Sachverhalt:

 

Der Antragsteller wird in der Sitzung den Antrag vorstellen. Der Antrag ist dieser Vorlage beigefügt (siehe Anlage 6). 

 

 

Die in der VA-Sitzung am 28. März 2018 beschlossene Stellungnahme zum RROP 2018 ist dieser Vorlage beigelegt (Anlage 1: “Unterschriebene Stellungnahme RROP 28032018”). Ebenfalls beigelegt ist der Entwurf der Stellungnahme, die in der Sitzung dieses Ausschusses am 21.03.2018 von der Verwaltung verteilt wurde (Anlage 2: “Stellungnahme 21032018 Fachausschuss”). In der Fachausschusssitzung wurde die Stellungnahme noch mündlich zum Punkt G) ergänzt (Möbelhaus Buss) und die Wegeverbindungen zum Punkt B) wurden erläutert. Eine weitere aufgrund der Beschlüsse im o.g. Fachausschuss überarbeitete Entwurfsstellungnahme, die den Ratsmitgliedern zur Vorbereitung auf die VA-Sitzung am 28. März 2018 am 26.03.2018 (Per Mail und über Session) bzw. persönlich am 27.03.2018 zur Verfügung gestellt wurde, ist als Anlage 3: “Stellungnahme RROP 28032018 VA” dieser Vorlage beigefügt. In der Sitzung des VA am 28.03.2018 wurde noch eine sehr leicht veränderte Entwurfsstellungnahme von der Verwaltung verteilt (siehe hierzu Anlage 4: “Stellungnahme 28032018 im VA verteilt). Aus dieser Entwurfsstellungnahme wurde dann im VA einstimmig die fertige Stellungnahme mit den Ergänzungen zum Punkt 3 (Möbel Buss bezgl. Familienbetrieb) abgeleitet und beschlossen. Wie bereits mehrfach berichtet, sind in der kommunalen Stellungnahme auch überwiegend die Punkte aus der Gruppe der Marcardsmoorer Anwohner / Landwirtschaft berücksichtigt.

 

Soweit erforderlich wird die Verwaltung in der Sitzung berichten.

 

Der Ausschussvorsitzende Reder (CDU) verliest den Antrag der Gruppe WB und erteilt dem Antragsteller das Wort.

 

Ausschussmitglied Weiss (WB) teilt dem Ausschuss mit, dass das Wiesmoorer Bündnis die einzige Fraktion im Rat der Stadt Wiesmoor sei, die mit der Bitte um Aufnahme der Punktes „Kulturelles Sachgut“ in die städtische Stellungnahme zum RROP 2018 an die Verwaltung herangetreten sei.

 

Fachbereichsleiter Johannes Bohlen erläutert daraufhin ausführlich den am 21.03.2018 in diesem Fachausschuss beschlossenen Entwurf zur kommunalen Stellungnahme zum RROP 2018.

Hierzu wird dieser via Beamer dem Ausschuss gezeigt und die Eckdaten verlesen.

Der Antrag der Fraktion Wiesmoor Bündnis, behandelt in diesem Ausschuss am 21.03.2018, beinhaltet u. a. die Punkte Rohstoffsicherung, Windenergie (Monitoring / Nutzungseinschränkungen), Kulturelles Sachgut mit Hinweis auf den Kolonatsplan sowie den Katastrophenschutz. Nach einer Diskussion in diesem Ausschuss am 21.03.2018 einigte sich der Ausschuss, dass nur sinnvolle Passagen des Antrages der WB in die kommunale Stellungnahme zu übernehmen seien. Die Überarbeitung der Stellungnahme erfolgte am 26.03.2018 durch die Verwaltung. Die Entwurfszustellung erfolgte am 26.03. bzw. 27.03.2018, so Fachbereichsleiter Bohlen. Mit Sorge um Defizite in der örtlichen Entwässerung bat die Marcardsmoorer Gruppe im Anschluss um Aufnahme eines Hinweises zur Entwässerung in den Entwurf der Stellungnahme.

Dieses Passus wurde durch die Verwaltung am 28.03.2018 vor Beschlussfassung durch den VA eingearbeitet, erklärt Fachbereichsleiter Bohlen.

Die kommunale Stellungnahme wurde der VA-Sitzung am 28.03.2018 mit geringfügigen Änderungen (u. a. Möbel Buss, Hinweis auf Familienbetrieb und Entwässerung Marcardsmoor) einstimmig beschlossen.

Die beschlossene kommunale Stellungnahme wurde dem Landkreis Aurich am 03.04.2018 per Email und Post übersandt. Aus Gründen der gebotenen Transparenz wurde die Stellungnahme am 03.04.2018 auf der Homepage der Stadt Wiesmoor veröffentlicht.

Fachbereichsleiter Bohlen beendet seine Ausführungen mit dem Hinweis, dass dem Ausschuss durch den Mitarbeiter Matthias Hagen des Landkreises Aurich am 21.03.2018 mitgeteilt wurde, dass das IGEK Marcardsmoor durch den Landkreis Aurich in den Entwurf zum RROP 2018 übernommen werde, das Kulturelle Sachgut nicht bis an die Poststraße heranreichen könne und der Katastrophenschutz nicht Bestandteil des RROP 2018 des Landkreis Aurich sei.

 

Ausschussmitglied Weiss (WB) teilt der Verwaltung mit, dass eine so ausführliche Aufarbeitung des Sachverhalts so nicht beabsichtigt gewesen sei. Er bemängelt die Einflussnahme der Marcardsmoorer Bürger auf die kommunale Stellungnahme und stellt die Sachlage bzgl. der Entwässerung in Frage. Zudem sei das Kulturelle Sachgut für die touristische Entwicklung analog des Kolonatsplanes wichtig. Ausschussmitglied Weiss (WB) verweist auf die erste Stellungnahme zum RROP. 

Ausschussmitglied Weiss (WB) ist der Ausfassung, dass sich die Verwaltung mit ihrem Entwurf zur kommunalen Stellungnahme zum RROP 2018 über einen Ratsbeschluss hinweg gesetzt hat.

Für Ausschussmitglied Weiss (WB) ist es nicht nachvollziehbar, dass die Thematik Katastrophenschutz in Bezug auf die Abschaltung der 110-kV-Leitung Emden-Conneforde und einen möglichen Brand im Umspannwerk Wiesmoor durch die Verwaltung nicht in die kommunale Stellungnahme aufgenommen wurde.

 

BGM Völler teilt dem Antragsteller und dem Ausschuss mit, dass durch den Landkreis Aurich mehrfach daraufhin gewiesen wurde, dass das Kulturelle Sachgut nur im derzeitigen Umfang ins RROP aufgenommen werden kann. Entsprechendes gilt für den Katastrophenschutz, auch hier gab der Landkreis mehrfach den Hinweis, dass dieser nicht Bestandteil des RROP 2018 sei. Die erste Stellungnahme zum RROP habe weiterhin Bestand. Da die Stadt Wiesmoor eine Behörde sei, muss eine Stellungnahme zum RROP auch entsprechend verfasst sein, so BGM Völler.

 

Ausschussmitglied Kruse (SPD) merkt an, dass alle Interessensgruppen bei der Entscheidungsfindung zum IGEK Marcardsmoor eingebunden waren. Die Entwicklung des IGEK wurde ausführlich diskutiert und das IGEK gemeinsam mit dem Wiesmoorer Bündnis beschlossen. Ausschussmitglied Kruse (SPD) kann daher sowohl den Antrag als auch die Einwände seitens des Antragsstellers nicht nachvollziehen.

 

Fachbereichsleiter Bohlen erklärt, dass sowohl die erste kommunale Stellungnahme als auch der entsprechende Ratsbeschluss weiterhin Bestand haben. Bezüglich des Katastrophenschutzes erläutert Fachbereichsleiter Bohlen, dass dieser dann für das gesamte Kreisgebiet mit allen Gewerbegebieten etc. erforderlich sei.

 

Ausschussmitglied Weiss (WB) erklärt bezüglich der kommunalen Stellungnahme, dass diese dem Landkreis Aurich nicht vorliege.

 

Fachbereichsleiter Bohlen teilt dem Ausschuss mit, dass dieses so nicht richtig sei. Seitens des Landkreises Aurich kam lediglich der Hinweis, was im RROP berücksichtigt und behandelt werden kann.

 

Ausschussmitglied Frau Fick-Tiggers gibt den Hinweis, dass die Erweiterung der Fläche Kulturelles Sachgut negative Auswirkungen auf die Landwirtschaft in Marcardsmoor haben kann. Das eine schließt das andere aus.

 

Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, beendet der Ausschussvorsitzende den Tagesordnungspunkt 6.

 

Die Ausführungen und Erläuterungen durch die Verwaltung bezüglich der kommunalen Stellungnahme zum RROP 2018 werden zur Kenntnis genommen.


Abstimmungsergebnis: