Sitzung: 21.03.2018 Ausschuss für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: BV/056/2018
Der Ausschussvorsitzende verließt den Antrag der Fraktion Wiesmoorer
Bündnis.
Ausschussmitglied Weiss (WB) weist darauf hin, dass ein geplanter Termin
für die kommende Sitzung dieses Ausschusses
Ende Mai 2018 zu spät sei, da die Frist für eine kommunale Stellungnahme
seitens der Stadt Wiesmoor mit der Forderung eines weiteren Eckpunktes zur
Kennzeichnung von Punkten, die aus dem
RROP 2015 in der neuen Fassung des RROP 2018 nicht mehr berücksichtigt wurden,
verstrichen sei.
Matthias Hagen als Vertreter der Regionalplanung des Landkreises Aurich
entgegnet, dass sich die Struktur des Entwurfes zum RROP 2018 geändert habe.
Die Struktur des RROP habe sich der Gliederung des LROP anzupassen. Eine
Kennzeichnung sei aufgrund dessen nicht möglich,
An die Anwesenden gerichtet teilt Fachbereichsleiter Johannes Bohlen bezüglich
der öffentlichen Auslegung des Entwurfes zum RROP 2018 mit, dass die Unterlagen
derzeit im Rathaus der Stadt Wiesmoor ausliegen und dort von jedermann
eingesehen werden können. Zudem sind die Unterlagen auf einem Link der Homepage
der Stadt Wiesmoor abrufbar. Im neuen Entwurf wurden Änderungen vorgenommen.
Eine kommunale Stellungnahme seitens der Stadt Wiesmoor ist bis zum 03.04.2018
möglich. Auch wenn die Zeitschiene eng sei, eine Fristverlängerung sei
ausgeschlossen.
Bereits im April soll zum RROP im Kreistag des Landkreises Aurich
beraten und ein Beschluss gefasst werden.
Die Punkte aus der alten Stellungnahme zum RROP 2015 sind übernommen worden.
Aufgegriffen wird hierbei im Wesentlichen die Darstellung „Grundzentrum mit
mittelzentraler Teilfunktion für den Einzelhandel, Konfliktpunkte zwischen
Naturschutz und Landwirtschaft. Das integrierte Gebietsentwicklungskonzept
(IGEK) Marcardsmoor ist in dem Entwurf des RROP 2018 aufgenommen worden.
Dem Protokoll wird eine Anlage zu den wichtigsten Änderungspunkten von RROP
2015 zum RROP 2018 beigefügt.
Dem Vertreter des Landkreises Aurich, Herrn Matthias Hagen, wird das
Wort erteilt.
Herr Hagen erläutert anhand einer via Beamer gezeigten Präsentation den Entwurf
des aktuellen RROP und stellt die Veränderungen zum Entwurf aus dem Jahre 2015
dar. Herr Hagen betont nochmals, dass die Gliederung des RROP des Landkreises
Aurich der Gliederung des LROP des Landes Niedersachsen zu folgen habe.
Wesentliche Kerninhalte seines Vortrages sind hierbei der Einzelhandel, das
IGEK Marcardsmoor, das IGEK Neudorf / Hinrichsfehn, Forstwirtschaft (mit
Waldabstandziel vom 100m ab einer Waldfläche < 3ha), Windenergie (keine
Unverträglichkeit für Windenergie für derzeitig ausgewiesene Flächen für
Windenergie in Wiesmoor), Natur und Landschaft (Waldhecken nicht mehr
Vorranggebiete für Natur und Landschaft sowie Biotopverbundflächen u.a.
Uferbereiche v. Gewässern).
Der Ausschussvorsitzende Reder (CDU) bedankt sich bei Herrn Hagen für
die Erläuterungen und eröffnet die Aussprache.
Ausschussmitglied Weiss (WB) merkt an, dass bezüglich des Einzelhandels, IGEK
und Torfabbau wichtige Änderungen vorgenommen worden seien.
Er zweifelt die Rechtssicherheit der Ausschlusswirkung für den weiteren
industriellen Torfabbau im Landkreis Aurich bzw. in der Stadt Wiesmoor an.
Ausschussmitglied Frau Fick-Tiggers (ÖDP) wünscht eine Aktualisierung der alten
Fassung vom 30.06.2015. Hierbei solle beispielsweise eine Aktualisierung der
Zahlen auf Seite 5, Abs. 4 und 5 erfolgen.
Fachbereichsleiter Bohlen teilt mit, dass es sich bei der Vorlage um die
Stellungnahme zum Entwurf 2015 handle. Die vorliegende Vorlage bezieht sich auf
den aktuellen Entwurf zum RROP 2018. Die Eckdaten zur kommunalen Stellungnahme
sollten nach Möglichkeit in dieser Sitzung erarbeitet werden, da die Frist für
eine kommunale Stellungnahme am 03.04.2018 endet.
Ausschussmitglied Schlösser (Bündnis90/Grüne) weist auf die medizinische
Versorgung auf Seite 10 hin. Hierbei solle eine präzisere Formulierung in der
Stellungnahme erfolgen.
Ausschussmitglied Weiss WB) bemängelt, dass die Einladung für eine
Sitzung dieses Ausschusses erst jetzt erfolgt sei und erkundigt sich nach einem
Zeitplan für die kommunale Stellungnahme.
Fachbereichsleiter Bohlen erklärt, dass die Fraktionen bereits am
26.02.2018 in einer interfraktionellen Sitzung ausführlich durch den Landkreis
Aurich unterrichtet wurden. Zudem seien alle Pläne und Unterlagen auf der
Homepage der Stadt Wiesmoor einsehbar.
Auf Grund des eng gesteckten Zeitplanes durch den Landkreis Aurich gibt
es keinen Zeitplan für eine kommunale Stellungnahme.
Ausschussmitglied Feiler (SPD) bittet die Verwaltung, ihren aktuellen Entwurf
der Stellungnahme zum RROP 2018 dem Ausschuss zu erläutern.
Ausschussmitglied Weiss (WB) äußert seine Unklarheit darüber, dass die
Stellungnahme im Internet einzusehen sei und erkundigt sich nochmals, ob die
Ausschlusswirkung für den industriellen Torfabbau rechtssicher sei.
Der Entwurf der kommunalen Stellungnahme zum RROP 2018 mit Stand vom 21.03.2018
wird an die Mitglieder des Ausschusses verteilt.
Fachbereichsleiter Johannes Bohlen verliest den Entwurf der vorliegenden
kommunalen Stellungnahme.
Die vorliegenden Eckdaten wurden in kurzer Zeit erarbeitet. Hierbei wurden die
Stellungnahmen seitens der Arbeitsgruppe Marcardsmoor überwiegend
berücksichtigt. Bis zum 28.03.2018 können entsprechende Anregungen in den
Entwurf aufgenommen werden, da die kommunale Stellungnahme in der VA-Sitzung
vom 28.03.2018 beraten und beschlossen werden soll.
Ausschussmitglied Fick-Tiggers (ÖDP) äußert, dass die Konzentrationsflächen für
Windenergieanlagen im Bereich Bentstreeker Straße / Wiesmoor-Süd ausgeschöpft
seien. Der Ausschluss zum Bau weiterer Anlagen sei im Entwurf zum RROP nicht
aufgenommen. Vor allem die Nähe zur Wohnbebauung Fehnkaserne sei auf Grund der
Lärmentwicklung der Windenergieanlagen problematisch.
Herr Hagen (LK Aurich) erwidert, dass die Ausweisung von
Sonderbauflächen für die Windenergie in der Planungshoheit der Kommune liegt
und nicht Gegenstand des RROP sei.
Fachbereichsleiter Johannes Bohlen teilt mit, dass die baurechtlichen
Voraussetzungen für die Ausweisung von Sonderbauflächen für die Windenergie
eingehalten wurden und so der Bau und Betrieb von Windenergieanlagen ermöglicht
wurde.
Ausschussmitglied Kruse (SPD) bittet um eine erneute Prüfung des Entwurfs der
kommunalen Stellungnahme. Für Marcardsmoor seien alle
am IGEK beteiligten Interessengruppen berücksichtigt und die Eckdaten
aufgenommen worden.
Ausschussmitglied Feiler (SPD) begrüßt den Entwurf der kommunalen Stellungnahme
der Stadt Wiesmoor.
Ausschussmitglied Weiss (WB) verliest den Entwurf einer Stellungnahme der
Fraktion WB zum RROP 2018.
Der Stellungnahme der Fraktion WB sind als Eckpunkte eine entsprechende
Kennzeichnung über die Veränderungen des Entwurfs des RROP 2018 zum Entwurf des
RROP 2015, der Hinweis zur Rohstoffplanung mit einer Gültigkeit begrenzt auf
zehn Jahre zu entnehmen. Zudem wird kritisiert, dass ein industrieller
Torfabbau auch außerhalb des IGEK stattfinden könne. Potentielle Flächen seien
auch außerhalb des IGEKs aufzufinden. Die erwartete Ausschlusswirkung des RROPs
sei völlig verfehlt. Bezugnehmend auf die Darstellung des Kulturellen Sachgutes
in Marcardsmoor mit Verweis auf den durch die Fraktion WB erstellen
Kolonatsplan sei diese völlig unzureichend. Außerdem sei laut Stellungnahme
eine Anpassung der Fläche des Einzelhandels und eine Ausweitung des zentralen
Versorgungskerns für Wiesmoor erforderlich.
In Bezug auf die naturschutzrechtliche Bewertung des Windparks Wiesmoor-Süd sei
die im Entwurf zum RROP 2018 getroffene Aussage bezüglich der Fledermäuse nicht
zutreffend. Eine Anpassung des Monitorings habe zu erfolgen.
Auch bekräftigt die Fraktion WB in ihrer Stellungnahme die Forderung zur
Anpassung des Katastrophenschutzes mit Blick auf einen fehlenden Havarieplan in
Bezug auf einen möglichen Leiterseilriss einer Hochspannungsleitung im
Kreisgebiet. An dieser Stelle wird dies an dem Beispiel des Seilrisses einer
Leitung im Jahre 2014 in Wiesmoor erläutert. Die Vorsorge soll nach dem
Verursacherprinzip gestaltet werden.
Abschließend bemängelt die Fraktion WB in ihrer Stellungnahme den
Entfall der Darstellung des Marcardsmoorer Ems-Jade-Kanal-Abschnittes als
Fehngebiet. Hier habe eine erneute Aufnahme zu erfolgen.
Zum Katastrophenschutz äußert Ausschussvorsitzender Klaus-Dieter Reder (CDU),
dass dieser in der Raumordnung nicht zu thematisieren sei.
Matthias Hagen (LK Aurich) teilt mit, dass die detaillierten
Katastrophenschutzabläufe nicht Inhalt des RROP seien.
Der Ausschussvorsitzende richtet die Frage an den Ausschuss, wie nun mit
der Stellungnahme der Fraktion WB zu verfahren sei.
Ausschussmitglied Meyer (SPD) regt an, die wesentlichen Punkte der
Stellungnahme der Fraktion WB in die kommunale Stellungnahme einfließen zu
lassen.
Bezug nehmend auf den Katastrophenschutz erklärt Ausschussmitglied Weiss (WB),
dass vorsorgliche Maßnahmen getroffen werden und anschließend an den Landkreis
Aurich weitergeleitet werden müssen. Der Landkreis Aurich sei hier keine
neutrale Kompetenz.
Ausschussmitglied Feiler (SPD) teilt dem Ausschuss mit, dass die Stellungahmen
des WB und der Stadt Wiesmoor zu verteilen seien. Eine Beschlussfassung kann in
der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 28.03.2018 erfolgen.
Ausschussmitglied Weiss (WB) fordert eine Beschlussfassung der kommunalen
Stellungnahme zum RROP 2018 in einer öffentlichen Sitzung. Die Vorgehensweise
entspreche nicht dem Antrag. Ausschussmitglied Weiss (WB) beklagt die mangelnde
Transparenz.
Aufgrund des Vorwurfs mangelnder Transparenz seitens der Fraktion WB übt
Ausschussvorsitzender Reder Kritik an der Aussage.
Ausschussmitglied Frau Fick-Tiggers (ÖDP) wünscht die Aufnahme der
medizinischen Versorgung in Bezug auf den Notdienstkreis Wiesmoor und Großefehn
in die Stellungnahme.
Die Bewertung abbauwürdiger Torfflächen ist nicht Aufgabe der Stadt Wiesmoor.
Ausschussmitglied Feiler (SPD) äußert, dass die Fraktion WB ihre Stellungnahme
bezüglich des RROP direkt an den Landkreis senden könne. Im Rahmen der
öffentlichen Auslegung steht es jedermann frei, eine Stellungnahme abzugeben.
Ausschussmitglied Meyer (SPD) äußert, dass es hinsichtlich der kommunalen
Stellungnahme wünschenswert gewesen wäre, die Verwaltung vorab bezüglich der
Stellungnahme seitens Fraktion WB zu informieren.
Ausschussmitglied Weiss (WB) hält die Vorgehensweise bezüglich des
zeitlichen Rahmens für eine Zumutung, daher auch der Antrag vom 01.03.2018
Ausschussmitglied Meyer (SPD) sieht hier einen indirekten Vorwurf an den
Verwaltungsausschuss, die Stellungnahme der Fraktion WB nicht zu
berücksichtigen
Matthias Hagen (LK Aurich) weist auf die Berücksichtigung jeder Stellungnahme
hin.
Ausschussmitglied Weiss (WB) wünscht die Berücksichtigung der Stellungnahmen
seitens der Fraktion WB in der kommunalen Stellungnahme. Die Bearbeitung der
Stellungnahme hätte längst erfolgen können. Eine private Stellungnahme durch
Fraktion WB an der Landkreis Aurich stelle für ihn eine Zumutung dar, so
Ausschussmitglied Weiss (WB).
Der Ausschussvorsitzende Reder erkundigt sich nach der weiteren Vorgehensweise.
Der erste Vorschlag sei der Beschluss des durch die Verwaltung
verlesenen Entwurfes zur kommunalen Stellungnahme zum RROP in der jetzigen
Fassung. Der zweite Vorschlag sei der Verweis des vorliegenden Entwurfes zur
Beratung in die Fraktionen.
Ausschussmitglied Kruse (SPD) geht nochmals auf die Rohstoffsicherung
ein. Eine Konzentrationsplanung Torfabbau auf kommunaler Ebene in Form einer
Änderung des Flächennutzungsplanes sei derzeit nicht gewünscht.
Ausschussmitglied Weiss (WB) erklärt, dass der Landkreis Aurich die
Konzentrationsplanung für Wiesmoor übernehme. Das IGEK betreffe jedoch nur die
geschützten Flächen innerhalb Marcardsmoors. Jedoch gäbe es weiter ungeschützte
Moorflächen. Die Planungen zum Entwurf des RROP sind so nicht ausreichend.
Ausschussmitglied Meyer (SPD) wünscht seitens der Fraktion WB eine Erläuterung
der Bedenken bezüglich der Ausschlusswirkung und was mit der zusätzlichen
Konzentrationsplanung seitens der Stadt Wiesmoor erreicht werden solle.
Fachbereichsleiter Johannes Bohlen teilt mit, dass der zeitlich gesteckte
Rahmen kein Verschulden der Stadt Wiesmoor sei. Eine weitere öffentliche
Sitzung sei vor der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 28.03.2018 nicht
möglich. Die Konzentrationsplanung sei nicht Gegenstand der heutigen
Diskussion. Der Landkreis Aurich hat mehrfach betont, dass die Konzentrationsplanung
Torfabbau im Rahmen des RROP das gesamte Kreisgebiet umfassen wird.
Ausschussmitglied Fick-Tiggers (ÖDP) stellt einen Antrag an den Ausschuss und
die Verwaltung zur Übernahme sinnvoller Punkte aus der Stellungnahme der
Fraktion WB in den Entwurf der kommunalen Stellungnahme zum RROP 2018.
Der Ausschussvorsitzende lässt entsprechend dem Antrag abstimmen.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Ausschussmitglied Weiss (WB) äußert Zweifel am zeitlichen Ablauf.
Fachbereichsleiter Bohlen sichert eine schnelle Bearbeitung zu.
Bezüglich der Zweifel von Ausschussmitglied Weiss (WB) merkt der
Ausschussvorsitzende Reder an, dass gegenseitiges Vertrauen und eine kollegiale
Zusammenarbeit an dieser Stelle vorhanden sein sollte.
Abstimmungsergebnis: