Sitzung: 12.04.2018 Ausschuss für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Vorlage: AN/078/2018
Sachverhalt:
Der Antragsteller wird in der Sitzung den Antrag vorstellen. Der Antrag
ist dieser Vorlage beigefügt (siehe Anlage 6).
Die in der VA-Sitzung am 28. März 2018 beschlossene Stellungnahme zum
RROP 2018 ist dieser Vorlage beigelegt (Anlage 1: “Unterschriebene
Stellungnahme RROP 28032018”). Ebenfalls beigelegt ist der Entwurf der
Stellungnahme, die in der Sitzung dieses Ausschusses am 21.03.2018 von der
Verwaltung verteilt wurde (Anlage 2: “Stellungnahme 21032018 Fachausschuss”).
In der Fachausschusssitzung wurde die Stellungnahme noch mündlich zum Punkt G)
ergänzt (Möbelhaus Buss) und die Wegeverbindungen zum Punkt B) wurden
erläutert. Eine weitere aufgrund der Beschlüsse im o.g. Fachausschuss
überarbeitete Entwurfsstellungnahme, die den Ratsmitgliedern zur Vorbereitung
auf die VA-Sitzung am 28. März 2018 am 26.03.2018 (Per Mail und über Session)
bzw. persönlich am 27.03.2018 zur Verfügung gestellt wurde, ist als Anlage 3:
“Stellungnahme RROP 28032018 VA” dieser Vorlage beigefügt. In der Sitzung des
VA am 28.03.2018 wurde noch eine sehr leicht veränderte Entwurfsstellungnahme
von der Verwaltung verteilt (siehe hierzu Anlage 4: “Stellungnahme 28032018 im
VA verteilt). Aus dieser Entwurfsstellungnahme wurde dann im VA einstimmig die
fertige Stellungnahme mit den Ergänzungen zum Punkt 3 (Möbel Buss bezgl.
Familienbetrieb) abgeleitet und beschlossen. Wie bereits mehrfach berichtet,
sind in der kommunalen Stellungnahme auch überwiegend die Punkte aus der Gruppe
der Marcardsmoorer Anwohner / Landwirtschaft berücksichtigt.
Soweit erforderlich wird die Verwaltung in der Sitzung berichten.
Der Ausschussvorsitzende Reder
(CDU) verliest den Antrag der Gruppe WB und erteilt dem Antragsteller das Wort.
Ausschussmitglied Weiss (WB) teilt
dem Ausschuss mit, dass das Wiesmoorer Bündnis die einzige Fraktion im Rat der
Stadt Wiesmoor sei, die mit der Bitte um Aufnahme der Punktes „Kulturelles
Sachgut“ in die städtische Stellungnahme zum RROP 2018 an die Verwaltung
herangetreten sei.
Fachbereichsleiter Johannes Bohlen
erläutert daraufhin ausführlich den am 21.03.2018 in diesem Fachausschuss
beschlossenen Entwurf zur kommunalen Stellungnahme zum RROP 2018.
Hierzu wird dieser via Beamer dem
Ausschuss gezeigt und die Eckdaten verlesen.
Der Antrag der Fraktion Wiesmoor
Bündnis, behandelt in diesem Ausschuss am 21.03.2018, beinhaltet u. a. die
Punkte Rohstoffsicherung, Windenergie (Monitoring / Nutzungseinschränkungen),
Kulturelles Sachgut mit Hinweis auf den Kolonatsplan sowie den
Katastrophenschutz. Nach einer Diskussion in diesem Ausschuss am 21.03.2018
einigte sich der Ausschuss, dass nur sinnvolle Passagen des Antrages der WB in
die kommunale Stellungnahme zu übernehmen seien. Die Überarbeitung der
Stellungnahme erfolgte am 26.03.2018 durch die Verwaltung. Die Entwurfszustellung
erfolgte am 26.03. bzw. 27.03.2018, so Fachbereichsleiter Bohlen. Mit Sorge um
Defizite in der örtlichen Entwässerung bat die Marcardsmoorer Gruppe im
Anschluss um Aufnahme eines Hinweises zur Entwässerung in den Entwurf der
Stellungnahme.
Dieses Passus wurde durch die
Verwaltung am 28.03.2018 vor Beschlussfassung durch den VA eingearbeitet,
erklärt Fachbereichsleiter Bohlen.
Die kommunale Stellungnahme wurde
der VA-Sitzung am 28.03.2018 mit geringfügigen Änderungen (u. a. Möbel Buss,
Hinweis auf Familienbetrieb und Entwässerung Marcardsmoor) einstimmig
beschlossen.
Die beschlossene kommunale
Stellungnahme wurde dem Landkreis Aurich am 03.04.2018 per Email und Post
übersandt. Aus Gründen der gebotenen Transparenz wurde die Stellungnahme am 03.04.2018
auf der Homepage der Stadt Wiesmoor veröffentlicht.
Fachbereichsleiter Bohlen beendet
seine Ausführungen mit dem Hinweis, dass dem Ausschuss durch den Mitarbeiter
Matthias Hagen des Landkreises Aurich am 21.03.2018 mitgeteilt wurde, dass das
IGEK Marcardsmoor durch den Landkreis Aurich in den Entwurf zum RROP 2018
übernommen werde, das Kulturelle Sachgut nicht bis an die Poststraße
heranreichen könne und der Katastrophenschutz nicht Bestandteil des RROP 2018
des Landkreis Aurich sei.
Ausschussmitglied Weiss (WB) teilt
der Verwaltung mit, dass eine so ausführliche Aufarbeitung des Sachverhalts so
nicht beabsichtigt gewesen sei. Er bemängelt die Einflussnahme der
Marcardsmoorer Bürger auf die kommunale Stellungnahme und stellt die Sachlage
bzgl. der Entwässerung in Frage. Zudem sei das Kulturelle Sachgut für die
touristische Entwicklung analog des Kolonatsplanes wichtig. Ausschussmitglied
Weiss (WB) verweist auf die erste Stellungnahme zum RROP.
Ausschussmitglied Weiss (WB) ist
der Ausfassung, dass sich die Verwaltung mit ihrem Entwurf zur kommunalen
Stellungnahme zum RROP 2018 über einen Ratsbeschluss hinweg gesetzt hat.
Für Ausschussmitglied Weiss (WB)
ist es nicht nachvollziehbar, dass die Thematik Katastrophenschutz in Bezug auf
die Abschaltung der 110-kV-Leitung Emden-Conneforde und einen möglichen Brand
im Umspannwerk Wiesmoor durch die Verwaltung nicht in die kommunale
Stellungnahme aufgenommen wurde.
BGM Völler teilt dem Antragsteller
und dem Ausschuss mit, dass durch den Landkreis Aurich mehrfach daraufhin
gewiesen wurde, dass das Kulturelle Sachgut nur im derzeitigen Umfang ins RROP
aufgenommen werden kann. Entsprechendes gilt für den Katastrophenschutz, auch
hier gab der Landkreis mehrfach den Hinweis, dass dieser nicht Bestandteil des
RROP 2018 sei. Die erste Stellungnahme zum RROP habe weiterhin Bestand. Da die
Stadt Wiesmoor eine Behörde sei, muss eine Stellungnahme zum RROP auch
entsprechend verfasst sein, so BGM Völler.
Ausschussmitglied Kruse (SPD) merkt
an, dass alle Interessensgruppen bei der Entscheidungsfindung zum IGEK
Marcardsmoor eingebunden waren. Die Entwicklung des IGEK wurde ausführlich
diskutiert und das IGEK gemeinsam mit dem Wiesmoorer Bündnis beschlossen.
Ausschussmitglied Kruse (SPD) kann daher sowohl den Antrag als auch die
Einwände seitens des Antragsstellers nicht nachvollziehen.
Fachbereichsleiter Bohlen erklärt,
dass sowohl die erste kommunale Stellungnahme als auch der entsprechende
Ratsbeschluss weiterhin Bestand haben. Bezüglich des Katastrophenschutzes erläutert
Fachbereichsleiter Bohlen, dass dieser dann für das gesamte Kreisgebiet mit
allen Gewerbegebieten etc. erforderlich sei.
Ausschussmitglied Weiss (WB)
erklärt bezüglich der kommunalen Stellungnahme, dass diese dem Landkreis Aurich
nicht vorliege.
Fachbereichsleiter Bohlen teilt dem
Ausschuss mit, dass dieses so nicht richtig sei. Seitens des Landkreises Aurich
kam lediglich der Hinweis, was im RROP berücksichtigt und behandelt werden
kann.
Ausschussmitglied Frau Fick-Tiggers
gibt den Hinweis, dass die Erweiterung der Fläche Kulturelles Sachgut negative
Auswirkungen auf die Landwirtschaft in Marcardsmoor haben kann. Das eine
schließt das andere aus.
Da es keine weiteren Wortmeldungen
gibt, beendet der Ausschussvorsitzende den Tagesordnungspunkt 6.
Die Ausführungen und Erläuterungen durch die Verwaltung bezüglich der kommunalen Stellungnahme zum RROP 2018 werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: