Bündnis90/Grüne) weist auf die medizinische Versorgung auf Seite 10 hin. Hierbei solle eine präzisere Formulierung in der Stellungnahme erfolgen.

Ausschussmitglied Weiss WB) bemängelt, dass die Einladung für eine Sitzung dieses Ausschusses erst jetzt erfolgt sei und erkundigt sich nach einem Zeitplan für die kommunale Stellungnahme.

 

Fachbereichsleiter Bohlen erklärt, dass die Fraktionen bereits am 26.02.2018 in einer interfraktionellen Sitzung ausführlich durch den Landkreis Aurich unterrichtet wurden. Zudem seien alle Pläne und Unterlagen auf der Homepage der Stadt Wiesmoor einsehbar.

 

Auf Grund des eng gesteckten Zeitplanes durch den Landkreis Aurich gibt es keinen Zeitplan für eine kommunale Stellungnahme.

 
Ausschussmitglied Feiler (SPD) bittet die Verwaltung, ihren aktuellen Entwurf der Stellungnahme zum RROP 2018 dem Ausschuss zu erläutern.

Ausschussmitglied Weiss (WB) äußert seine Unklarheit darüber, dass die Stellungnahme im Internet einzusehen sei und erkundigt sich nochmals, ob die Ausschlusswirkung für den industriellen Torfabbau rechtssicher sei.

Der Entwurf der kommunalen Stellungnahme zum RROP 2018 mit Stand vom 21.03.2018 wird an die Mitglieder des Ausschusses verteilt.

Fachbereichsleiter Johannes Bohlen verliest den Entwurf der vorliegenden kommunalen Stellungnahme.
Die vorliegenden Eckdaten wurden in kurzer Zeit erarbeitet. Hierbei wurden die Stellungnahmen seitens der Arbeitsgruppe Marcardsmoor überwiegend berücksichtigt. Bis zum 28.03.2018 können entsprechende Anregungen in den Entwurf aufgenommen werden, da die kommunale Stellungnahme in der VA-Sitzung vom 28.03.2018 beraten und beschlossen werden soll.

Ausschussmitglied Fick-Tiggers (ÖDP) äußert, dass die Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen im Bereich Bentstreeker Straße / Wiesmoor-Süd ausgeschöpft seien. Der Ausschluss zum Bau weiterer Anlagen sei im Entwurf zum RROP nicht aufgenommen. Vor allem die Nähe zur Wohnbebauung Fehnkaserne sei auf Grund der Lärmentwicklung der Windenergieanlagen problematisch.

 

Herr Hagen (LK Aurich) erwidert, dass die Ausweisung von Sonderbauflächen für die Windenergie in der Planungshoheit der Kommune liegt und nicht Gegenstand des RROP sei. 

Fachbereichsleiter Johannes Bohlen teilt mit, dass die baurechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung von Sonderbauflächen für die Windenergie eingehalten wurden und so der Bau und Betrieb von Windenergieanlagen ermöglicht wurde.

Ausschussmitglied Kruse (SPD) bittet um eine erneute Prüfung des Entwurfs der kommunalen Stellungnahme. Für Marcardsmoor seien alle am IGEK beteiligten Interessengruppen berücksichtigt und die Eckdaten aufgenommen worden.

Ausschussmitglied Feiler (SPD) begrüßt den Entwurf der kommunalen Stellungnahme der Stadt Wiesmoor.

Ausschussmitglied Weiss (WB) verliest den Entwurf einer Stellungnahme der Fraktion WB zum RROP 2018.

 

Der Stellungnahme der Fraktion WB sind als Eckpunkte eine entsprechende Kennzeichnung über die Veränderungen des Entwurfs des RROP 2018 zum Entwurf des RROP 2015, der Hinweis zur Rohstoffplanung mit einer Gültigkeit begrenzt auf zehn Jahre zu entnehmen. Zudem wird kritisiert, dass ein industrieller Torfabbau auch außerhalb des IGEK stattfinden könne. Potentielle Flächen seien auch außerhalb des IGEKs aufzufinden. Die erwartete Ausschlusswirkung des RROPs sei völlig verfehlt. Bezugnehmend auf die Darstellung des Kulturellen Sachgutes in Marcardsmoor mit Verweis auf den durch die Fraktion WB erstellen Kolonatsplan sei diese völlig unzureichend. Außerdem sei laut Stellungnahme eine Anpassung der Fläche des Einzelhandels und eine Ausweitung des zentralen Versorgungskerns für Wiesmoor erforderlich.
In Bezug auf die naturschutzrechtliche Bewertung des Windparks Wiesmoor-Süd sei die im Entwurf zum RROP 2018 getroffene Aussage bezüglich der Fledermäuse nicht zutreffend. Eine Anpassung des Monitorings habe zu erfolgen.

Auch bekräftigt die Fraktion WB in ihrer Stellungnahme die Forderung zur Anpassung des Katastrophenschutzes mit Blick auf einen fehlenden Havarieplan in Bezug auf einen möglichen Leiterseilriss einer Hochspannungsleitung im Kreisgebiet. An dieser Stelle wird dies an dem Beispiel des Seilrisses einer Leitung im Jahre 2014 in Wiesmoor erläutert. Die Vorsorge soll nach dem Verursacherprinzip gestaltet werden.

Abschließend bemängelt die Fraktion WB in ihrer Stellungnahme den Entfall der Darstellung des Marcardsmoorer Ems-Jade-Kanal-Abschnittes als Fehngebiet. Hier habe eine erneute Aufnahme zu erfolgen.


Zum Katastrophenschutz äußert Ausschussvorsitzender Klaus-Dieter Reder (CDU), dass dieser in der Raumordnung nicht zu thematisieren sei.

Matthias Hagen (LK Aurich) teilt mit, dass die detaillierten Katastrophenschutzabläufe nicht Inhalt des RROP seien.

Der Ausschussvorsitzende richtet die Frage an den Ausschuss, wie nun mit der Stellungnahme der Fraktion WB zu verfahren sei.

 

Ausschussmitglied Meyer (SPD) regt an, die wesentlichen Punkte der Stellungnahme der Fraktion WB in die kommunale Stellungnahme einfließen zu lassen.

Bezug nehmend auf den Katastrophenschutz erklärt Ausschussmitglied Weiss (WB), dass vorsorgliche Maßnahmen getroffen werden und anschließend an den Landkreis Aurich weitergeleitet werden müssen. Der Landkreis Aurich sei hier keine neutrale Kompetenz.

Ausschussmitglied Feiler (SPD) teilt dem Ausschuss mit, dass die Stellungahmen des WB und der Stadt Wiesmoor zu verteilen seien. Eine Beschlussfassung kann in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 28.03.2018 erfolgen.

Ausschussmitglied Weiss (WB) fordert eine Beschlussfassung der kommunalen Stellungnahme zum RROP 2018 in einer öffentlichen Sitzung. Die Vorgehensweise entspreche nicht dem Antrag. Ausschussmitglied Weiss (WB) beklagt die mangelnde Transparenz.

Aufgrund des Vorwurfs mangelnder Transparenz seitens der Fraktion WB übt Ausschussvorsitzender Reder Kritik an der Aussage.

Ausschussmitglied Frau Fick-Tiggers (ÖDP) wünscht die Aufnahme der medizinischen Versorgung in Bezug auf den Notdienstkreis Wiesmoor und Großefehn in die Stellungnahme.
Die Bewertung abbauwürdiger Torfflächen ist nicht Aufgabe der Stadt Wiesmoor.

Ausschussmitglied Feiler (SPD) äußert, dass die Fraktion WB ihre Stellungnahme bezüglich des RROP direkt an den Landkreis senden könne. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung steht es jedermann frei, eine Stellungnahme abzugeben.

Ausschussmitglied Meyer (SPD) äußert, dass es hinsichtlich der kommunalen Stellungnahme wünschenswert gewesen wäre, die Verwaltung vorab bezüglich der Stellungnahme seitens Fraktion WB zu informieren.

 

Ausschussmitglied Weiss (WB) hält die Vorgehensweise bezüglich des zeitlichen Rahmens für eine Zumutung, daher auch der Antrag vom 01.03.2018

 

Ausschussmitglied Meyer (SPD) sieht hier einen indirekten Vorwurf an den Verwaltungsausschuss, die Stellungnahme der Fraktion WB nicht zu berücksichtigen

Matthias Hagen (LK Aurich) weist auf die Berücksichtigung jeder Stellungnahme hin.

Ausschussmitglied Weiss (WB) wünscht die Berücksichtigung der Stellungnahmen seitens der Fraktion WB in der kommunalen Stellungnahme. Die Bearbeitung der Stellungnahme hätte längst erfolgen können. Eine private Stellungnahme durch Fraktion WB an der Landkreis Aurich stelle für ihn eine Zumutung dar, so Ausschussmitglied Weiss (WB).

Der Ausschussvorsitzende Reder erkundigt sich nach der weiteren Vorgehensweise.

Der erste Vorschlag sei der Beschluss des durch die Verwaltung verlesenen Entwurfes zur kommunalen Stellungnahme zum RROP in der jetzigen Fassung. Der zweite Vorschlag sei der Verweis des vorliegenden Entwurfes zur Beratung in die Fraktionen.

 

Ausschussmitglied Kruse (SPD) geht nochmals auf die Rohstoffsicherung ein. Eine Konzentrationsplanung Torfabbau auf kommunaler Ebene in Form einer Änderung des Flächennutzungsplanes sei derzeit nicht gewünscht.


Ausschussmitglied Weiss (WB) erklärt, dass der Landkreis Aurich die Konzentrationsplanung für Wiesmoor übernehme. Das IGEK betreffe jedoch nur die geschützten Flächen innerhalb Marcardsmoors. Jedoch gäbe es weiter ungeschützte Moorflächen. Die Planungen zum Entwurf des RROP sind so nicht ausreichend.

Ausschussmitglied Meyer (SPD) wünscht seitens der Fraktion WB eine Erläuterung der Bedenken bezüglich der Ausschlusswirkung und was mit der zusätzlichen Konzentrationsplanung seitens der Stadt Wiesmoor erreicht werden solle.

Fachbereichsleiter Johannes Bohlen teilt mit, dass der zeitlich gesteckte Rahmen kein Verschulden der Stadt Wiesmoor sei. Eine weitere öffentliche Sitzung sei vor der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 28.03.2018 nicht möglich. Die Konzentrationsplanung sei nicht Gegenstand der heutigen Diskussion. Der Landkreis Aurich hat mehrfach betont, dass die Konzentrationsplanung Torfabbau im Rahmen des RROP das gesamte Kreisgebiet umfassen wird.

Ausschussmitglied Fick-Tiggers (ÖDP) stellt einen Antrag an den Ausschuss und die Verwaltung zur Übernahme sinnvoller Punkte aus der Stellungnahme der Fraktion WB in den Entwurf der kommunalen Stellungnahme zum RROP 2018.

Der Ausschussvorsitzende lässt entsprechend dem Antrag abstimmen.


Der Beschluss erfolgt einstimmig
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Ausschussmitglied Weiss (WB) äußert Zweifel am zeitlichen Ablauf.

Fachbereichsleiter Bohlen sichert eine schnelle Bearbeitung zu.

Bezüglich der Zweifel von Ausschussmitglied Weiss (WB) merkt der Ausschussvorsitzende Reder an, dass gegenseitiges Vertrauen und eine kollegiale Zusammenarbeit an dieser Stelle vorhanden sein sollte
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Abstimmungsergebnis: