Sitzung: 15.05.2018 Rat
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 2, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/074/2018
Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Wiesmoor beschloss in seiner Sitzung am
03.04.2017 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. A 11. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst eine ca.
0,49 ha große Fläche westlich des Kornblumenweges in einer Entfernung von ca.
53 m nördlich der Narzissenstraße. Betroffen sind die Flurstücke 59/3 und 59/4
jeweils der Flur 5 der Gemarkung Wiesmoor. Die hier im rechtskräftigen
Bebauungsplan festgesetzte Spielplatzfläche wird in ein Allgemeines Wohngebiet
umgewandelt. Die 1. Änderung beinhaltet auch örtliche Bauvorschriften gem. § 84
Niedersächsische Bauordnung (NBauO). Weiterhin wird eine Verkehrsfläche
festgesetzt. Eine mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Fläche wird
aus der Altplanung herausgenommen.
Das Änderungsverfahren
erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Durch die geplante
Änderung wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht
zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz
über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Auch
bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7
Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter oder dafür, dass bei der Planung
Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen
nach § 50 Satz 1 des Bundes–Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Von der
zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
Der Verwaltungsausschuss hat in
seiner Sitzung am 15.01.2018 die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. A 11 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die öffentliche
Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 29.01.2018 bis
einschließlich 02.03.2018. 54 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden
über die Auslegung informiert. Stellungnahmen zur Planung wurden vorgetragen.
In der Sitzung wird diesbezüglich ausführlich berichtet. Von dritter Seite
liegt eine Stellungnahme vor. Die Unterlagen wurden von keiner Person
eingesehen.
Die Unterlagen der öffentlichen
Auslegung (Planentwurf und Begründung) sind aus der Anlage zur Vorlage
ersichtlich.
Beschlussvorschlag:
Um hier das Planverfahren nunmehr voranzubringen, sind die nachstehenden
Beschlüsse erforderlich:
Zu a) Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den
entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB aus dem
Beteiligungsverfahren werden in der Sitzung durch die Verwaltung ausführlich
erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben
werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den
Beschlussvorschlägen ist als Anlage dieser Vorlage beigefügt und wird Bestandteil
der Niederschrift.
Zu b) Die eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der
Träger öffentlicher Belange und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter
Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen aus der öffentlichen
Auslegung werden in der Sitzung von der Verwaltung ausführlich vorgetragen. Die
entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die
Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen
ist als Anlage dieser Vorlage beigefügt und wird Bestandteil der Niederschrift.
Zu c) Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (Bundesgesetzblatt I Seite 3634) und des § 58 des Nds.
Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt
S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28.02.2018 (Nds.
GVBL. S. 22), sollte der VA / Rat der Stadt Wiesmoor die 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. A 11, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen
Festsetzungen und den örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gem. § 10
BauGB als Satzung beschließen. Die Begründung ist zur Kenntnis zu nehmen.
Hinrich Beekmann erläutert den Sachverhalt anhand einer
Planzeichnung, die über den Beamer dargestellt wird.
Marion Fick-Tiggers, FDP/ödp, teilt mit, dass der Landkreis
Aurich angemerkt hat, dass die genannten Alternativen für ausgewiesene
Spielplatzflächen keine seien. Entweder seien sie zu weit weg und für
Kleinkinder ohne Begleitung nicht zu erreichen oder für das Spiel von
Kleinkindern nicht ausgestattet.
BGM Völler erklärt, dass die Spielplätze in Wiesmoor die
Verwaltung immer wieder beschäftigt. Im vorliegenden Fall existiert der
Spielplatz zwischen dem Hortensienweg und Kornblumenweg jedoch nur auf dem
Papier. Zudem sei der Spielplatz im Anthurienweg durchaus eine Alternative für
die Verwaltung.
Elke-Marei Bauer, SPD, bestätigt, dass der Spielplatz im
Anthurienweg ausreichend mit Spielgeräten ausgestattet ist. Die Spielgeräte
sind nicht unbedingt die neusten Geräte, aber trotzdem völlig ausreichend.
Zumal der Spielplatz überwiegend als Bolzplatz genutzt wird. Als Vorsitzende
des Ausschusses für Jugend, Schule, Sport, Soziales und Kultur soll das Thema
Spielplätze ohnehin in einer der nächsten Sitzungen auf die Tagesordnung.
Wolfgang Sievers, FDP/ödp, fragt nach, ob die redaktionelle
Anpassung aufgrund der Stellungnahme der Deutschen Telekom im Bebauungsplan
vorgenommen wurde. BGM Völler antwortet, dass dieses aufgrund der heutigen
Abwesenheit vom zuständigen Fachbereichsleiter nicht beantwortet werden kann.
Eine Überprüfung wird von BGM Völler zugesagt.
Nach ausführlicher Aussprache lässt der Ratsvorsitzende über
die einzelnen Beschlussvorschläge abstimmen.
Zu a): Mit 24 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen
erfolgt der Beschluss über die Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
Zu b): Mit 24 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen
erfolgt der Beschluss über die Anregungen seitens der Träger öffentlicher
Belange und den sonstigen Beteiligten wie von dritter Seite im Rahmen der
öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
Zu c): Mit 24 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen
fasst der Rat den Satzungsbeschluss. Die Begründung wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: