Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 2, Enthaltungen: 0

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Wiesmoor beschloss in seiner Sitzung am 03.04.2017 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. A 11. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst eine ca. 0,49 ha große Fläche westlich des Kornblumenweges in einer Entfernung von ca. 53 m nördlich der Narzissenstraße. Betroffen sind die Flurstücke 59/3 und 59/4 jeweils der Flur 5 der Gemarkung Wiesmoor. Die hier im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzte Spielplatzfläche wird in ein Allgemeines Wohngebiet umgewandelt. Die 1. Änderung beinhaltet auch örtliche Bauvorschriften gem. § 84 Niedersächsische Bauordnung (NBauO). Weiterhin wird eine Verkehrsfläche festgesetzt. Eine mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Fläche wird aus der Altplanung herausgenommen.

 

Das Änderungsverfahren erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Durch die geplante Änderung wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Auch bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter oder dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes–Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.01.2018 die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. A 11 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 29.01.2018 bis einschließlich 02.03.2018. 54 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden über die Auslegung informiert. Stellungnahmen zur Planung wurden vorgetragen. In der Sitzung wird diesbezüglich ausführlich berichtet. Von dritter Seite liegt eine Stellungnahme vor. Die Unterlagen wurden von keiner Person eingesehen.

 

Die Unterlagen der öffentlichen Auslegung (Planentwurf und Begründung) sind aus der Anlage zur Vorlage ersichtlich.

 

Beschlussvorschlag:

 

Um hier das Planverfahren nunmehr voranzubringen, sind die nachstehenden Beschlüsse erforderlich:

 

Zu a) Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB aus dem Beteiligungsverfahren werden in der Sitzung durch die Verwaltung ausführlich erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen ist als Anlage dieser Vorlage beigefügt und wird Bestandteil der Niederschrift.

 

Zu b) Die eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der Träger öffentlicher Belange und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen aus der öffentlichen Auslegung werden in der Sitzung von der Verwaltung ausführlich vorgetragen. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen ist als Anlage dieser Vorlage beigefügt und wird Bestandteil der Niederschrift.

 

Zu c) Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (Bundesgesetzblatt I  Seite 3634) und des § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28.02.2018 (Nds. GVBL. S. 22), sollte der VA / Rat der Stadt Wiesmoor die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. A 11, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und den örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gem. § 10 BauGB als Satzung beschließen. Die Begründung ist zur Kenntnis zu nehmen.

 

Hinrich Beekmann erläutert den Sachverhalt anhand einer Planzeichnung, die über den Beamer dargestellt wird.

 

Marion Fick-Tiggers, FDP/ödp, teilt mit, dass der Landkreis Aurich angemerkt hat, dass die genannten Alternativen für ausgewiesene Spielplatzflächen keine seien. Entweder seien sie zu weit weg und für Kleinkinder ohne Begleitung nicht zu erreichen oder für das Spiel von Kleinkindern nicht ausgestattet. 

BGM Völler erklärt, dass die Spielplätze in Wiesmoor die Verwaltung immer wieder beschäftigt. Im vorliegenden Fall existiert der Spielplatz zwischen dem Hortensienweg und Kornblumenweg jedoch nur auf dem Papier. Zudem sei der Spielplatz im Anthurienweg durchaus eine Alternative für die Verwaltung.

Elke-Marei Bauer, SPD, bestätigt, dass der Spielplatz im Anthurienweg ausreichend mit Spielgeräten ausgestattet ist. Die Spielgeräte sind nicht unbedingt die neusten Geräte, aber trotzdem völlig ausreichend. Zumal der Spielplatz überwiegend als Bolzplatz genutzt wird. Als Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Schule, Sport, Soziales und Kultur soll das Thema Spielplätze ohnehin in einer der nächsten Sitzungen auf die Tagesordnung.

 

Wolfgang Sievers, FDP/ödp, fragt nach, ob die redaktionelle Anpassung aufgrund der Stellungnahme der Deutschen Telekom im Bebauungsplan vorgenommen wurde. BGM Völler antwortet, dass dieses aufgrund der heutigen Abwesenheit vom zuständigen Fachbereichsleiter nicht beantwortet werden kann. Eine Überprüfung wird von BGM Völler zugesagt.

 

Nach ausführlicher Aussprache lässt der Ratsvorsitzende über die einzelnen Beschlussvorschläge abstimmen.

 

Zu a): Mit 24 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen erfolgt der Beschluss über die Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Zu b): Mit 24 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen erfolgt der Beschluss über die Anregungen seitens der Träger öffentlicher Belange und den sonstigen Beteiligten wie von dritter Seite im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Zu c): Mit 24 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen fasst der Rat den Satzungsbeschluss. Die Begründung wird zur Kenntnis genommen.

 


Abstimmungsergebnis: